27.05.2024
GASTBEITRAG

KI im Unternehmen: Die wichtigsten vier EU-Regeln

Alexandra Ciarnau, Rechtsanwältin im IT-, IP- und Datenschutzrecht sowie Co-Head der Digital Industries Group bei Dorda und Axel Anderl, Managing Partner, Leiter des IT/IP- und Datenschutzteams sowie der Digital Industries Group bei Dorda haben für Unternehmen die wichtigsten Regeln aus dem EU-AI-Act herausgearbeitet.
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(c) Dorda - Alexandra Ciarnau und Axel Anderl von Dorda.

Mit dem neuen sprechenden KI-Assistenten „GPT-4o“ ist die KI „Jarvis“ aus dem Film „Iron Man“ mit Robert Downey Jr. quasi in der Realität angekommen. Die österreichischen Unternehmen sind aber noch nicht so weit. Die meisten von ihnen befinden sich derzeit in der Konzeptionsphase ihrer KI-Projekte. Dabei müssen sie diese vier wichtigsten Regeln vom EU-AI-Act beachten:

Unternehmen müssen bereits bei der Konzeption, der Entwicklung und dem Testen von KI-Systemen Legal Compliance beachten und nicht erst bei der Markteinführung. Künstliche Intelligenz muss nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen, sondern technisch dokumentiert sowie nachvollziehbar sein und menschlich kontrolliert werden.

Kenne Deine KI-Risikostufe

Nachdem das grobe Konzept vorliegt, ist die Risikostufe zu hinterfragen. Denn der Kernpunkt des AI-Act ist die Einteilung von KI-Anwendungen in vier Risikoklassen:

  • Verbotene AI-Systeme, die in der EU nicht genutzt werden dürfen. Das umfasst beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz, die Analyse von Video-Calls von Mitarbeiter:innen in Callcentern anhand von biometrischen Daten, um deren Gefühlszustände während der Interaktion mit Kund:innen zu analysieren.
  • Hochrisiko-KI, die nur unter Einhaltung strenger Auflagen betrieben werden darf. Dazu zählen selbstfahrende Autos, medizinische Anwendungen oder die biometrische Identifizierung, aber auch automatisierte Kreditvergabe außerhalb der Finanzbetrugserkennung.
  • General Purpose AI und viertens bestimmte KI-Systeme, die primär Transparenzvorgaben genügen müssen. Sie werden aktuell primär zur Interaktion mit Personen eingesetzt.

Du als KI-Betreiber trägst die größte Last

Angenommen, ein Unternehmen hat die Konzeptionsphase abgeschlossen. Es verfügt nun über eine selbst programmierte oder zugekaufte KI, die beispielsweise mit wenigen Worten Musik komponieren kann. Die Begeisterung ist groß – das Produkt wird released. Doch wenig später flattert überraschend ein Abmahnschreiben oder gar eine Klage ins Haus. Die Künstliche Intelligenzhat nichts selbst komponiert, sondern glatt Texte und Lieder anderer Musiker kopiert. Wer ist nun für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich? Der Programmierer oder Provider hat zwar das Tool bereitgestellt, die Urheberrechtsverletzung wurde jedoch vom Betreiber getriggert. Er haftet dafür verschuldensunabhängig. Dass er nichts davon wusste, schließt seine Verantwortung nicht aus. Da KI vielfach noch eine Blackbox ist – insbesondere für einen Käufer – sollte sich jedes Unternehmen in der IT-Beschaffung absichern, um sich beim Hersteller bzw. Händler zu regressieren. IT-Vertragsgestaltung ist das Um und Auf, um das Risiko allfälliger Verletzungen einer anderen Sphäre zuzuordnen.

Deine Künstliche Intelligenz schert aus: Zähme sie, achte auf Betriebsgeheimnisse und vermeide Schäden

Wenn die Künstliche Intelligenz einen Schritt weitergeht und Schäden verursacht, dann wird es ernst(er). KI-Roboter, die bei der Ausübung der Tätigkeiten Menschen verletzen oder Algorithmen, die finanzielle Schäden verursachen – die möglichen Szenarien sind vielseitig. Das Unternehmen wird nun in die Pflicht genommen. Aber wie kann ein Kläger überhaupt nachweisen, dass Künstliche Intelligenz den Schaden verursacht hat, hat er doch meist keinen Einblick in das KI-System? Das soll sich zukünftig ändern.

Hersteller, Importeure, Händler und Anbieter bzw. Betreiber sollen künftig in Schadenersatzprozessen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, Nachweise über ihre Künstliche Intelligenz offenzulegen. Das sehen die geplante KI-Haftungsrichtlinie und die Produkthaftungsnovelle vor.

Zudem wird die Produkthaftung durch die Erweiterung des Produktbegriffs auf „reine Software“, zu der auch KI zählt, ausgeweitet. Dies erhöht die Haftungsrisiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Hinzu kommen die Risiken aus anderen Regulierungen, die beim Einsatz von KI eine Rolle spielen. Diese reichen von Geldbußen nach der Datenschutzgrundverordnung bis hin zu Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen.

