25.06.2025
MINISTERRATSBESCHLUSS

KI in der Verwaltung: Regierung verkündet Digital Austria Act 2.0

Der heute vom Ministerrat beschlossene Digital Austria Act 2.0 soll als Digitalisierungs- und KI-Offensive vor allem die Verwaltung betreffen.
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Der Digital Austria Act 2.0 wurde nach dem heutigen Ministerrat präsentiert | (c) BKA / Christopher Dunker
Der Digital Austria Act 2.0 wurde nach dem heutigen Ministerrat präsentiert | (c) BKA / Christopher Dunker

Dass die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) nach wie vor in rasendem Tempo voranschreitet, sei hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Nicht ganz so rasend geht es bekanntlich – alleine aus rechtlichen Gründen – in der heimischen Verwaltung voran. Dennoch: KI ist auch dort schon vielerorts im Einsatz. Die erwähnten rechtlichen Hürden bleiben dabei aber bestehen. Kürzlich kritisierte etwa der Rechnungshof fehlende Standards in der Bundesverwaltung beim Einsatz von KI. Hier soll nun der „Digital Austria Act 2.0“ Abhilfe schaffen, der heute im Ministerrat beschlossen wurde.

„Grundstein für eine bundesweit abgestimmte, interoperable und rechtssichere Digitalisierungsstrategie“

Nach seinem Vorgänger aus 2023 hat der neue Digital Austria Act einen klaren Fokus auf den Einsatz von KI in der Verwaltung. Er lege den „Grundstein für eine bundesweit abgestimmte, interoperable und rechtssichere Digitalisierungsstrategie“, heißt es von der Regierung. Ziel sei es, einen strategischen Rahmen zur koordinierten Weiterentwicklung der digitalen Verwaltung zu schaffen, bestehende Instrumente zu modernisieren, neue Technologien verantwortungsvoll einzusetzen und die digitale Souveränität Österreichs nachhaltig zu stärken. Innovationsminister Peter Hanke (SPÖ) sieht darin auch eine große Bedeutung für den KI-Standort Österreich und verweist auf die Ansiedlung der „AI Factory Austria“.

KI soll Pensionierungswelle abfangen

Konkret sind laut Regierung der Aufbau einer eigenen KI-Plattform für die Nutzung von Sprachmodellen sowie die Umsetzung transparenter, offener KI-Anwendungen zentrale Vorhaben. Die beiden Staatssekretäre Alexander Pröll (Digitalisierung; ÖVP) und Josef Schellhorn (Deregulierung; NEOS) sehen KI dabei auch als notwendig, „um auf demografisch bedingte Lücken im öffentlichen Dienst zu reagieren“ – sprich: sie soll den Workforce-Verlust durch die Pensionierung von Beamt:innen wettmachen. Schellhorn bezeichnet das als ein „nationales Anliegen“. Pröll betont gleichzeitig, dass die Letztverantwortung „natürlich immer beim Menschen“ bleibe.

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(c) Karin Hackl Wirtschaftsagentur Wien

Die Stadt Wien und die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien haben die Einreichphase für ihr gemeinsames Finanzierungsinstrument Wiener Wachstum gestartet. Insgesamt stehen dafür sieben Millionen Euro Startkapital zur Verfügung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis wachstumsorientierter Unternehmen zu stärken und ihnen die nächsten Entwicklungsschritte zu ermöglichen.

Bereits im April dieses Jahres wurde das Finanzierungsmodell angekündigt. Hinter der Initiative steht eine gemeinsame Gesellschaft der Wirtschaftsagentur Wien und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien. Beide Partner stellen jeweils 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit Wiener Wachstum wollen wir KMU in kritischen Wachstumsphasen gezielt begleiten und Investitionen in Innovation, Internationalisierung sowie Technologie ermöglichen“, erklärt Martin Hauer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien.

Wer kann sich bewerben?

Das Angebot richtet sich an Wiener Startups, Scaleups sowie KMU aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, Pharma und Diagnostik sowie Software, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Cybersecurity.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Unternehmen als Kapitalgesellschaft eingetragen sind, über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und seit „mindestens zwei bis drei Jahren“ eine Betriebsstätte in Wien haben. Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben zur Skalierung, Internationalisierung, technologischen Weiterentwicklung oder Erweiterung von Produktionskapazitäten.

Keine klassische Förderung, sondern eine Beteiligung

Bei Wiener Wachstum handelt es sich nicht um eine klassische Förderung, sondern um eine Finanzierung. Die vereinbarte Summe wird vollständig an die Unternehmen ausbezahlt. Im Gegenzug führen erfolgreiche Unternehmen später einen vertraglich vereinbarten Anteil ihrer Gewinne an Wiener Wachstum zurück. Diese sollen künftig für weitere Unternehmensfinanzierungen eingesetzt werden und damit einen langfristigen Finanzierungskreislauf schaffen.

„Wir beschreiten mit Wiener Wachstum einen ganz neuen Weg abseits unserer bestehenden Fördermöglichkeiten“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak. Die Finanzierung stärke die Eigenkapitalbasis der Unternehmen und werde flexibel an deren Anforderungen angepasst.

Pro Unternehmen sind Finanzierungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro möglich. Dabei kommen beispielsweise direkte Unternehmensbeteiligungen oder eigenkapitalähnliche Finanzierungen, etwa in Form qualifizierter Nachrangdarlehen, infrage. Bei direkten Beteiligungen liegt die Beteiligungsquote bei maximal 25 Prozent. Der vorgesehene Beteiligungszeit beträgt sieben bis zehn Jahre mit einer klaren Exitstrategie. Die konkreten Konditionen werden individuell vereinbart.

Einreichungen ab sofort möglich

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort über die Website der Wirtschaftsagentur Wien für eine Finanzierung bewerben. Eine fixe Einreichfrist gibt es nicht. Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen folgen Gespräche über ein mögliches Investment sowie eine vertiefte Unternehmensprüfung. Der gesamte Prozess kann laut Wirtschaftsagentur Wien vier bis sechs Monate dauern.

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