27.05.2024
GASTBEITRAG

KI im Unternehmen: Die wichtigsten vier EU-Regeln

Alexandra Ciarnau, Rechtsanwältin im IT-, IP- und Datenschutzrecht sowie Co-Head der Digital Industries Group bei Dorda und Axel Anderl, Managing Partner, Leiter des IT/IP- und Datenschutzteams sowie der Digital Industries Group bei Dorda haben für Unternehmen die wichtigsten Regeln aus dem EU-AI-Act herausgearbeitet.
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(c) Dorda - Alexandra Ciarnau und Axel Anderl von Dorda.

Mit dem neuen sprechenden KI-Assistenten „GPT-4o“ ist die KI „Jarvis“ aus dem Film „Iron Man“ mit Robert Downey Jr. quasi in der Realität angekommen. Die österreichischen Unternehmen sind aber noch nicht so weit. Die meisten von ihnen befinden sich derzeit in der Konzeptionsphase ihrer KI-Projekte. Dabei müssen sie diese vier wichtigsten Regeln vom EU-AI-Act beachten:

Unternehmen müssen bereits bei der Konzeption, der Entwicklung und dem Testen von KI-Systemen Legal Compliance beachten und nicht erst bei der Markteinführung. Künstliche Intelligenz muss nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen, sondern technisch dokumentiert sowie nachvollziehbar sein und menschlich kontrolliert werden.

Kenne Deine KI-Risikostufe

Nachdem das grobe Konzept vorliegt, ist die Risikostufe zu hinterfragen. Denn der Kernpunkt des AI-Act ist die Einteilung von KI-Anwendungen in vier Risikoklassen:

  • Verbotene AI-Systeme, die in der EU nicht genutzt werden dürfen. Das umfasst beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz, die Analyse von Video-Calls von Mitarbeiter:innen in Callcentern anhand von biometrischen Daten, um deren Gefühlszustände während der Interaktion mit Kund:innen zu analysieren.
  • Hochrisiko-KI, die nur unter Einhaltung strenger Auflagen betrieben werden darf. Dazu zählen selbstfahrende Autos, medizinische Anwendungen oder die biometrische Identifizierung, aber auch automatisierte Kreditvergabe außerhalb der Finanzbetrugserkennung.
  • General Purpose AI und viertens bestimmte KI-Systeme, die primär Transparenzvorgaben genügen müssen. Sie werden aktuell primär zur Interaktion mit Personen eingesetzt.

Du als KI-Betreiber trägst die größte Last

Angenommen, ein Unternehmen hat die Konzeptionsphase abgeschlossen. Es verfügt nun über eine selbst programmierte oder zugekaufte KI, die beispielsweise mit wenigen Worten Musik komponieren kann. Die Begeisterung ist groß – das Produkt wird released. Doch wenig später flattert überraschend ein Abmahnschreiben oder gar eine Klage ins Haus. Die Künstliche Intelligenzhat nichts selbst komponiert, sondern glatt Texte und Lieder anderer Musiker kopiert. Wer ist nun für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich? Der Programmierer oder Provider hat zwar das Tool bereitgestellt, die Urheberrechtsverletzung wurde jedoch vom Betreiber getriggert. Er haftet dafür verschuldensunabhängig. Dass er nichts davon wusste, schließt seine Verantwortung nicht aus. Da KI vielfach noch eine Blackbox ist – insbesondere für einen Käufer – sollte sich jedes Unternehmen in der IT-Beschaffung absichern, um sich beim Hersteller bzw. Händler zu regressieren. IT-Vertragsgestaltung ist das Um und Auf, um das Risiko allfälliger Verletzungen einer anderen Sphäre zuzuordnen.

Deine Künstliche Intelligenz schert aus: Zähme sie, achte auf Betriebsgeheimnisse und vermeide Schäden

Wenn die Künstliche Intelligenz einen Schritt weitergeht und Schäden verursacht, dann wird es ernst(er). KI-Roboter, die bei der Ausübung der Tätigkeiten Menschen verletzen oder Algorithmen, die finanzielle Schäden verursachen – die möglichen Szenarien sind vielseitig. Das Unternehmen wird nun in die Pflicht genommen. Aber wie kann ein Kläger überhaupt nachweisen, dass Künstliche Intelligenz den Schaden verursacht hat, hat er doch meist keinen Einblick in das KI-System? Das soll sich zukünftig ändern.

Hersteller, Importeure, Händler und Anbieter bzw. Betreiber sollen künftig in Schadenersatzprozessen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, Nachweise über ihre Künstliche Intelligenz offenzulegen. Das sehen die geplante KI-Haftungsrichtlinie und die Produkthaftungsnovelle vor.

