25.06.2025
MINISTERRATSBESCHLUSS

KI in der Verwaltung: Regierung verkündet Digital Austria Act 2.0

Der heute vom Ministerrat beschlossene Digital Austria Act 2.0 soll als Digitalisierungs- und KI-Offensive vor allem die Verwaltung betreffen.
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Der Digital Austria Act 2.0 wurde nach dem heutigen Ministerrat präsentiert | (c) BKA / Christopher Dunker
Der Digital Austria Act 2.0 wurde nach dem heutigen Ministerrat präsentiert | (c) BKA / Christopher Dunker

Dass die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) nach wie vor in rasendem Tempo voranschreitet, sei hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Nicht ganz so rasend geht es bekanntlich – alleine aus rechtlichen Gründen – in der heimischen Verwaltung voran. Dennoch: KI ist auch dort schon vielerorts im Einsatz. Die erwähnten rechtlichen Hürden bleiben dabei aber bestehen. Kürzlich kritisierte etwa der Rechnungshof fehlende Standards in der Bundesverwaltung beim Einsatz von KI. Hier soll nun der „Digital Austria Act 2.0“ Abhilfe schaffen, der heute im Ministerrat beschlossen wurde.

„Grundstein für eine bundesweit abgestimmte, interoperable und rechtssichere Digitalisierungsstrategie“

Nach seinem Vorgänger aus 2023 hat der neue Digital Austria Act einen klaren Fokus auf den Einsatz von KI in der Verwaltung. Er lege den „Grundstein für eine bundesweit abgestimmte, interoperable und rechtssichere Digitalisierungsstrategie“, heißt es von der Regierung. Ziel sei es, einen strategischen Rahmen zur koordinierten Weiterentwicklung der digitalen Verwaltung zu schaffen, bestehende Instrumente zu modernisieren, neue Technologien verantwortungsvoll einzusetzen und die digitale Souveränität Österreichs nachhaltig zu stärken. Innovationsminister Peter Hanke (SPÖ) sieht darin auch eine große Bedeutung für den KI-Standort Österreich und verweist auf die Ansiedlung der „AI Factory Austria“.

KI soll Pensionierungswelle abfangen

Konkret sind laut Regierung der Aufbau einer eigenen KI-Plattform für die Nutzung von Sprachmodellen sowie die Umsetzung transparenter, offener KI-Anwendungen zentrale Vorhaben. Die beiden Staatssekretäre Alexander Pröll (Digitalisierung; ÖVP) und Josef Schellhorn (Deregulierung; NEOS) sehen KI dabei auch als notwendig, „um auf demografisch bedingte Lücken im öffentlichen Dienst zu reagieren“ – sprich: sie soll den Workforce-Verlust durch die Pensionierung von Beamt:innen wettmachen. Schellhorn bezeichnet das als ein „nationales Anliegen“. Pröll betont gleichzeitig, dass die Letztverantwortung „natürlich immer beim Menschen“ bleibe.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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