26.02.2020

kitzVenture: Tiroler Investor klagt nach verlorenem Prozess die eigenen Anwälte

Im Jahr 2016 sorgte die kitzVenture GmbH mit einem Angebot für Aufsehen, bei dem hohe Renditen mit riskanten Investments versprochen wurden. Die FMA schob dem einen Riegel vor. Nun prozessieren die Investoren gegen ihre damaligen Anwälte.
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Patrick Landrock, Geschäftsführer der kitzVenture GmbH - mundschutzmasken24.com
Patrick Landrock, Geschäftsführer der kitzVenture GmbH (c) kitzVenture GmbH

Im Winter 2016/2017 hatte die in Kitzbühel ansässige Beteiligungsgesellschaft kitzVenture mit Inseraten in zahlreichen Medien – unter anderem während der Übertragung des Hahnenkammrennens in Kitzbühel im ORF – für Aufsehen gesorgt. Bei den Werbekampagnen wurden für Investments ab 250 Euro 9,75 Prozent Zinsen in Aussicht gestellt. Diese Erträge sollten durch Investments in Startups zustande kommen.

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Bald wurden jedoch Ungereimtheiten in den Geschäftsbedingungen entdeckt, der Verein für Konsumenteinformation (VKI) brachte im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein, die FMA verurteile kitzVenture zu Strafzahlungen. Das große Problem bei der Sache: Es wurde in der Bewerbung des Finanzprodukts nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein Risikoinvestment handelt, bei dem im schlimmsten Fall der Totalverlust droht. Zuletzt wurde dieses Urteil auch vom Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt.

kitzVenture klagt die eigenen Anwälte

Nun teilt die kitzVenture GmbH mit, die Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER auf Schadensersatz in Höhe von 557.840,51 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten zu klagen. Außerdem wird „die Feststellung beantragt, dass die Kanzlei auch für sämtliche künftige Schäden haftet, die aus der Beratung im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot qualifizierter Nachrangdarlehen der klagenden Partei entstehen“, heißt es in einer Email der Investmentgesellschaft.

Im Zivilverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck wirft die kitzVenture GmbH der 1897 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei vor, sie nicht richtig beraten und bei der Erstellung eines Kapitalmarktprospektes im Jahr 2016 „massive Fehler rechtswidrig verschuldet zu haben“. Die Investoren sprechen selbst von einem „regelrechten Skandal“ rund um das veröffentlichte Kapitalmarktprospekt.

kitzVenture-Geschäftsführer: „Menschlich absolut verwerfliches Verhalten.“

„Wir sind damals an diese Kanzlei herangetreten und mussten dieses Fiasko erleben – es hätte uns fast unsere Existenz gekostet“, sagt kitzVenture-Geschäftsführer Patrick Landrock: „Wir haben der Kanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER mehrfach außergerichtlich die Möglichkeit gegeben, Verantwortung zu übernehmen, zu ihren Fehlern zu stehen und diese über ihre Haftpflichtversicherung abzudecken.“

Von einer Kanzlei, „die sich selbst als eine der größten und seriösesten Wirtschaftskanzleien Westösterreichs bezeichnet,“ hätte er sich mehr erwartet, sagt Landrock weiters: „Was gibt es Schlimmeres für einen Mandanten, als dass seine Berater einen Fehler machen, hierdurch dem Mandanten ein erheblicher Schaden entsteht und sich diese dann nicht der Verantwortung stellen und den Schaden begleichen?“, sagt er: „Sie haben uns einfach im Regen stehen gelassen. Ich persönlich halte dieses Verhalten für menschlich absolut verwerflich.“

Weitere Klagen sind geplant

Die Verantwortlichen von kitzVenture beteuerten in der Vergangenheit immer wieder öffentlich, dass sie sich nichts vorzuwerfen haben und dass man sie nicht für etwas verurteilen könne, was sie nicht getan haben, heißt es weiters in der Aussendung.

„Ich kann schon heute bestätigen, dass dies nicht die letzte Klage von kitzVenture bleiben wird“, sagt Landrock weiters: „Ich gehe trotz unserer Erfahrungen davon aus, dass wir hier in Österreich zum Glück einen funktionierenden Rechtsstaat haben und wir werden dafür sorgen, dass jeder für sein schuldhaftes Handeln zur Verantwortung gezogen wird.“

Neben dem Haftungsprozess wird im April auch ein Strafprozess starten, bei dem laut Landrock „endlich die ganze Wahrheit ans Licht kommen und die Öffentlichkeit erfahren [wird], dass wir hier nicht Täter, sondern Opfer sind, und erkennen, was uns angetan wurde bzw. was wir durchleben mussten.“

So reagiert die Anwaltskanzlei

Update: Auf Anfrage des brutkasten bestätigt die Anwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER, dass die zivilrechtliche Klage dort eingelangt sei. „Nach dem bisherigen Inhalt der Klage sind die darin geltend gemachten Ansprüche für uns gänzlich unberechtigt. Obwohl die Angelegenheit schon mehr als 3 Jahre zurückliegt, wurde erstmals mit der Klage ein konkreter Betrag geltend gemacht“, heißt es dazu. „Der genannte Kapitalmarktprospekt wurde, wie dies bereits aus der medialen Berichterstattung ersichtlich ist, seitens eines Prospektkontrollor geprüft und für richtig und vollständig erachtet“, heißt es weiters.

