27.05.2024
GASTBEITRAG

KI im Unternehmen: Die wichtigsten vier EU-Regeln

Alexandra Ciarnau, Rechtsanwältin im IT-, IP- und Datenschutzrecht sowie Co-Head der Digital Industries Group bei Dorda und Axel Anderl, Managing Partner, Leiter des IT/IP- und Datenschutzteams sowie der Digital Industries Group bei Dorda haben für Unternehmen die wichtigsten Regeln aus dem EU-AI-Act herausgearbeitet.
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(c) Dorda - Alexandra Ciarnau und Axel Anderl von Dorda.

Mit dem neuen sprechenden KI-Assistenten “GPT-4o” ist die KI “Jarvis” aus dem Film “Iron Man” mit Robert Downey Jr. quasi in der Realität angekommen. Die österreichischen Unternehmen sind aber noch nicht so weit. Die meisten von ihnen befinden sich derzeit in der Konzeptionsphase ihrer KI-Projekte. Dabei müssen sie diese vier wichtigsten Regeln vom EU-AI-Act beachten:

Unternehmen müssen bereits bei der Konzeption, der Entwicklung und dem Testen von KI-Systemen Legal Compliance beachten und nicht erst bei der Markteinführung. Künstliche Intelligenz muss nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen, sondern technisch dokumentiert sowie nachvollziehbar sein und menschlich kontrolliert werden.

Kenne Deine KI-Risikostufe

Nachdem das grobe Konzept vorliegt, ist die Risikostufe zu hinterfragen. Denn der Kernpunkt des AI-Act ist die Einteilung von KI-Anwendungen in vier Risikoklassen:

  • Verbotene AI-Systeme, die in der EU nicht genutzt werden dürfen. Das umfasst beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz, die Analyse von Video-Calls von Mitarbeiter:innen in Callcentern anhand von biometrischen Daten, um deren Gefühlszustände während der Interaktion mit Kund:innen zu analysieren.
  • Hochrisiko-KI, die nur unter Einhaltung strenger Auflagen betrieben werden darf. Dazu zählen selbstfahrende Autos, medizinische Anwendungen oder die biometrische Identifizierung, aber auch automatisierte Kreditvergabe außerhalb der Finanzbetrugserkennung.
  • General Purpose AI und viertens bestimmte KI-Systeme, die primär Transparenzvorgaben genügen müssen. Sie werden aktuell primär zur Interaktion mit Personen eingesetzt.

Du als KI-Betreiber trägst die größte Last

Angenommen, ein Unternehmen hat die Konzeptionsphase abgeschlossen. Es verfügt nun über eine selbst programmierte oder zugekaufte KI, die beispielsweise mit wenigen Worten Musik komponieren kann. Die Begeisterung ist groß – das Produkt wird released. Doch wenig später flattert überraschend ein Abmahnschreiben oder gar eine Klage ins Haus. Die Künstliche Intelligenzhat nichts selbst komponiert, sondern glatt Texte und Lieder anderer Musiker kopiert. Wer ist nun für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich? Der Programmierer oder Provider hat zwar das Tool bereitgestellt, die Urheberrechtsverletzung wurde jedoch vom Betreiber getriggert. Er haftet dafür verschuldensunabhängig. Dass er nichts davon wusste, schließt seine Verantwortung nicht aus. Da KI vielfach noch eine Blackbox ist – insbesondere für einen Käufer – sollte sich jedes Unternehmen in der IT-Beschaffung absichern, um sich beim Hersteller bzw. Händler zu regressieren. IT-Vertragsgestaltung ist das Um und Auf, um das Risiko allfälliger Verletzungen einer anderen Sphäre zuzuordnen.

Deine Künstliche Intelligenz schert aus: Zähme sie, achte auf Betriebsgeheimnisse und vermeide Schäden

Wenn die Künstliche Intelligenz einen Schritt weitergeht und Schäden verursacht, dann wird es ernst(er). KI-Roboter, die bei der Ausübung der Tätigkeiten Menschen verletzen oder Algorithmen, die finanzielle Schäden verursachen – die möglichen Szenarien sind vielseitig. Das Unternehmen wird nun in die Pflicht genommen. Aber wie kann ein Kläger überhaupt nachweisen, dass Künstliche Intelligenz den Schaden verursacht hat, hat er doch meist keinen Einblick in das KI-System? Das soll sich zukünftig ändern.

