04.02.2026
STUDIE

KI: Unternehmen nicht bereit Geschäftsmodell anzupassen

Keine andere Technologie stellt die Welt derzeit so auf den Kopf, wie Künstliche Intelligenz. Unternehmen erwarten sich durch den Einsatz vor allem Effizienzsteigerungen und Umsatzwachstum. Nur wenige sind aber auch bereit, ihre Geschäftsmodelle entsprechend anzupassen, wie eine Deloitte-Studie zeigt.
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KI, Deloitte
© Deloitte/feelimage - Bernhard Göbl und Christa Janhsen von Deloitte.

Mit dem aktuellen „The State of AI in the Enterprise“-Report gibt Deloitte erstmals einen Einblick in die vielfältigen Anwendungsbereiche von Artificial Intelligence (AI) im Unternehmensumfeld. Die Studie, für die über 3.000 Führungskräfte weltweit befragt wurden – darunter auch 50 aus Österreich – zeigt: KI ist in der Wirtschaft längst angekommen. Aber: Beim Übergang von der Pilotphase hin zum täglichen, wertschöpfenden Einsatz sei es noch ein Weg.

Vier von zehn nutzen KI im Arbeitsalltag nicht

„Laut unserer Umfrage hat sich der Zugang zu AI für Mitarbeitende in Unternehmen innerhalb eines Jahres um 50 Prozent erhöht. Das ist ein rasanter Anstieg und im Sinne des Fortschritts grundsätzlich erfreulich“, erklärt Bernhard Göbl, Partner im Bereich Technology & Transformation bei Deloitte Österreich. „Die schlechte Nachricht dabei: Vier von zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen die Technologie im Arbeitsalltag noch gar nicht ein. Viel Innovationspotenzial bleibt hier also noch ungenützt.“

Während AI in Unternehmen bereits jetzt zu weitreichenden Effizienz- und Produktivitätssteigerungen führe, ließen die Vorteile der Technologie in anderen Bereichen hingegen auf sich warten. So gilt etwa das Umsatzwachstum durch den Einsatz von AI derzeit noch als Ziel für die Zukunft.

Neue Aufgaben

„74 Prozent der Unternehmen hoffen darauf, ihren Umsatz durch den Einsatz von AI in Zukunft zu steigern, 20 Prozent konnten dies bereits erreichen“, weiß Göbl. „Wir dürfen aber nicht vergessen, dass es beim Erfolg von AI nicht nur um Effizienzsteigerung und Umsatzwachstum geht, sondern vor allem auch um strategische Differenzierung und einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil.“

Der erfolgreiche Einsatz von AI stellt Unternehmen zudem vor die Aufgabe, ihre Arbeitsweisen und Prozesse anzupassen. Dabei wählen sie unterschiedliche Zugänge. Während rund ein Drittel (34 Prozent) AI zum Anlass nimmt, um Geschäftsmodelle grundlegend zu verändern, gestaltet ein weiteres Drittel (30 Prozent) zwar wichtige Prozesse im Hinblick auf die Technologie neu, hält aber am bestehenden Geschäftsmodell fest, so eine Erkenntnis der Studie. Weitere 37 Prozent nutzen AI vor allem oberflächlich und nehmen nur geringe oder gar keine Änderungen an bestehenden Abläufen vor.

„Der Einsatz von AI kann für Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen hilfreich sein. Wenn Unternehmen AI aber nicht tiefgreifend in ihr Geschäftsmodell integrieren, laufen sie Gefahr, von Wettbewerbern überholt zu werden. Traditionelle, lineare Skalierungsmodelle müssen überwunden werden. Agilität ist der Schlüssel zum Erfolg“, sagt Göbl.

KI fordert Anpassung der Unternehmensstruktur

Neben der strategischen Einbindung von AI in das Geschäftsmodell sei vor allem die Anpassung der Unternehmensstruktur an die neue Technologie – die sogenannte Governance – der entscheidende Erfolgsfaktor. Besonders wichtig dabei: Datenschutz und -sicherheit bereiten einem Großteil der Unternehmen (73 Prozent) Kopfzerbrechen. Und auch hinsichtlich geistigen Eigentums und Regulatorik (50 Prozent) gebe es noch viele offene Fragen.

„Die Governance ist das Fundament von Innovation und Voraussetzung für eine erfolgreiche Skalierung von AI. Unternehmen sollten diesbezüglich eine strategische Herangehensweise wählen und diese bereits jetzt implementieren, um für die Zukunft vorbereitet zu sein“, sagt Christa Janhsen, Partnerin bei Deloitte Österreich. „Es geht vor allem darum, AI sicher und im regulatorischen Rahmen anzuwenden und damit das Vertrauen der Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden sowie sonstigen Stakeholder in den sicheren Umgang mit AI zu stärken.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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