26.03.2026
EU-POLITIK

KI-Omnibus: Doppelregulierung für industrielle KI fällt – Erleichterung für Startups und KMU

Thomas Arnoldner, Deputy CEO der A1 Telekom Austria Group und Christoph Knogler, CEO von Keba, sind Teil der KI-Taskforce der Industriellenvereinigung. Sie erklären, was der KI-Omnibus, über den das EU-Parlament jüngst abgestimmt hat, für die heimische Wirtschaft bedeutet.
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KI-Omnibus, digitaler Omninus, Omnibus, KI, IV
© IV/Matanovic - Christoph Knogler (l.) und Thomas Arnoldner.

Am 18. März 2026 haben die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments über ihre gemeinsame Position zum KI-Omnibus-Gesetzespaket abgestimmt, jedoch ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Nun folgen die sogenannten Trilog-Verhandlungen, in denen sich das EU-Parlament, die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten (im Europäischen Rat) auf einen finalen Text einigen müssen. Experten spekulieren, dass das Gesetz bei einer Einigung frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2026 offiziell in Kraft treten könnte.

„Reine Fristverschiebung reicht nicht“

„Die Positionierung des Europäischen Parlaments und insbesondere die Verschiebung zentraler KI-Vorgaben sind ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Praxistauglichkeit“, erklären Christoph Knogler und Thomas Arnoldner, beide Teil der KI-Taskforce der Industriellenvereinigung. „Für viele Unternehmen in Österreich bringt das dringend notwendige Entlastung, weil derzeit große Unsicherheiten im Zusammenspiel von ‚AI Act‘ und anderen Digitalrechtsakten bestehen. Aber klar ist auch: Eine reine Fristverschiebung reicht nicht. Wir brauchen inhaltliche Nachschärfungen – etwa klarere Definitionen bei Hochrisiko-KI, weniger Bürokratie bei Dokumentationspflichten und vor allem ein besser abgestimmtes Zusammenspiel der Regelwerke.“

Der KI-Omnibus ist ein zentraler Bestandteil des „Digital-Omnibus„-Pakets, das die EU-Kommission Ende 2025 auf den Weg gebracht hat. Das erklärte Ziel: Bürokratieabbau, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und die Korrektur von drohenden Überregulierungen durch den ursprünglichen „EU AI Act“ (der seit 2024 gestaffelt in Kraft tritt).

Kernpunkte des KI-Omnibus

Die wichtigsten Kernpunkte des KI-Omnibus umfassen KI-Systeme, die in klassischen Bereichen wie Maschinenbau, Medizintechnik oder vernetzten Haushaltsgeräten eingesetzt und künftig vom Geltungsbereich des „AI Acts“ ausgenommen werden. Hintergrund ist ein zentrales Argument der Wirtschaft, dem sich die EU nun anschließt: Diese Produkte unterliegen bereits strengen sektorspezifischen Vorgaben, etwa durch die EU-Maschinenverordnung oder die Medizinprodukte-Verordnung. Der Omnibus-Ansatz soll daher vor allem eine kostspielige Doppelregulierung vermeiden, ohne dabei Abstriche beim Verbraucherschutz zu machen.

„Die Richtung stimmt, aber in der Praxis spüren viele Unternehmen weiterhin eine hohe regulatorische Belastung. Gerade Doppelregulierungen und komplexe Vorgaben bleiben ein Problem. Hier braucht es noch mehr Konsequenz, wenn man wirklich von Entbürokratisierung sprechen will“, kommentieren die beiden KI-Experten.

Entlastungen für kleinere Unternehmen

Der Digital-Omnibus adressiert nicht nur KI-Themen, sondern sieht gezielte Entlastungen für kleinere Unternehmen vor und führt dafür eine neue Kategorie ein: sogenannte „kleine Midcaps“ – also Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden und unter 150 Millionen Euro Jahresumsatz.

Diese sollen künftig ähnlich wie klassische KMU behandelt werden und von vereinfachten regulatorischen Anforderungen profitieren. Konkret geht es dabei um reduzierte technische Dokumentationspflichten bei Hochrisiko-KI-Systemen, erleichterte Vorgaben beim Qualitätsmanagement sowie eine stärker an der Unternehmensgröße orientierte Bußgeldberechnung.