Hersteller, Importeure, Händler und Anbieter bzw. Betreiber sollen künftig in Schadenersatzprozessen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, Nachweise über ihre Künstliche Intelligenz offenzulegen. Das sehen die geplante KI-Haftungsrichtlinie und die Produkthaftungsnovelle vor.

Zudem wird die Produkthaftung durch die Erweiterung des Produktbegriffs auf “reine Software”, zu der auch KI zählt, ausgeweitet. Dies erhöht die Haftungsrisiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Hinzu kommen die Risiken aus anderen Regulierungen, die beim Einsatz von KI eine Rolle spielen. Diese reichen von Geldbußen nach der Datenschutzgrundverordnung bis hin zu Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen.

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Tractive
(c) Tractive - (v.l.) Wolfgang Reisinger, COO/CFO bei Tractive und Founder Michael Hurnaus.

Erst kürzlich sorgte Tractive rund um Gründer und CEO Michael Hurnaus für Aufsehen in der Startup-Branche. Das auf Haustier-Tracking spezialisierte Unternehmen mit Sitz im oberösterreichischen Pasching, erreichte im letzten Jahr einen Umsatz von 100 Millionen Euro ARR (Annual Recurring Revenue) – brutkasten berichtete.

Das Tech-Startup ist seit über dreieinhalb Jahren auch in den USA aktiv. Im November letzten Jahres sagte CEO Hurnaus dazu: “Die USA sind nach wie vor unser am schnellsten wachsender Markt, und wir werden dieses Wachstum weiter vorantreiben“. Nun bringt Tractive einen neuen Tracker für Hunde auf den nordamerikanischen Markt, der erstmals auf der CES in Las Vegas vorgestellt wird. Auf LinkedIn teilt das Scaleup mit: “Tractive ist stolz darauf, den neuen GPS- und Gesundheits-Tracker für Hunde zu präsentieren, der die Überwachung von Haustieren mit bahnbrechenden Funktionen neu definiert, um unsere pelzigen Freunde sicher, gesund und glücklich zu halten“.

Neuer Hundetracker soll Schmerzen identifizieren

Das neue Gerät von Tractive bietet eine Reihe neuer Funktionen. Neben Echtzeit-GPS-Tracking und Fluchtwarnungen ermöglicht es auch eine Aktivitäts- und Schlafüberwachung von Hunden. Darüber hinaus analysiert es das Bellen, um Besitzer:innen dabei zu helfen, Verhaltensweisen wie Trennungsangst besser zu verstehen und anzugehen, heißt es in der Aussendung. In naher Zukunft wird zudem eine weitere Funktion freigeschaltet: Die Überwachung der Herz- und Atemfrequenz soll es ermöglichen, frühzeitig Gesundheitsindikatoren des Haustieres zu erkennen.

Der neue Hundetracker soll Tierbesitzer:innen dabei unterstützen, Probleme wie Schmerzen, Krankheiten oder Unwohlsein des Hundes zu identifizieren, “indem es Vitalfunktionen und Anzeichen von Angst überwacht”. Hurnaus erklärt: „Hunde können Unwohlsein oder Schmerzen nicht mitteilen und sind oft Experten darin, diese zu verbergen. Dieses Gerät fungiert als ihre Stimme und gibt frühzeitige Warnungen aus, die eine rechtzeitige tierärztliche Versorgung veranlassen können“.

Tractive: 1,3 Millionen aktive Kund:innen

Das 2012 gegründete Unternehmen Tractive positioniert sich als „führender Anbieter“ von GPS- und Gesundheitsüberwachungslösungen für Hunde und Katzen. Mit seiner Technologie möchte das Scaleup Tierbesitzer:innen dabei helfen, ihre Haustiere „sicher, gesund und glücklich zu halten“. Inzwischen zählt Tractive 1,3 Millionen aktive Kund:innen. Nach einem erfolgreichen Jahr 2024 prognostiziert das Unternehmen für das neue Jahr ein Wachstum von rund 40 Prozent.

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