17.01.2025
VEREINBARKEIT

Kinder und selbstständig: Fluch oder Segen?

Mutter oder Unternehmerin? Oft scheint es, als müsse man sich zwischen diesen beiden Rollen entscheiden. Ist es überhaupt finanziell und zeitlich machbar, als Selbstständige eine Familie zu gründen?
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Es ist oft schwierig, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. © Unsplash

Die österreichische Wirtschaft wird zunehmend weiblicher: Laut der WKO wurden 2023 so viele Einzelunternehmen von Frauen gegründet wie nie zuvor. Fast jedes zweite neue Unternehmen wird von einer Frau gegründet. Gleichzeitig zeigen Daten, dass Frauen im Angestelltenverhältnis 2,5-mal häufiger ein Kind bekommen als Selbstständige. Woran könnte das liegen?

Mutterschutzgesetz gilt für Selbstständige nicht

Möchte eine selbstständige Frau ein Kind bekommen, gibt es im Vorfeld einige bürokratische Schritte bei der SVS zu erledigen. Das Mutterschutzgesetz gilt für Selbstständige nicht, was bedeutet, dass es kein gesetzliches Beschäftigungsverbot gibt. Dennoch sollen bestimmte Unterstützungsleistungen es ermöglichen, jeweils acht Wochen vor und nach der Geburt nicht arbeiten zu müssen.

Selbstständige Frauen können sich beispielsweise entscheiden, ihr Gewerbe während dieser Zeit ruhend zu melden oder eine externe Betriebshilfe als Vertretung einzustellen. Andernfalls entfällt der Anspruch auf das Wochengeld.

Konsequenzen bei Ausfall

Für ein wachsendes Unternehmen sind alle drei Optionen wohl nicht ideal. Viele Unternehmer:innen wissen, dass ein Gewerbe für 16 Wochen vom Markt zu nehmen, erhebliche Konsequenzen hat. Die Alternative, eine Betriebshilfe als Vertretung einzustellen, garantiert aufgrund fehlender Expertise nicht, dass das Unternehmen reibungslos weiterläuft. „Wir sehen natürlich in der Realität, dass das nur in bestimmten Branchen sinnvoll möglich ist und bei weitem nicht für alle Selbständigen“, sagt Michael Fuchs, Direktor der SVS.

Am Mittwochmorgen fand in der Wirtschaftskammer Wien eine Veranstaltung zum Thema Selbstständigkeit und Kinderwunsch statt. Unter den Anwesenden waren auch einige Startup-Gründer:innen, darunter Stephan Haymerle, CEO von Schrankerl, der selbst Vater von drei Kindern ist. Sein erstes Kind war gerade sechs Monate alt, als er 2020 sein Unternehmen gründete. Für ihn stehen EPU vor besonderen Herausforderungen: „Die selbständigen Einzelunternehmer, gerade als Frau, müssen, wenn sie wirklich ausfallen und auch einen Einkommensverlust haben, das irgendwie kompensieren“.

Neues Modell für Kinderbetreuung notwendig

Auch die Kinderbetreuung stellt für Selbstständige oft eine große Herausforderung dar. Dabei sind nicht nur gutes Zeitmanagement, sondern auch viel Flexibilität gefragt. Für Stephan Haymerle ist es dringend erforderlich, „ein Modell zu schaffen, wo Selbständige oder Unternehmerinnen nach zwei, drei, vier Monaten wieder Teilzeit arbeiten können und auch ausreichend Kinderbetreuung bekommen“. Öffentliche Betreuungseinrichtungen würden nämlich keine Kinder unter einem Jahr aufnehmen.

Alice Pitzinger-Ryba, Gründerin von kinderbetreuung.at, vermittelt mit ihrem Verein verschiedene Betreuungsformen – von Au-pair-Mädchen bis hin zu Leih-Omas. Besonders bei Kindern unter einem Jahr sei es wichtig, eine Betreuung anzubieten, „die nicht außerhäuslich ist, sondern sich in einer familiären Atmosphäre abspielt“, erklärt sie.

