26.02.2020

kitzVenture: Tiroler Investor klagt nach verlorenem Prozess die eigenen Anwälte

Im Jahr 2016 sorgte die kitzVenture GmbH mit einem Angebot für Aufsehen, bei dem hohe Renditen mit riskanten Investments versprochen wurden. Die FMA schob dem einen Riegel vor. Nun prozessieren die Investoren gegen ihre damaligen Anwälte.
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Patrick Landrock, Geschäftsführer der kitzVenture GmbH - mundschutzmasken24.com
Patrick Landrock, Geschäftsführer der kitzVenture GmbH (c) kitzVenture GmbH

Im Winter 2016/2017 hatte die in Kitzbühel ansässige Beteiligungsgesellschaft kitzVenture mit Inseraten in zahlreichen Medien – unter anderem während der Übertragung des Hahnenkammrennens in Kitzbühel im ORF – für Aufsehen gesorgt. Bei den Werbekampagnen wurden für Investments ab 250 Euro 9,75 Prozent Zinsen in Aussicht gestellt. Diese Erträge sollten durch Investments in Startups zustande kommen.

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Bald wurden jedoch Ungereimtheiten in den Geschäftsbedingungen entdeckt, der Verein für Konsumenteinformation (VKI) brachte im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein, die FMA verurteile kitzVenture zu Strafzahlungen. Das große Problem bei der Sache: Es wurde in der Bewerbung des Finanzprodukts nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein Risikoinvestment handelt, bei dem im schlimmsten Fall der Totalverlust droht. Zuletzt wurde dieses Urteil auch vom Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt.

kitzVenture klagt die eigenen Anwälte

Nun teilt die kitzVenture GmbH mit, die Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER auf Schadensersatz in Höhe von 557.840,51 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten zu klagen. Außerdem wird „die Feststellung beantragt, dass die Kanzlei auch für sämtliche künftige Schäden haftet, die aus der Beratung im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot qualifizierter Nachrangdarlehen der klagenden Partei entstehen“, heißt es in einer Email der Investmentgesellschaft.

Im Zivilverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck wirft die kitzVenture GmbH der 1897 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei vor, sie nicht richtig beraten und bei der Erstellung eines Kapitalmarktprospektes im Jahr 2016 „massive Fehler rechtswidrig verschuldet zu haben“. Die Investoren sprechen selbst von einem „regelrechten Skandal“ rund um das veröffentlichte Kapitalmarktprospekt.

kitzVenture-Geschäftsführer: „Menschlich absolut verwerfliches Verhalten.“

„Wir sind damals an diese Kanzlei herangetreten und mussten dieses Fiasko erleben – es hätte uns fast unsere Existenz gekostet“, sagt kitzVenture-Geschäftsführer Patrick Landrock: „Wir haben der Kanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER mehrfach außergerichtlich die Möglichkeit gegeben, Verantwortung zu übernehmen, zu ihren Fehlern zu stehen und diese über ihre Haftpflichtversicherung abzudecken.“

Von einer Kanzlei, „die sich selbst als eine der größten und seriösesten Wirtschaftskanzleien Westösterreichs bezeichnet,“ hätte er sich mehr erwartet, sagt Landrock weiters: „Was gibt es Schlimmeres für einen Mandanten, als dass seine Berater einen Fehler machen, hierdurch dem Mandanten ein erheblicher Schaden entsteht und sich diese dann nicht der Verantwortung stellen und den Schaden begleichen?“, sagt er: „Sie haben uns einfach im Regen stehen gelassen. Ich persönlich halte dieses Verhalten für menschlich absolut verwerflich.“

Weitere Klagen sind geplant

Die Verantwortlichen von kitzVenture beteuerten in der Vergangenheit immer wieder öffentlich, dass sie sich nichts vorzuwerfen haben und dass man sie nicht für etwas verurteilen könne, was sie nicht getan haben, heißt es weiters in der Aussendung.

