25.02.2019

Exit: Neustart für Kiweno mit deutschem Eigentümer

Kiweno sorgte mit seinen Unverträglichkeits-Selbsttests Anfang 2016 mit einem Mega-Deal bei 2 Minuten 2 Millionen für Aufsehen. Mitten im Hype um das Tiroler Startup brachte mediale Kritik einen Dämpfer. Und die auf Fernsehwerbung ausgerichtete Strategie erwies sich als Reinfall. Wir sprachen mit Co-Founder und CEO Robert Fuschelberger über eine Achterbahnfahrt mit Happy End.
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Kiweno: Co-Founder und CEO Robert Fuschelberger - Exit an Immundiagnostik AG
(c) Kiweno: Co-Founder und CEO Robert Fuschelberger

Es ist in letzter Zeit ziemlich leise um Kiweno geworden. Vor einigen Jahren sah es ganz anders aus. 2015 war das Tiroler Startup mit seinen Selbsttests für Nahrungsmittelunverträglichkeiten angetreten. Das Modell: KundInnen des Startups senden einige Tropfen Blut in einem Röhrchen über Kiweno an eines der Partnerlabors und bekommen kurze Zeit später das Testergebnis. Im Laufe der Zeit wurde auf eine Vielzahl an unterschiedlichen Tests erweitert. Kiweno hatte mit Co-Founderin Bianca Gfrei an der Spitze bereits eine Reihe von Awards abgeräumt, als Anfang 2016 satte sieben Millionen Euro Medienbudget in Österrech und Deutschland in der Puls4-Show 2 Minuten 2 Millionen zugesagt wurden. Der öffentliche Hype war perfekt.

+++ Archív: Kíweno-Gründerín Bíanca Gfreí ím persönlíchen Intervíew +++

Medialer Dämpfer

Doch bald kam der erste Dämpfer. Das Magazin profil schoss sich auf Kiweno ein und warf dem Startup in mehreren Beiträgen vor, „fragwürdige“ Tests durchzuführen, deren Ergebnisse wissenschaftlich nicht haltbar wären. „Das hat natürlich weh getan. Schließlich haben wir unsere Tests ja nicht selbst entwickelt, sondern bieten erprobte Methoden über zertifizierte Labors und anerkannte Ärzte an“, sagt Co-Founder und CEO Robert Fuschelberger im Gespräch mit dem brutkasten. Parallelen zum gescheiterten US-Startup Theranos, das eigene Labors betrieb, seien an den Haaren herbeigezogen. „Aber das war den Leuten damals egal. Es hat zuviel zusammengepasst – seien es die Bluttests oder die blonde Gründerin“, sagt Fuschelberger.

TV-Medienbudget wurde zum Reinfall

Doch die schlechte Publicity sei nicht das größte Problem gewesen. Eben dieses entstand paradoxerweise durch den Mega-Deal bei 2 Minuten 2 Millionen. „Wir haben unsere gesamte Strategie auf das TV-Medienbudget in Österreich und Deutschland ausgerichtet. Wir wussten schon damals: Wenn es nicht klappt wird es ein harter und steiniger Weg“, sagt der CEO. Es hat nicht geklappt. „Wir haben unsere Umsatzziele bei weitem nicht erreicht. Tatsächlich hat uns der Auftritt in der Show mehr gebracht, als die gesamte Fernsehwerbung. Wir haben es nicht geschafft von den Early Adopters auf die breite Masse zu kommen“, sagt Fuschelberger. Die Kampagne wurde abgebrochen, der Deal schrittweise rückabgewickelt.

„Höchste Hochs und die tiefste Tiefs der Startup-Welt“

Im Herbst 2017 beendete die Co-Founderin und damalige CEO Bianca Gfrei ihre operative Tätigkeit. Eine weitere Finanzierungsrunde konnte nicht abgeschlossen werden. Der Großteil des Teams musste mit der Zeit entlassen werden. Der nunmehrige CEO und sein Vater Roland Fuschelberger führten das Unternehmen aber weiter. „Wir haben die höchsten Hochs und die tiefsten Tiefs der Startup-Welt kennengelernt. Aber wir hatten immer starke Partner die uns unterstützt haben. Das war entscheidend“, sagt Robert Fuschelberger.

Kiweno-Exit an deutsche Immundiagnostik AG

Und es kam tatsächlich zum Happy End – und einem damit verbundenen Neustart. Denn die deutsche Immundiagnostik AG übernahm nun das Tiroler Startup. Konkret handelt es sich um einen Asset-Deal. Das Unternehmensvermögen wurde also gekauft, die Firma dabei aufgelöst. „An Struktur, Marke und Team wird aber festgehalten. Wir führen unsere Arbeit also weiter“, sagt Fuschelberger. Über den genauen Betrag hält er sich bedeckt. „Es ist kein Mega-Exit, wie wir sie in Österreich bereits gesehen haben. Insgesamt sind die Gesellschafter (Anm. u.a. Hansi Hansmann) aber sehr zufrieden“, sagt der CEO.

Neue Produkte in Planung

Die Immundiagnostik AG hätte man bereits länger gekannt, sie bei der Partnersuche aber zunächst nicht am Radar gehabt, erzählt Fuschelberger. „Bei einem Gespräch hat sich dann herausgestellt, dass sie sich stärker im B2C-Markt positionieren wollen und entsprechendes Know-how suchen“. Nun wolle man das Angebot des deutschen Labors entsprechend ergänzen und in weiterer Folge gemeinsam neue Produkte auf den Markt bringen. „Es geht in Richtung Tests, die nicht mehr ins Labor müssen, wie man es etwa von Schwangerschaftstests kennt“, verrät der Kiweno-CEO.

„Hit or miss“ hat ausgedient

Dafür werde auch weiteres Kapital in Kiweno fließen. „Wir sind wahnsinnig happy, dass wir mit dem neuen Partner jetzt gut für die Zukunft gerüstet sind“, sagt Fuschelberger. Eines sei für die zukünftige Ausrichtung aber jedenfalls klar: „Es geht nicht mehr um superschnelles Wachstum, nicht mehr um ‚hit or miss‘. Wir wollen in den kommenden Jahren ein stabiles, lukratives Business aufbauen“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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