Fristen gestaffelt

Dafür werden die Fristen neu gestaffelt: Systeme, die in größere Produkte oder Infrastrukturen integriert sind, sollen erst ab dem 2. August 2028 den entsprechenden Anforderungen unterliegen. Für eigenständige Hochrisiko-KI-Anwendungen – also solche, die nicht Teil eines umfassenderen Systems sind – gilt hingegen ein früherer Stichtag: Hier greifen die neuen Pflichten bereits ab dem 2. Dezember 2027.

„Die gestaffelten Fristen sind ein sinnvoller erster Schritt, weil sie gerade Startups mehr Zeit geben. Gerade für die heimische Startup- und Innovationsszene schafft der spätere Zeitpunkt neuer Vorgaben zusätzlichen Handlungsspielraum, um KI-Anwendungen zur Marktreife zu bringen, Investitionen abzusichern und im internationalen Wettbewerb nicht ins Hintertreffen zu geraten“, betonen Arnoldner und Knogler. „Aber das reicht noch nicht. Viele Unternehmen sehen sich nach wie vor mit fehlenden Leitlinien und einem noch nicht ausreichend entwickelten Compliance-Ökosystem konfrontiert. Für Startups und innovative Unternehmen ist das besonders kritisch, weil damit Investitionen verzögert werden und sie eigentlich auf schnelle Skalierung und klare Rahmenbedingungen angewiesen sind. Idealerweise sind die Fristen direkt an die Veröffentlichung der notwendigen Leitlinien zu knüpfen, um sicherzustellen, dass Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung haben.“

„Ökosystem nicht bereit“

Konkret nennt die Kommission als Begründung für die Verschiebung, dass das Compliance-Ökosystem noch nicht bereit sei. Die für Unternehmen entscheidenden harmonisierten Normen – erarbeitet vom technischen Gemeinschaftsausschuss CEN-CENELEC JTC 21 – werden voraussichtlich erst gegen Ende 2026 vorliegen. Ohne diese Leitlinien fehlt Unternehmen aktuell die notwendige Orientierung, um sicherzustellen, dass ihre technische Dokumentation den Anforderungen entspricht.

Kritischen Stimmen, die vor einer möglichen Abschwächung bestehender Schutzstandards und Ähnlichem warnen, setzen beide Experten folgende Argumentation entgegen: „Wir sehen hier keinen Widerspruch, denn eine Entlastung bedeutet nicht automatisch eine Absenkung von Schutzstandards. Es geht auch nicht darum, Schutzstandards zu senken, sondern sie praktikabel zu gestalten. Klare und umsetzbare Regeln erhöhen letztlich auch die Rechtssicherheit und damit das Vertrauen in KI“, sagen sie.

„Nicht nur KI-Omnibus nutzen“

Da der KI-Omnibus noch nicht final verabschiedet ist, bleiben die (strengen) Fristen des ursprünglichen „AI Acts“ das aktuell gültige Recht.

„Entscheidend ist, dass nicht nur der KI-Omnibus, sondern der gesamte Digitale Omnibus – mit Regelungen zu Daten, Datenschutz und Cybersicherheit – jetzt wirklich genutzt wird, um den Rechtsrahmen substanziell zu verbessern“, sagen Knogler und Arnoldner abschließend. „Dazu gehören klare Abgrenzungen, realistische Übergangsfristen und innovationsfreundliche Instrumente wie Testumgebungen oder Sandboxes. Nur so können wir sicherstellen, dass Österreich und Europa im internationalen Wettbewerb bei KI und industrieller Innovation nicht zurückfallen.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Einen Vorgeschmack auf den nun veröffentlichten Jahresabschluss 2025 gab Bitpanda gleichsam vorauseilend bereits im März dieses Jahres – brutkasten berichtete. In den damals präsentierten Zahlen war nicht nur von einer Umsatzsteigerung die Rede, sondern auch von einem Sinken des „bereinigten EBITDA“ um 75 Prozent. Dieses sei von 52 Millionen Euro auf 13 Millionen Euro gefallen, hieß es vom Wiener Unicorn. Begründet wurde das mit „gezielten Investitionen“. Das Ergebnis unterm Strich ließ man im März aber aus.