„Ich kann schon heute bestätigen, dass dies nicht die letzte Klage von kitzVenture bleiben wird“, sagt Landrock weiters: „Ich gehe trotz unserer Erfahrungen davon aus, dass wir hier in Österreich zum Glück einen funktionierenden Rechtsstaat haben und wir werden dafür sorgen, dass jeder für sein schuldhaftes Handeln zur Verantwortung gezogen wird.“

Neben dem Haftungsprozess wird im April auch ein Strafprozess starten, bei dem laut Landrock „endlich die ganze Wahrheit ans Licht kommen und die Öffentlichkeit erfahren [wird], dass wir hier nicht Täter, sondern Opfer sind, und erkennen, was uns angetan wurde bzw. was wir durchleben mussten.“

So reagiert die Anwaltskanzlei

Update: Auf Anfrage des brutkasten bestätigt die Anwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER, dass die zivilrechtliche Klage dort eingelangt sei. „Nach dem bisherigen Inhalt der Klage sind die darin geltend gemachten Ansprüche für uns gänzlich unberechtigt. Obwohl die Angelegenheit schon mehr als 3 Jahre zurückliegt, wurde erstmals mit der Klage ein konkreter Betrag geltend gemacht“, heißt es dazu. „Der genannte Kapitalmarktprospekt wurde, wie dies bereits aus der medialen Berichterstattung ersichtlich ist, seitens eines Prospektkontrollor geprüft und für richtig und vollständig erachtet“, heißt es weiters.

„In seiner Äußerung wird seitens Patrick Landrock Bezug auf ein gegen ihn selbst laufendes Strafverfahren genommen“, heißt es zudem in Bezug auf das Strafverfahren: „Ob die nunmehrige Vorgangsweise im Zusammenhang mit der bevorstehenden Verhandlung im Strafverfahren steht, können wir nicht beurteilen; dies überlassen wir Ihrer Wertung.“ Unter anderem heißt es in einem Bericht der Tiroler Tageszeitung, dass der strafrechtliche Prozess im April starte.

Anmerkung: Die Klage, das Einbringungsprotokoll und die erste Verfügung des Landesgerichts Innsbruck liegen dem brutkasten vor. 

==> zur Website des Investors

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CleanLoop
Österreichs Nationalteam-Goalie Alexander Schlager (r.) und Geschäftspartner Roman Hörantner .

Die im Frühjahr 2025 gegründete CleanLoop FlexCo bietet eine Lösung für den Handel mit Restbeständen von Reinigungsmitteln an. Die kostenlose App dient dabei als digitale Plattform, um überschüssige Reinigungsprodukte österreichweit zu verkaufen und zu kaufen. ÖFB-Nationaltormann Alexander Schlager war von Anfang an beim Unternehmen als Investor und Co-Founder dabei, wie brutkasten berichtete.

CleanLoop mit Fokus au Deutschland

Nach der Etablierung in Österreich richtet CleanLoop den Blick nun auf Deutschland. Auch wenn der Markt als stark fragmentiert und preissensibel gilt, biete er die idealen Voraussetzungen für ein Modell, das Kostenersparnis und Nachhaltigkeit verbindet, heißt es per Aussendung.

„Mit unserem Ansatz ‚Wiederverwenden statt Ressourcen verschwenden‘ wollen wir Betriebe und Privatpersonen zu nachhaltigem Handeln motivieren und diesen Schritt auch erleichtern“, erklärt Unternehmensgründer Roman Hörantner. Neben den ökologischen Vorteilen biete laut dem Gründer der Handel mit Reinigungsprodukten aus zweiter Hand auch wirtschaftliche Vorteile für alle Beteiligten: Verkäufer:innen vermeiden, dass Maschinen oder Reinigungsmittel ungenutzt in Abstellräumen oder Kellern von Betrieben verbleiben, und sie können gleichzeitig zusätzliche Einnahmen erzielen. Käufer:innen profitieren indes davon, dass sie diese Produkte in der Regel um rund 50 bis 70 Prozent günstiger erwerben können als vergleichbare Neuware, so der Claim.

