27.05.2024
GASTBEITRAG

KI im Unternehmen: Die wichtigsten vier EU-Regeln

Alexandra Ciarnau, Rechtsanwältin im IT-, IP- und Datenschutzrecht sowie Co-Head der Digital Industries Group bei Dorda und Axel Anderl, Managing Partner, Leiter des IT/IP- und Datenschutzteams sowie der Digital Industries Group bei Dorda haben für Unternehmen die wichtigsten Regeln aus dem EU-AI-Act herausgearbeitet.
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(c) Dorda - Alexandra Ciarnau und Axel Anderl von Dorda.

Mit dem neuen sprechenden KI-Assistenten “GPT-4o” ist die KI “Jarvis” aus dem Film “Iron Man” mit Robert Downey Jr. quasi in der Realität angekommen. Die österreichischen Unternehmen sind aber noch nicht so weit. Die meisten von ihnen befinden sich derzeit in der Konzeptionsphase ihrer KI-Projekte. Dabei müssen sie diese vier wichtigsten Regeln vom EU-AI-Act beachten:

Unternehmen müssen bereits bei der Konzeption, der Entwicklung und dem Testen von KI-Systemen Legal Compliance beachten und nicht erst bei der Markteinführung. Künstliche Intelligenz muss nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen, sondern technisch dokumentiert sowie nachvollziehbar sein und menschlich kontrolliert werden.

Kenne Deine KI-Risikostufe

Nachdem das grobe Konzept vorliegt, ist die Risikostufe zu hinterfragen. Denn der Kernpunkt des AI-Act ist die Einteilung von KI-Anwendungen in vier Risikoklassen:

  • Verbotene AI-Systeme, die in der EU nicht genutzt werden dürfen. Das umfasst beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz, die Analyse von Video-Calls von Mitarbeiter:innen in Callcentern anhand von biometrischen Daten, um deren Gefühlszustände während der Interaktion mit Kund:innen zu analysieren.
  • Hochrisiko-KI, die nur unter Einhaltung strenger Auflagen betrieben werden darf. Dazu zählen selbstfahrende Autos, medizinische Anwendungen oder die biometrische Identifizierung, aber auch automatisierte Kreditvergabe außerhalb der Finanzbetrugserkennung.
  • General Purpose AI und viertens bestimmte KI-Systeme, die primär Transparenzvorgaben genügen müssen. Sie werden aktuell primär zur Interaktion mit Personen eingesetzt.

Du als KI-Betreiber trägst die größte Last

Angenommen, ein Unternehmen hat die Konzeptionsphase abgeschlossen. Es verfügt nun über eine selbst programmierte oder zugekaufte KI, die beispielsweise mit wenigen Worten Musik komponieren kann. Die Begeisterung ist groß – das Produkt wird released. Doch wenig später flattert überraschend ein Abmahnschreiben oder gar eine Klage ins Haus. Die Künstliche Intelligenzhat nichts selbst komponiert, sondern glatt Texte und Lieder anderer Musiker kopiert. Wer ist nun für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich? Der Programmierer oder Provider hat zwar das Tool bereitgestellt, die Urheberrechtsverletzung wurde jedoch vom Betreiber getriggert. Er haftet dafür verschuldensunabhängig. Dass er nichts davon wusste, schließt seine Verantwortung nicht aus. Da KI vielfach noch eine Blackbox ist – insbesondere für einen Käufer – sollte sich jedes Unternehmen in der IT-Beschaffung absichern, um sich beim Hersteller bzw. Händler zu regressieren. IT-Vertragsgestaltung ist das Um und Auf, um das Risiko allfälliger Verletzungen einer anderen Sphäre zuzuordnen.

Deine Künstliche Intelligenz schert aus: Zähme sie, achte auf Betriebsgeheimnisse und vermeide Schäden

Wenn die Künstliche Intelligenz einen Schritt weitergeht und Schäden verursacht, dann wird es ernst(er). KI-Roboter, die bei der Ausübung der Tätigkeiten Menschen verletzen oder Algorithmen, die finanzielle Schäden verursachen – die möglichen Szenarien sind vielseitig. Das Unternehmen wird nun in die Pflicht genommen. Aber wie kann ein Kläger überhaupt nachweisen, dass Künstliche Intelligenz den Schaden verursacht hat, hat er doch meist keinen Einblick in das KI-System? Das soll sich zukünftig ändern.