Der nun vorliegende Jahresabschluss – wohlgemerkt jener der operativen Bitpanda GmbH mit Sitz in Wien und nicht der übergeordneten AG mit Sitz in der Schweiz – bringt nun Licht ins Dunkel. Und die damit veröffentlichte Gewinn- und Verlustrechnung zeichnet ein noch deutlich drastischeres Bild als die im März kommunizierten „bereinigten“ Zahlen. Nach fast 62 Millionen Euro Nettogewinn im Jahr 2024 standen demnach vergangenes Jahr rund 14 Millionen Euro Verlust zu Buche.

„Wir haben bewusst in unsere Expansion und den weiteren Ausbau der Marke Bitpanda investiert“

Auf brutkasten-Anfrage kommentiert Bitpanda kurz und knapp mit der aus dem Frühjahr bekannten Argumentation:

Das Jahr 2025 war für die Bitpanda GmbH ein Jahr strategischer Wachstumsinvestitionen. Gleichzeitig hat sich unser Kerngeschäft stark entwickelt, was sich in einer deutlichen Steigerung unserer Umsatzerlöse zeigt.

Wir haben bewusst in unsere Expansion und den weiteren Ausbau der Marke Bitpanda investiert. Diese Investitionen waren Teil unserer langfristigen Wachstumsstrategie und spiegeln sich erwartungsgemäß im Jahresergebnis wider.

Die Aussagen zum Umsatz lassen sich dabei so auch im nun vorgelegten Bericht ablesen: Tatsächlich stieg der ausgewiesene Umsatz von 2024 auf 2025 von 7,19 Milliarden Euro auf 7,72 Milliarden Euro. Der Anstieg fällt bereinigt sogar noch größer aus: 2024 waren noch rund 613 Millionen Euro aus Krypto-Verkäufen auf externen Börsen in den Umsatzerlösen enthalten, die seit 2025 saldiert im Materialaufwand ausgewiesen werden. Bei diesen Umsatzzahlen handelt es sich wohlgemerkt um den gesamten Verkaufserlös über die Plattform. Bitpanda gab bereits im März den auf Basis der Margen berechneten, deutlich kleineren „bereinigten Umsatz“ aus: Dieser stieg von 321 auf 371 Millionen Euro. Mit Abstand größter Umsatztreiber war laut Jahresabschluss das Kerngeschäft als Broker.

Deutlich höhere Marketingausgaben, Personalkosten sinken trotz Aufstockung

Auch die Aussage, die sich auf den Nettoverlust von immerhin rund 14 Millionen Euro bezieht, deckt sich prinzipiell mit den Zahlen im Jahresabschluss. Tatsächlich stieg der Marketingaufwand um rund 56 Prozent auf fast 107 Millionen Euro. Auch die Beratungskosten legten von knapp 14 Millionen auf rund 22 Millionen Euro zu. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (FTE) wuchs zwar von 486 auf 555. Jedoch interessant dabei: Der Personalaufwand ging trotz der Aufstockung leicht zurück, von 78,6 auf 75,1 Millionen Euro. Gestiegen ist hingegen der Aufwand für Mitarbeiterüberlassung, von 5,4 auf 8,1 Millionen Euro.

Dass man (wohl dennoch nicht ganz beabsichtigt) recht deutlich in die roten Zahlen rutschte, hängt aber auch mit Faktoren zusammen, die im offiziellen Bitpanda-Statement unerwähnt bleiben. Operativ blieb Bitpanda 2025 noch knapp im Plus: Der Betriebserfolg lag bei 4,1 Millionen Euro, nach 80 Millionen Euro im Vorjahr. Ins Minus drehte das Ergebnis erst durch das Finanzergebnis von minus 18,3 Millionen Euro. Dahinter stehen Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 14,4 Millionen Euro sowie ein Zinsaufwand von 4,9 Millionen Euro, nach nur 0,2 Millionen Euro im Jahr 2024. Zu Buche stehen außerdem teilweise gestiegene Handelsverluste und ein deutlich höheres Minus in der Intercompany-Verrechnung, das von 13 auf knapp 36 Millionen Euro anwuchs.

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