Kinderwunsch und Selbstständigkeit: „Es muss vereinbar sein“

Trotz der Herausforderungen möchten die Gründer:innen Mut machen: Kinder zu bekommen und gleichzeitig selbstständig zu sein, bietet auch viele Vorteile. Barbara Havel, CEO von Havel Healthcare, sagt dazu: „Es ist sicher nicht einfach, aber ich denke, es ist eine der besten Möglichkeiten, selbstständig zu sein und Kinder zu bekommen, weil man sich seine Zeit selbst einteilen kann.“ So sei es beispielsweise möglich, tagsüber einen Schultermin wahrzunehmen oder spontan zu Hause beim kranken Kind zu bleiben.

Alice Pitzinger-Ryba fügt hinzu: „Keine Frau, die sich ein Kind wünscht, sollte diesen Kinderwunsch jemals für ihren Job zurückstellen oder aufgeben müssen. Es muss vereinbar sein. Dazu ist aber auch notwendig, dass wir Kinder nicht als eine wahnsinnige Einschränkung sehen. Kinder sind integrativer Bestandteil unseres Lebens, unsere Gesellschaft“.

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Symbolbild Insolvenz (c) Adobe Stock / Pixel-Shot

Über das Vermögen der Grazer EET – Efficient Energy Technology GmbH wurde am 26. Juni 2026 ein Konkursverfahren am Landesgericht Graz beantragt, das am 30. Juni offiziell eröffnet wurde. Das Unternehmen war auf Batterie-Energiespeichersysteme sowie Energiemanagement-Technologien im Bereich Plug-in-BESS spezialisiert.

Bekannt wurde EET unter anderem durch ein intelligentes Energiesystem für Haushalte sowie die Entwicklung einer sogenannten „Virtual Meter“-Technologie. Die Gesellschaft wurde ursprünglich im Jahr 2017 als Spinoff der TU Graz im Bereich Energiespeichertechnologie gegründet.

EET mit Millionen-Investment 2023

Das Startup hatte im Jahr 2023 eine Series-A-Finanzierungsrunde über rund 6,5 Millionen Euro abgeschlossen. Beteiligt waren damals etwa Statkraft Ventures, der Junction Growth Investors Fund sowie Green Fortress Capital. Die Finanzierung sollte unter anderem die Weiterentwicklung der Speichertechnologie und den Marktausbau unterstützen.

Aktuell beschäftigt das Unternehmen 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Rund 95 Gläubiger:innen sind vom Verfahren betroffen. Die Aktiva werden mit etwa 341.000 Euro beziffert, während die Passiva bei rund 1,078 Mio. Euro liegen. Zusätzlich bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von rund 5,3 Mio Euro.

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Mark Reijerkerk. Zum Gesellschafterkreis zählen unter anderem Christoph Grimmer, Stephan Weinberger, Klaus Fronius, Michael Koncar, Robert Wutti und Wolfgang Glasl sowie die Investoren Statkraft Ventures AS, der Junction Growth Investors Fund und die Green Fortress Capital GmbH.

„Strukturelle Herausforderungen“

Als Ursache der wirtschaftlichen Schieflage nennt das Unternehmen insbesondere strukturelle Herausforderungen im Markt für Plug-in-BESS-Systeme. Bereits 2024 sei es infolge von Lieferkettenproblemen und starkem Wettbewerb zu einer Verschlechterung der Ertragslage gekommen. Insbesondere der Preisdruck durch internationale Anbieter habe das Geschäftsmodell belastet.

Im Herbst 2025 erfolgte eine strategische Neuausrichtung hin zur Lizenzierung der eigenen „Virtual Meter“-Technologie. Parallel wurde ein M&A-Prozess gestartet, um einen strategischen Investor zu finden. Diese Gespräche konnten jedoch nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

Keine Sanierung

Eine Fortführung des Unternehmens ist aufgrund der Einnahmensituation nicht möglich. Laut Angaben der Kreditschützer liegt kein Sanierungsplan vor; das Konkursverfahren zielt auf die Schließung und vollständige Abwicklung des Unternehmens ab.


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