10.06.2021

Klarna: 639 Mio. Dollar Investment zu 45,6 Mrd. Dollar Bewertung

Nur drei Monate nach der letzten Finanzierungsrunde folgte beim schwedischen Zahlungsdienstleister die nächste - und die Bewertung ist noch einmal deutlich gestiegen.
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Klarna
Foto: Gary L. Hider/Adobe Stock

Lange ist sie noch nicht her, die letzte Finanzierungsrunde von Klarna: Erst im März hatte der schwedische Zahlungsdienstleister 1 Mrd. US-Dollar aufgenommen – zu einer Bewertung von 31 Mrd. Dollar. Gut drei Monate später folgte nun schon die nächste: Am Donnerstagnachmittag gab das Fintech den Abschluss einer 639 Mio. Dollar schweren Runde bekannt. Und die Bewertung ist dabei noch einmal ordentlich gestiegen – um knapp 50 Prozent auf 45,6 Mrd. Dollar.

Angeführt wurde die Runde vom Vision Fund 2 des japanischen Tech-Investors SoftBank. Daneben beteiligten sich auch die Bestandsinvestoren Adit Ventures, Honeycomb Asset Management und WestCap Group. Mit dem Geld wolle man die internationale Expansion des Unternehmens und das globale Wachstum des Handels weiter vorantreiben, teilte Klarna in einer Aussendung mit. Schon vor der aktuellen Runde war Unternehmen das am höchsten bewertete Unicorn in Europa – nun festigte Klarna diese Position weiter. Nach Stripe ist der schwedische Zahlungsdienstleister außerdem das am zweithöchsten bewertete Fintech-Unicorn weltweit.

18,9 Mrd. Dollar im Umsatz im ersten Quartal 2020

Im Zuge der Finanzierungsrunde kommunizierte Klarna auch Umsatzzahlen für das erste Quartal 2021: Demnach wurde der Umsatz gegenüber dem ersten Quartal des Vorjahres von 9,9 Mrd auf 18,9 Mrd. Dollar gesteigert. Dies war vor allem getrieben durch „das Wachstum in allen Märkten und einem starken Momentum in den USA“, wie es in der Aussendung heißt. Am US-Markt nutzen mittlerweile 18 Mio. Kunden das Angebot von Klarna.

„Verbraucher*innen lehnen Kreditangebote mit Zinsen und Gebühren ab und bevorzugen zunehmend Debitkarten, während sie gleichzeitig nach Einkaufserlebnissen suchen, die besser zu ihren Bedürfnissen passen“, kommentierte Klarna-Gründer und CEO Sebastian Siemiatkowski die jüngste Runde. Die transparenteren und bequemeren Alternativen von Klarna würden den sich wandelnden globalen Verbraucherpräferenzen entsprechen und so das weltweite Wachstum vorantreiben.

Bei SoftBank sieht man das ähnlich: „Das Wachstum von Klarna basiert auf einem tiefen Verständnis dafür, wie sich das Kaufverhalten von Verbraucher*innen verändert – eine Entwicklung, die sich unserer Meinung nach zukünftig noch mehr beschleunigen wird“, sagte Yanni Pipilis, Managing Partner bei SoftBank Investment Advisers. Klarna habe bereits erfolgreich in die USA expandiert und SoftBank freue uns sich darauf, das Team weiterhin dabei zu unterstützen, die nächste Generation von Finanzdienstleistungen in neue Märkte zu bringen.

4.000 Mitarbeiter in 17 Ländern

Aktuell ist Klarna in 17 Ländern aktiv. In diesem Jahr soll noch eine „Reihe an Märkten“ dazukommen, darunter Frankreich. Das Unternehmen beschäftigt derzeit 4.000 Mitarbeiter und wird von über 250.000 Händlern eingesetzt – darunter etwa H&M, Spotify, MediaMarkt oder Expedia. Das 2005 gegründete Fintech ermöglicht es Kunden, offene Zahlungen sofort, später oder in Raten zu begleichen.

Klarna hat auch einige prominente Investoren – so wurde etwa wenige Tage vor Bekanntgabe der aktuellen Runde kommuniziert, dass der Rapper A$AP Rocky Anteilseigner bei Klarna geworden ist und darüber hinaus auch als Werbefigur fungiert. Mit Snoop Dogg ist ein weiterer Rapper schon länger an dem Unternehmen beteiligt.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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