05.10.2022

Die brisanten Hintergründe der Krypto-Strafe für Kim Kardashian

Es ist eine erneute Warnung: Die meisten "Kryptos" sind nach dem US-Gesetz illegal in die Welt gebrachte Wertpapiere - und die Aufsicht hat sie im Visier.
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brutkasten-Kolumnist Niko Jilch sieht im Krypto-Fall Kim Kardashian einen weiteren Wendepunkt
brutkasten-Kolumnist Niko Jilch sieht im Krypto-Fall Kim Kardashian einen weiteren Wendepunkt | (c) Vordergrund: brutkasten / (c) Hintergrund: Nicole Alexander via Wikimedia Commons
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Also ich hätte mir wirklich nicht gedacht, dass ich auf meine alten Tage noch über Kim Kardashian schreiben muss. Aber here we are. Die amerikanische Prominente muss eine Millionenstrafe an die Wertpapieraufsicht SEC zahlen, weil sie ein illegales „Kryptowertpapier“ beworben hat.

Der Fall ist aus mehreren Gründen interessant. Es ist nicht das erste mal, dass Prominente von der Behörde abgestraft werden, weil sie irgendeinen Dreck promoted haben. In diesem Fall die Shitcoin „EthereumMAX“.

„crypto asset security“ – ein neues Kapitel

Bemerkenswert ist der Fall vor allem, weil die SEC quasi nebenbei den Begriff „crypto asset security“ einführt – also Kryptowertpapier. Das ist ein neues Kapitel in einer Story, die ich seit fast zwei Jahren dokumentiere – angefangen mit der SEC-Klage gegen Ripple

Es ist eine Story, die viele in der Krypto-Community nicht hören wollen. Aber sie wird mit jedem neuen Kapitel wichtiger. Denn: Wenn eine Coin einen ICO hatte, handelt es sich nach US-Recht wohl um ein illegales Wertpapier. Deswegen ist das Wording der SEC und von ihrem Chef Gary Gensler so wichtig.

„Dieser Fall erinnert uns daran, dass, wenn Prominente oder Influencer Investitionsmöglichkeiten, einschließlich Krypto-Wertpapieren, befürworten, dies nicht bedeutet, dass diese Anlageprodukte für alle Anleger:innen geeignet sind“, so Gensler in einer Pressemitteilung zum Fall Kim Kardashian.

Regulatorische Klarheit ist freilich wichtig – sowohl für Anleger:innen als auch für Unternehmer:innen in diesem Space. Und auch ich kann mir heute kaum vorstellen, dass die US-Aufsicht alle 20.000 „Kryptos“ außer Bitcoin quasi aus dem Verkehr ziehen wird. Aber auszuschließen ist das nicht.

Auch Ethereum eine „security“?

Erst vor wenigen Wochen, kurz nach dem Umstieg von Ethereum auf Proof of Stake, hat Gensler darauf hingewiesen: Dieser Schritt macht aus der Nr. 2 im Markt möglicherweise auch eine „security“. Wenn Ethereum das nicht ohnehin immer schon war, wofür auch viel spricht.

Gensler selbst wird von vielen Krypto-Fans als „Bitcoin-Maximalist“ gesehen, weil er sich wiederholt kritisch über die anderen Coins im Krypto-Space geäußert hat. Hier sein berühmtestes Zitat: „Ich bin zu der Überzeugung gelangt, dass es zwar im Kryptobereich eine Menge Hype gibt, der sich als Realität ausgibt, aber Nakamotos Innovation wirklich real ist. Außerdem war sie ein Katalysator für Veränderungen in den Bereichen Finanzen und Geld und könnte dies auch weiterhin sein.“

Und: „In dieser Anlageklasse wimmelt es nur so von Betrug, Schwindel und Missbrauch bei bestimmten Anwendungen. Über die Funktionsweise von Kryptowährungen wird viel spekuliert und getrickst. In vielen Fällen sind die Anleger:innen nicht in der Lage, strenge, ausgewogene und vollständige Informationen zu erhalten“. Diese Aussagen kamen lange vor dem spektakulären Zusammenbruch von Terra Luna, der internationale Ermittlungen ausgelöst hat.

Natürlich ist nicht gesagt, dass die Aufsicht ultimativ Bitcoin verschonen wird und seine Einstufung als digitalen Rohstoff beibehält. Genausowenig ist sicher, dass Ethereum als Krypto-Wertpapier eingestuft wird. Persönlich halte ich diese Vorgehensweise aber für möglich – ja sogar für angebracht. Eine gemeinsame Regulierung von Bitcoin und allen anderen „Kryptos“ macht aufgrund der Struktur und Entstehungsweise der verschiedenen Systeme für mich keinen Sinn. 

Aber die „Krypto“-Industrie investiert Unsummen in Lobbying, um zumindest Ethereum in dieselbe Kategorie wie Bitcoin zu bekommen.

Nach Fall Kim Kardashian: Risiko für Altcoin-Investoren weiter gestiegen

Das letzte Wort ist in diesem Fall nicht gesprochen. Aber das Risiko für Altcoin-Investoren ist gerade wieder gestiegen. Und es war schon davor extrem hoch. Auch das völlig kaputte ehemalige Krypto-Liebkind Solana ist jetzt wieder im Kreuzfeuer der Kritik – nach dem x-ten Ausfall der Blockchain. Und über Terra müssen wir nicht mehr reden, das ist eine Sache der Strafverfolgungsbehörden.

Für Kim Kardashian war die Shitcoin-Promo übrigens ein Verlustgeschäft. Sie hatte 250.000 Dollar für ein Insta-Posting erhalten – und muss jetzt mehr als eine Million an Strafe zahlen.


Zum Autor

Niko Jilch ist Finanzjournalist, Podcaster und Speaker. Website: www.nikolausjilch.com Twitter: @nikojilch

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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