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Georg Weber, COO (links) und Florian Berger, CEO (rechts) übernehmen mit Flottenfuchs das komplette Fuhrparkmanagement für Unternehmen. | (c) Flottenfuchs

Florian Berger und Georg Weber waren zuletzt maßgeblich am Aufbau und operativen Geschäft des Wiener Energie-Startups heizma beteiligt. Dort arbeiteten sie eng zusammen und beschlossen, auch nach ihrem Abschied gemeinsam unternehmerisch tätig zu werden. Was genau sie machen wollten, war zunächst allerdings unklar. Sie überlegten einen Installationsbetrieb zu übernehmen oder eine KI-Agentur zu gründen.

Eine weitere Möglichkeit ergab sich aus ihrer bisherigen Arbeit bei heizma. Berger hatte dort unter anderem den Fuhrpark betreut. Als die Übergabe seiner Aufgaben anstand, fragte er sich: „Der Fuhrpark ist bereit für die Übergabe, aber wem übergebe ich das jetzt eigentlich?“. Eher scherzhaft schlug er Weber vor, die Verwaltung selbst als externe Dienstleistung anzubieten. Die beiden beschäftigten sich daraufhin intensiver mit dem Geschäftsmodell und entschieden sich Anfang 2026 schließlich für Flottenfuchs.

Eine externe Abteilung für Firmenflotten

„Der Fuhrpark ist ein Wanderpokal in einer Firma. Keiner will ihn, aber man erbt ihn“, sagt Berger. Aufgaben wie Leasingverträge, Werkstatttermine oder Schadensabwicklung werden in vielen Betrieben neben dem Tagesgeschäft erledigt. Gerade kleinere Unternehmen verfügen häufig über keine eigene Fuhrparkabteilung.

Hier setzt das Startup an. Flottenfuchs übernimmt die operative Verwaltung von Firmenfahrzeugen, von der Beschaffung über Wartungen und Reifenwechsel bis zur Schadensabwicklung und Kommunikation mit den Fahrer:innen. Auch gesetzliche Pflichten wie Führerscheinkontrollen gehören zum Angebot.

Zu Beginn analysiert Flottenfuchs den bestehenden Fuhrpark und sucht nach Einsparpotenzialen, etwa bei Versicherungs- und Leasingkonditionen. Nach eigenen Angaben lassen sich Fuhrparkkosten um bis zu 30 Prozent reduzieren. Für die laufende Gesamtbetreuung zahlen Unternehmen einen monatlichen Fixbetrag pro Fahrzeug.

Eigene Software statt zugekaufter Lösung

Die technische Grundlage bildet die selbst entwickelte, KI-gestützte Plattform FlottenfuchsOS. Ursprünglich wollten Berger und Weber eine bestehende Software zukaufen. Nach mehreren Tests entschieden sie sich jedoch dagegen. Laut Berger hätten sie bei den verfügbaren Lösungen nur rund 15 bis 20 Prozent der Funktionen tatsächlich benötigt.

Stattdessen entwickelten sie eine eigene Plattform, die Fahrzeug-, Vertrags- und Kostendaten bündelt, Fristen überwacht und Abweichungen bei verrechneten Leistungen erkennt. Die Softwareentwicklung verantwortet vor allem Weber. „Er ist ein Prozessguru und automatisiert so viel wie möglich“, sagt Berger über seinen Mitgründer.

Unterstützung erhalten die beiden von Florian Rosenberg, mit dem Berger bereits beim IT-Dienstleister Crayon am Aufbau eines Data-&-AI-Geschäftsbereichs gearbeitet hatte. Rosenberg steht Flottenfuchs als Advisor zur Seite.

Auch beim Fahrverhalten der Mitarbeiter:innen sieht das Gründerduo durch Gamification Einsparpotenzial. Eine eigene App soll Fahrer:innen spielerisch dazu motivieren, sparsamer unterwegs zu sein. Dafür können sie beispielsweise ihren Kraftstoffverbrauch und ihre Tankkosten miteinander vergleichen. Unternehmen entscheiden selbst, wie sie die Ergebnisse nutzen.

Bereits mehrere hundert Fahrzeuge in Betreuung

Das Wiener Startup wurde erst im August dieses Jahres gegründet und betreut laut eigenen Angaben bereits rund 20 Unternehmen mit insgesamt mehreren hundert Fahrzeugen. Zu den Kunden gehören neben heizma auch Daikin, Beinkofer und Flamingo Energy. Gewonnen wurden diese laut Berger vor allem über das persönliche Netzwerk und Weiterempfehlungen. Nicht alle Kunden lassen ihren gesamten Fuhrpark betreuen, manche beauftragen Flottenfuchs zunächst mit Einzelleistungen wie z.B. der Analyse des Fuhrparks.

Das Startup ist bislang vollständig eigenfinanziert und will vorerst ohne externe Investoren wachsen. Aktuell richtet sich das Angebot vor allem an Unternehmen mit fünf bis 150 Fahrzeugen und umfasst Pkw sowie Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Langfristig wollen Berger und Weber weitere Formen der betrieblichen Mobilität abdecken. Ihr erklärtes Ziel ist es, Flottenfuchs als führenden Mobilitätsmanager in Österreich und Europa zu etablieren.

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