17.01.2025
VEREINBARKEIT

Kinder und selbstständig: Fluch oder Segen?

Mutter oder Unternehmerin? Oft scheint es, als müsse man sich zwischen diesen beiden Rollen entscheiden. Ist es überhaupt finanziell und zeitlich machbar, als Selbstständige eine Familie zu gründen?
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Es ist oft schwierig, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. © Unsplash

Die österreichische Wirtschaft wird zunehmend weiblicher: Laut der WKO wurden 2023 so viele Einzelunternehmen von Frauen gegründet wie nie zuvor. Fast jedes zweite neue Unternehmen wird von einer Frau gegründet. Gleichzeitig zeigen Daten, dass Frauen im Angestelltenverhältnis 2,5-mal häufiger ein Kind bekommen als Selbstständige. Woran könnte das liegen?

Mutterschutzgesetz gilt für Selbstständige nicht

Möchte eine selbstständige Frau ein Kind bekommen, gibt es im Vorfeld einige bürokratische Schritte bei der SVS zu erledigen. Das Mutterschutzgesetz gilt für Selbstständige nicht, was bedeutet, dass es kein gesetzliches Beschäftigungsverbot gibt. Dennoch sollen bestimmte Unterstützungsleistungen es ermöglichen, jeweils acht Wochen vor und nach der Geburt nicht arbeiten zu müssen.

Selbstständige Frauen können sich beispielsweise entscheiden, ihr Gewerbe während dieser Zeit ruhend zu melden oder eine externe Betriebshilfe als Vertretung einzustellen. Andernfalls entfällt der Anspruch auf das Wochengeld.

Konsequenzen bei Ausfall

Für ein wachsendes Unternehmen sind alle drei Optionen wohl nicht ideal. Viele Unternehmer:innen wissen, dass ein Gewerbe für 16 Wochen vom Markt zu nehmen, erhebliche Konsequenzen hat. Die Alternative, eine Betriebshilfe als Vertretung einzustellen, garantiert aufgrund fehlender Expertise nicht, dass das Unternehmen reibungslos weiterläuft. „Wir sehen natürlich in der Realität, dass das nur in bestimmten Branchen sinnvoll möglich ist und bei weitem nicht für alle Selbständigen“, sagt Michael Fuchs, Direktor der SVS.

Am Mittwochmorgen fand in der Wirtschaftskammer Wien eine Veranstaltung zum Thema Selbstständigkeit und Kinderwunsch statt. Unter den Anwesenden waren auch einige Startup-Gründer:innen, darunter Stephan Haymerle, CEO von Schrankerl, der selbst Vater von drei Kindern ist. Sein erstes Kind war gerade sechs Monate alt, als er 2020 sein Unternehmen gründete. Für ihn stehen EPU vor besonderen Herausforderungen: „Die selbständigen Einzelunternehmer, gerade als Frau, müssen, wenn sie wirklich ausfallen und auch einen Einkommensverlust haben, das irgendwie kompensieren“.

Neues Modell für Kinderbetreuung notwendig

Auch die Kinderbetreuung stellt für Selbstständige oft eine große Herausforderung dar. Dabei sind nicht nur gutes Zeitmanagement, sondern auch viel Flexibilität gefragt. Für Stephan Haymerle ist es dringend erforderlich, „ein Modell zu schaffen, wo Selbständige oder Unternehmerinnen nach zwei, drei, vier Monaten wieder Teilzeit arbeiten können und auch ausreichend Kinderbetreuung bekommen“. Öffentliche Betreuungseinrichtungen würden nämlich keine Kinder unter einem Jahr aufnehmen.

Alice Pitzinger-Ryba, Gründerin von kinderbetreuung.at, vermittelt mit ihrem Verein verschiedene Betreuungsformen – von Au-pair-Mädchen bis hin zu Leih-Omas. Besonders bei Kindern unter einem Jahr sei es wichtig, eine Betreuung anzubieten, „die nicht außerhäuslich ist, sondern sich in einer familiären Atmosphäre abspielt“, erklärt sie.

Kinderwunsch und Selbstständigkeit: „Es muss vereinbar sein“

Trotz der Herausforderungen möchten die Gründer:innen Mut machen: Kinder zu bekommen und gleichzeitig selbstständig zu sein, bietet auch viele Vorteile. Barbara Havel, CEO von Havel Healthcare, sagt dazu: „Es ist sicher nicht einfach, aber ich denke, es ist eine der besten Möglichkeiten, selbstständig zu sein und Kinder zu bekommen, weil man sich seine Zeit selbst einteilen kann.“ So sei es beispielsweise möglich, tagsüber einen Schultermin wahrzunehmen oder spontan zu Hause beim kranken Kind zu bleiben.

Alice Pitzinger-Ryba fügt hinzu: „Keine Frau, die sich ein Kind wünscht, sollte diesen Kinderwunsch jemals für ihren Job zurückstellen oder aufgeben müssen. Es muss vereinbar sein. Dazu ist aber auch notwendig, dass wir Kinder nicht als eine wahnsinnige Einschränkung sehen. Kinder sind integrativer Bestandteil unseres Lebens, unsere Gesellschaft“.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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