„In seiner Äußerung wird seitens Patrick Landrock Bezug auf ein gegen ihn selbst laufendes Strafverfahren genommen“, heißt es zudem in Bezug auf das Strafverfahren: „Ob die nunmehrige Vorgangsweise im Zusammenhang mit der bevorstehenden Verhandlung im Strafverfahren steht, können wir nicht beurteilen; dies überlassen wir Ihrer Wertung.“ Unter anderem heißt es in einem Bericht der Tiroler Tageszeitung, dass der strafrechtliche Prozess im April starte.

Anmerkung: Die Klage, das Einbringungsprotokoll und die erste Verfügung des Landesgerichts Innsbruck liegen dem brutkasten vor. 

==> zur Website des Investors

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„Neutralität ist oberstes Gut“

Gleichzeitig sagte er, dass diese Schritte keinen Einfluss auf die Neutralität haben sollen. „Die Neutralität ist oberstes nationales Gut, das es zu schützen gilt. Wir dürfen aber durch die Neutralität nicht in eine Situation kommen, dass unsere Betriebe gewisse Aufträge nicht abarbeiten können.“

Ob sich die strikte Trennung von wirtschaftlichem Profit und militärischer Neutralität in Österreich in der Realität so aufrechterhalten lässt, wie es die Politik erhofft, bleibt angesichts der verankerten juristischen Hürden abzuwarten. Für die heimischen Startups und Unternehmen im Defense- oder auch Dual-Use-Bereich sind die geplanten Lockerungen jedenfalls eine Chance, sich auf dem europäischen Markt noch stärker zu etablieren.

Diskretion und Dual Use

Dass die Vereinbarkeit von wirtschaftlichem Potenzial und der Neutralität in Österreich nicht gerade einfach ist, wissen auch Founder:innen. Dem Thema DefenseTech wird in Österreich traditionell mit großer Diskretion begegnet. Kein Wunder, hat sich das Land schon vor 71 Jahren der Neutralität verpflichtet. Reine DefenseTech-Startups findet man hierzulande kaum, die meisten agieren im sogenannten „Dual Use“-Bereich. Das bedeutet, ihre Produkte lassen sich nicht ausschließlich im militärischen, sondern auch im zivilen Bereich einsetzen. Neben dem teils kritischen Ansehen der Industrie, gibt es weiters auch Strafen für Unternehmen, wenn deren Produkte für Kriegsparteien bereitgestellt werden.

3,3-Milliarden-Euro-Industrie

Trotz der strengen Auflagen leistet die Rüstungsindustrie in Österreich ihren wirtschaftlichen Beitrag: Laut Industriemagazin erwirtschaftet die Branche jährlich etwa 3,3 Milliarden Euro und damit 0,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Und es haben sich in den letzten Jahren auch einige Startups im DefenseTech- oder verwandten Bereichen etabliert, die von den Lockerungen profitieren könnten. Viewpointsystem, CycloTech oder Drone Rescue Systems, um ein paar zu nennen – wohl gemerkt alle drei im genannten „Dual Use“-Segment.

Wie groß das Potenzial ist, das durch solche Lockerungen entfesselt werden kann, zeigt ein Blick über die Grenze. Im Nachbarland Deutschland boomt die DefenseTech-Branche. Erst gestern berichtete brutkasten über ein 1,6 Mrd. Euro schweres Investment in das Münchner KI-DefenseTech-Scaleup Helsing – der neue Deutschland-Rekord. Das Unternehmen für Drohnen und unbemannte Kampfflugzeuge wird nun mit 18 Mrd. US-Dollar bewertet. Zuvor holte der Münchner Drohnenhersteller Quantum Systems 1,2 Mrd. US-Dollar.

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kitzVenture: Tiroler Investor klagt nach verlorenem Prozess die eigenen Anwälte

  • Im Winter 2016/2017 hatte die in Kitzbühel ansässige Beteiligungsgesellschaft kitzVenture mit Inseraten in zahlreichen Medien – unter anderem während der Übertragung des Hahnenkammrennens in Kitzbühel im ORF – für Aufsehen gesorgt.
  • Bei den Werbekampagnen wurden für Investments ab 250 Euro 9,75 Prozent Zinsen in Aussicht gestellt.
  • Diese Erträge sollten durch Investments in Startups zustande kommen.
  • Die FMA schon dem einen Riegel vor.
  • Nun teilt die kitzVenture GmbH mit, die Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER auf Schadensersatz in Höhe von 557.840,51 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten zu klagen.
  • Im Zivilverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck wirft die kitzVenture GmbH der 1897 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei vor, sie nicht richtig beraten und bei der Erstellung eines Kapitalmarktprospektes im Jahr 2016 „massive Fehler rechtswidrig verschuldet zu haben“.
  • Die Investoren sprechen selbst von einem „regelrechten Skandal“ rund um das veröffentlichte Kapitalmarktprospekt.

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