17.01.2025
VEREINBARKEIT

Kinder und selbstständig: Fluch oder Segen?

Mutter oder Unternehmerin? Oft scheint es, als müsse man sich zwischen diesen beiden Rollen entscheiden. Ist es überhaupt finanziell und zeitlich machbar, als Selbstständige eine Familie zu gründen?
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Es ist oft schwierig, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. © Unsplash

Die österreichische Wirtschaft wird zunehmend weiblicher: Laut der WKO wurden 2023 so viele Einzelunternehmen von Frauen gegründet wie nie zuvor. Fast jedes zweite neue Unternehmen wird von einer Frau gegründet. Gleichzeitig zeigen Daten, dass Frauen im Angestelltenverhältnis 2,5-mal häufiger ein Kind bekommen als Selbstständige. Woran könnte das liegen?

Mutterschutzgesetz gilt für Selbstständige nicht

Möchte eine selbstständige Frau ein Kind bekommen, gibt es im Vorfeld einige bürokratische Schritte bei der SVS zu erledigen. Das Mutterschutzgesetz gilt für Selbstständige nicht, was bedeutet, dass es kein gesetzliches Beschäftigungsverbot gibt. Dennoch sollen bestimmte Unterstützungsleistungen es ermöglichen, jeweils acht Wochen vor und nach der Geburt nicht arbeiten zu müssen.

Selbstständige Frauen können sich beispielsweise entscheiden, ihr Gewerbe während dieser Zeit ruhend zu melden oder eine externe Betriebshilfe als Vertretung einzustellen. Andernfalls entfällt der Anspruch auf das Wochengeld.

Konsequenzen bei Ausfall

Für ein wachsendes Unternehmen sind alle drei Optionen wohl nicht ideal. Viele Unternehmer:innen wissen, dass ein Gewerbe für 16 Wochen vom Markt zu nehmen, erhebliche Konsequenzen hat. Die Alternative, eine Betriebshilfe als Vertretung einzustellen, garantiert aufgrund fehlender Expertise nicht, dass das Unternehmen reibungslos weiterläuft. „Wir sehen natürlich in der Realität, dass das nur in bestimmten Branchen sinnvoll möglich ist und bei weitem nicht für alle Selbständigen“, sagt Michael Fuchs, Direktor der SVS.

Am Mittwochmorgen fand in der Wirtschaftskammer Wien eine Veranstaltung zum Thema Selbstständigkeit und Kinderwunsch statt. Unter den Anwesenden waren auch einige Startup-Gründer:innen, darunter Stephan Haymerle, CEO von Schrankerl, der selbst Vater von drei Kindern ist. Sein erstes Kind war gerade sechs Monate alt, als er 2020 sein Unternehmen gründete. Für ihn stehen EPU vor besonderen Herausforderungen: „Die selbständigen Einzelunternehmer, gerade als Frau, müssen, wenn sie wirklich ausfallen und auch einen Einkommensverlust haben, das irgendwie kompensieren“.

Neues Modell für Kinderbetreuung notwendig

Auch die Kinderbetreuung stellt für Selbstständige oft eine große Herausforderung dar. Dabei sind nicht nur gutes Zeitmanagement, sondern auch viel Flexibilität gefragt. Für Stephan Haymerle ist es dringend erforderlich, „ein Modell zu schaffen, wo Selbständige oder Unternehmerinnen nach zwei, drei, vier Monaten wieder Teilzeit arbeiten können und auch ausreichend Kinderbetreuung bekommen“. Öffentliche Betreuungseinrichtungen würden nämlich keine Kinder unter einem Jahr aufnehmen.

Alice Pitzinger-Ryba, Gründerin von kinderbetreuung.at, vermittelt mit ihrem Verein verschiedene Betreuungsformen – von Au-pair-Mädchen bis hin zu Leih-Omas. Besonders bei Kindern unter einem Jahr sei es wichtig, eine Betreuung anzubieten, „die nicht außerhäuslich ist, sondern sich in einer familiären Atmosphäre abspielt“, erklärt sie.

Kinderwunsch und Selbstständigkeit: „Es muss vereinbar sein“

Trotz der Herausforderungen möchten die Gründer:innen Mut machen: Kinder zu bekommen und gleichzeitig selbstständig zu sein, bietet auch viele Vorteile. Barbara Havel, CEO von Havel Healthcare, sagt dazu: „Es ist sicher nicht einfach, aber ich denke, es ist eine der besten Möglichkeiten, selbstständig zu sein und Kinder zu bekommen, weil man sich seine Zeit selbst einteilen kann.“ So sei es beispielsweise möglich, tagsüber einen Schultermin wahrzunehmen oder spontan zu Hause beim kranken Kind zu bleiben.

Alice Pitzinger-Ryba fügt hinzu: „Keine Frau, die sich ein Kind wünscht, sollte diesen Kinderwunsch jemals für ihren Job zurückstellen oder aufgeben müssen. Es muss vereinbar sein. Dazu ist aber auch notwendig, dass wir Kinder nicht als eine wahnsinnige Einschränkung sehen. Kinder sind integrativer Bestandteil unseres Lebens, unsere Gesellschaft“.

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Nach dem Ministerrat wurden zentrale Punkte der Staatsreform präsentiert. (c) BKA/Valentin Brauneis

Im Bundeskanzleramt traten Gesundheitsministerin Korinna Schuhmann (SPÖ), Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS), Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) und Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) heute vor die Presse. Nach „weit über 100 Stunden“ Verhandlungszeit, präsentierte Pröll die wichtigsten Punkte zur Staatsmodernisierung.

Abbau von Bürokratie, Fokus auf Digitalisierung

Eines der großen Themen ist die Entbürokratisierung durch Digitalisierung. „Wir befreien Bürger, Unternehmen und Verwaltung von unnötigen analogen Pflichten. Also: Was digital einfacher geht soll auch digital gehen“, sagt Pröll. Als Beispiel nennt er, dass die verpflichtende Barzahlung oder mehrfach auszudruckende Antragsunterlagen zukünftig wegfallen und durch digitale Wege ersetzt werden würden.

„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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