Wachstumspotenzial

Das Ziel des Re-Use-Geschäftsmodells ist es, die Umwelt zu schonen und dabei Unternehmen zu helfen, Geld zu sparen. Nach dem Markstart in Österreich kann die CleanLoop-App nun auch in Deutschland genutzt werden.

Dort lag der Umsatz laut der Statistik-Plattform Statista im Wasch-, Putz- und Reinigungsmittelmarkt 2025 bei rund 15,7 Milliarden Euro. Insbesondere in den Bereichen umweltfreundliche und nachhaltige Produkte zeige der Markt ein großes Wachstumspotenzial. Aber, so der Clean-Loop-Founder, der Reinigungsbedarf hinterlasse einen nicht unwesentlichen ökologischen Fußabdruck. Denn Produktion, Verpackung, Transport und die spätere Entsorgung verbrauchen wertvolle Ressourcen und Energie.

Demgegenüber stehe die deutsche Reinigungsbranche durch steigende Kosten und wachsende Nachhaltigkeitsanforderungen unter massivem Druck. Hier möchte CleanLoop mit seinem Re-Use-Modell ansetzen.

Schlager: „Smarter Umgang mit Ressourcen“

„In vielen Betrieben lagern Produkte, die nicht mehr verwendet werden – sei es durch Lieferantenwechsel, Überbestellungen oder geänderte Anforderungen. Diese Ressourcen machen wir nutzbar“, sagt Hörantner. Die Motivation für das Re-Use-Geschäftsmodell basiert auf Hörantners jahrzehntelanger Erfahrung in der Reinigungsbranche. „Für viele Geräte in Hotellerie, Gastronomie oder Industrie benötigt es spezielle Reinigungsmittel, die bei einem Gerätetausch oder Lieferantenwechsel meist über Jahre ungenützt in den Lagern zurückbleiben oder aber entsorgt werden, obwohl sie noch verwendbar wären. Es ist weder wirtschaftlich sinnvoll noch umweltfreundlich, solche Produkte halb voll oder ungebraucht zu entsorgen.“

Bedarf ortet Hörantner hier vor allem bei Jungunternehmer:innen, die bei der Anschaffung von Spül- oder Waschmaschinen Budget sparen wollen und daher auf Second-Hand-Geräte setzen.

Für Investor und Goalie Schlager ist das CleanLoop-Modell mehr als nur ein Geschäftsansatz: „Im Leistungssport lernst du schnell: Erfolg entsteht nicht nur durch mehr Einsatz, sondern durch den smarteren Umgang mit Ressourcen“, sagt er. „Und genau dieses Prinzip überträgt CleanLoop auf eine ganze Branche. Das ist ein klares 1:0 für die Umwelt.“

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kitzVenture: Tiroler Investor klagt nach verlorenem Prozess die eigenen Anwälte

  • Im Winter 2016/2017 hatte die in Kitzbühel ansässige Beteiligungsgesellschaft kitzVenture mit Inseraten in zahlreichen Medien – unter anderem während der Übertragung des Hahnenkammrennens in Kitzbühel im ORF – für Aufsehen gesorgt.
  • Bei den Werbekampagnen wurden für Investments ab 250 Euro 9,75 Prozent Zinsen in Aussicht gestellt.
  • Diese Erträge sollten durch Investments in Startups zustande kommen.
  • Die FMA schon dem einen Riegel vor.
  • Nun teilt die kitzVenture GmbH mit, die Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER auf Schadensersatz in Höhe von 557.840,51 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten zu klagen.
  • Im Zivilverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck wirft die kitzVenture GmbH der 1897 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei vor, sie nicht richtig beraten und bei der Erstellung eines Kapitalmarktprospektes im Jahr 2016 „massive Fehler rechtswidrig verschuldet zu haben“.
  • Die Investoren sprechen selbst von einem „regelrechten Skandal“ rund um das veröffentlichte Kapitalmarktprospekt.

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