Zudem wird die Produkthaftung durch die Erweiterung des Produktbegriffs auf „reine Software“, zu der auch KI zählt, ausgeweitet. Dies erhöht die Haftungsrisiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Hinzu kommen die Risiken aus anderen Regulierungen, die beim Einsatz von KI eine Rolle spielen. Diese reichen von Geldbußen nach der Datenschutzgrundverordnung bis hin zu Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen.

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Nach jahrelanger Planung entwickelt Omid Kafaji kredity.at. (c) Omid Kafaji

„Kredite sind für mich schon immer ein spannendes Thema. Sie bieten auf der einen Seite große Möglichkeiten für Unternehmen und Familien, auf der anderen Seite können sie auch für viele Menschen zur Last werden“, erzählt der Wiener Omid Kafaji über den Grundgedanken von kredity.at. Das richtige Kreditwissen sei für Konsument:innen oft schwer zugänglich, der Markt undurchsichtig. Mit kredity.at will Kafaji Klarheit in das komplexe Thema bringen.

Lediglich mit Tipps von einem befreundeten Programmierer entwickelt und baut Kafaji kredity allein. Die Idee dazu entstand schon vor Jahren, seit einer Woche kann man die Plattform nutzen.

„kredity.at übernimmt das erste Denken eines Kreditprofis“

Die Plattform übersetzt Erfahrungswissen aus der Kreditvermittlung in ein digitales System. Nutzer:innen sollen besser verstehen, wie ihre finanzielle Situation aus Sicht einer Kreditprüfung eingeschätzt werden könnte. „Man beantragt einen Kredit, der wird abgelehnt. Aber man erfährt eigentlich nie wirklich genau, woran es gelegen hat“, so der Founder. Deswegen gibt es auf der Seite einen ersten kostenlosen Kreditcheck, „und das Besondere daran ist, dass hier nicht nur Kreditangebote verglichen werden, wie man es bisher kennt, sondern dass man tatsächlich anhand der eigenen Eingaben, der Haushaltsrechnung und Finanzierungsvorhaben, realistische Möglichkeiten bekommt, die zur jeweiligen Situation passen“, ergänzt Kafaji. Kredity.at übernehme damit das erste Denken eines Kreditprofis.

Digitale Plattform mit persönlicher Komponente

Nach dem ersten Kreditcheck hat man auch die Möglichkeit, sich direkt von Kafaji zu den Ergebnissen beraten zu lassen. „Es gibt manchmal auch sehr komplexe Fälle, und da ist es einfach von Vorteil, wenn erfahrene Finanzexperten für den Kunden die Situation einschätzen und analysieren.“ Der selbstständige Unternehmensberater sieht durch die Kombination von digitaler und persönlicher Beratung die beste Möglichkeit, um Fehlentscheidungen im Kreditwesen zu vermeiden. Durch seine Expertise stellt er auf kredity.at zusätzliches Insiderwissen zur Verfügung.

Erhöhte Zugriffszahlen

Die Plattform ist erst seit einer Woche online, dennoch seien die Anfragen laut Kafaji auffallend hoch. „Die Anfragen sind auf jeden Fall höher, als ich erwartet habe“, zeigt sich der Wiener überrascht. Dies zeige sich unter anderem in zahlreichen täglichen Anfragen über WhatsApp, die Nutzer:innen direkt im Anschluss an den digitalen Check stellen. Finanziert wird die Plattform durch Kooperationen mit den jeweiligen Kreditanbietern, die Kafaji durch seine Arbeit als Vermögensberater bereits gewonnen hatte. Werden Nutzer:innen an eine passende Bank weitergeleitet, entsteht hier der wirtschaftliche Wert.

Pläne für die Zukunft

„Mir ist es einfach ein Anliegen, dass Menschen nicht in die Hände von Betrügern fallen, was in der Praxis häufig passiert. Ich richte mich also immer nach dem Use Case. Ich glaube an Dinge, die den Menschen einen Mehrwert bringen. Und wenn etwas einen Wert hat, wird es auch wirtschaftlichen Wert generieren“, blickt Kafaji in die Zukunft. Der Gründer will die digitalen Möglichkeiten noch erweitern und überlegt derzeit, wie das Implementieren von KI-Systemen helfen könnte, die Ersteinschätzungen noch präziser zu machen. Ebenso geplant sind weitere Kooperationen mit Kreditanbietern, „weil ich sehe, dass österreichweit die Anfrage wächst“.

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