Hersteller, Importeure, Händler und Anbieter bzw. Betreiber sollen künftig in Schadenersatzprozessen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, Nachweise über ihre Künstliche Intelligenz offenzulegen. Das sehen die geplante KI-Haftungsrichtlinie und die Produkthaftungsnovelle vor.

Zudem wird die Produkthaftung durch die Erweiterung des Produktbegriffs auf “reine Software”, zu der auch KI zählt, ausgeweitet. Dies erhöht die Haftungsrisiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Hinzu kommen die Risiken aus anderen Regulierungen, die beim Einsatz von KI eine Rolle spielen. Diese reichen von Geldbußen nach der Datenschutzgrundverordnung bis hin zu Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen.

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Neuer CEO bei CycloTech: Marcus Bauer (c) CycloTech

Mit Vorfreude blickt Bauer auf seine neue Aufgabe: „CycloTech ist für mich ein Unternehmen mit beispielloser Innovationskraft. Die CycloRotor-Technologie bietet Möglichkeiten, die die Luftfahrt nachhaltig verändern werden“. Der neue CEO freue sich darauf, „gemeinsam mit dem Team an dieser spannenden Zukunft zu arbeiten, die Entwicklung neuer elektrischer Antriebe voranzutreiben und die Luftmobilität zu revolutionieren“.

Neuer CEO besitzt “Innovationsgeist”

Der künftige CEO Marcus Bauer bringt über 20 Jahre Erfahrung in Führungspositionen mit. Zuvor war er unter anderem bei internationalen Unternehmen wie Airbus, Siemens und Rolls-Royce tätig. Laut Presseaussendung begleitete er in seiner Karriere bereits „zahlreiche technologische Durchbrüche“.

Mit seinem „technischen Know-how“, seiner „strategischen Führungsstärke“ und seinem „Innovationsgeist“ gilt Bauer als ideale Besetzung für die CEO-Position. Seine Aufgabe wird es sein, CycloTech in der Wachstumsphase zu unterstützen und das Unternehmen zu einem bedeutenden Akteur in der Luftfahrtindustrie zu entwickeln.

Kinsky bleibt trotz Rücktritt im Unternehmen

Nach sieben Jahren im Unternehmen übergibt Hans-Georg Kinsky nun seine Position als CEO. Stolz blickt er auf den Erfolg der letzten Jahre zurück: „Die Entwicklung der CycloRotor-Technologie war eine faszinierende Reise, und ich bin dankbar für die engagierte Zusammenarbeit unseres Teams. Mit Dr. Marcus Bauer als neuem CEO sind wir bestens aufgestellt, um unsere Vision einer nachhaltigen, elektrischen Luftmobilität weiter zu realisieren“.

Im Jahr 2016 übernahm Kinsky als Gesellschaftervertreter die Rolle als CEO. Unter seiner Leitung entwickelte sich CycloTech zu einem bedeutenden Anbieter von Antriebssystemen für die Luftfahrt. Nach seinem Rücktritt bleibt er dem Unternehmen als Beiratsmitglied erhalten.

CycloTech entwickelte Modell für fliegende Autos

Das Linzer Startup CycloTech bezeichnet sich selbst als weltweit führendes Unternehmen für Antriebssysteme in der Luftfahrt, die auf dem Voith-Schneider-Prinzip basieren. Es entwickelte ein elektrisch betriebenes 360°-Schubvektor-Antriebssystem. Dabei ermöglichen elektrisch angetriebene CycloRotoren eine direkte Variation der Schubkraft in Größe und Richtung auf einer vollständigen Kreisbahn. Damit unterscheidet sich das System von herkömmlichen Flugzeugantrieben (Düsen, Propeller, Rotoren), die nur Schub in eine Richtung erzeugen können.

Erst Anfang November präsentierte CycloTech einen Prototypen eines Fluggeräts, den „BlackBird“ – brutkasten berichtete. Dieses Konzept soll zukünftig die Entwicklung fliegender Autos mit einem neuartigen Antriebssystem ermöglichen. Langfristig verfolgt das Unternehmen das Ziel, individuelle Luftmobilität in den Alltag zu integrieren.

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