27.05.2024
GASTBEITRAG

KI im Unternehmen: Die wichtigsten vier EU-Regeln

Alexandra Ciarnau, Rechtsanwältin im IT-, IP- und Datenschutzrecht sowie Co-Head der Digital Industries Group bei Dorda und Axel Anderl, Managing Partner, Leiter des IT/IP- und Datenschutzteams sowie der Digital Industries Group bei Dorda haben für Unternehmen die wichtigsten Regeln aus dem EU-AI-Act herausgearbeitet.
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(c) Dorda - Alexandra Ciarnau und Axel Anderl von Dorda.

Mit dem neuen sprechenden KI-Assistenten “GPT-4o” ist die KI “Jarvis” aus dem Film “Iron Man” mit Robert Downey Jr. quasi in der Realität angekommen. Die österreichischen Unternehmen sind aber noch nicht so weit. Die meisten von ihnen befinden sich derzeit in der Konzeptionsphase ihrer KI-Projekte. Dabei müssen sie diese vier wichtigsten Regeln vom EU-AI-Act beachten:

Unternehmen müssen bereits bei der Konzeption, der Entwicklung und dem Testen von KI-Systemen Legal Compliance beachten und nicht erst bei der Markteinführung. Künstliche Intelligenz muss nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen, sondern technisch dokumentiert sowie nachvollziehbar sein und menschlich kontrolliert werden.

Kenne Deine KI-Risikostufe

Nachdem das grobe Konzept vorliegt, ist die Risikostufe zu hinterfragen. Denn der Kernpunkt des AI-Act ist die Einteilung von KI-Anwendungen in vier Risikoklassen:

  • Verbotene AI-Systeme, die in der EU nicht genutzt werden dürfen. Das umfasst beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz, die Analyse von Video-Calls von Mitarbeiter:innen in Callcentern anhand von biometrischen Daten, um deren Gefühlszustände während der Interaktion mit Kund:innen zu analysieren.
  • Hochrisiko-KI, die nur unter Einhaltung strenger Auflagen betrieben werden darf. Dazu zählen selbstfahrende Autos, medizinische Anwendungen oder die biometrische Identifizierung, aber auch automatisierte Kreditvergabe außerhalb der Finanzbetrugserkennung.
  • General Purpose AI und viertens bestimmte KI-Systeme, die primär Transparenzvorgaben genügen müssen. Sie werden aktuell primär zur Interaktion mit Personen eingesetzt.

Du als KI-Betreiber trägst die größte Last

Angenommen, ein Unternehmen hat die Konzeptionsphase abgeschlossen. Es verfügt nun über eine selbst programmierte oder zugekaufte KI, die beispielsweise mit wenigen Worten Musik komponieren kann. Die Begeisterung ist groß – das Produkt wird released. Doch wenig später flattert überraschend ein Abmahnschreiben oder gar eine Klage ins Haus. Die Künstliche Intelligenzhat nichts selbst komponiert, sondern glatt Texte und Lieder anderer Musiker kopiert. Wer ist nun für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich? Der Programmierer oder Provider hat zwar das Tool bereitgestellt, die Urheberrechtsverletzung wurde jedoch vom Betreiber getriggert. Er haftet dafür verschuldensunabhängig. Dass er nichts davon wusste, schließt seine Verantwortung nicht aus. Da KI vielfach noch eine Blackbox ist – insbesondere für einen Käufer – sollte sich jedes Unternehmen in der IT-Beschaffung absichern, um sich beim Hersteller bzw. Händler zu regressieren. IT-Vertragsgestaltung ist das Um und Auf, um das Risiko allfälliger Verletzungen einer anderen Sphäre zuzuordnen.

Deine Künstliche Intelligenz schert aus: Zähme sie, achte auf Betriebsgeheimnisse und vermeide Schäden

Wenn die Künstliche Intelligenz einen Schritt weitergeht und Schäden verursacht, dann wird es ernst(er). KI-Roboter, die bei der Ausübung der Tätigkeiten Menschen verletzen oder Algorithmen, die finanzielle Schäden verursachen – die möglichen Szenarien sind vielseitig. Das Unternehmen wird nun in die Pflicht genommen. Aber wie kann ein Kläger überhaupt nachweisen, dass Künstliche Intelligenz den Schaden verursacht hat, hat er doch meist keinen Einblick in das KI-System? Das soll sich zukünftig ändern.

Hersteller, Importeure, Händler und Anbieter bzw. Betreiber sollen künftig in Schadenersatzprozessen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, Nachweise über ihre Künstliche Intelligenz offenzulegen. Das sehen die geplante KI-Haftungsrichtlinie und die Produkthaftungsnovelle vor.

Zudem wird die Produkthaftung durch die Erweiterung des Produktbegriffs auf “reine Software”, zu der auch KI zählt, ausgeweitet. Dies erhöht die Haftungsrisiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Hinzu kommen die Risiken aus anderen Regulierungen, die beim Einsatz von KI eine Rolle spielen. Diese reichen von Geldbußen nach der Datenschutzgrundverordnung bis hin zu Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen.

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Coral CO2 Emissionen Jürgen Höbarth
Ein Teil des Coral-Teams bei der Dubai Fintech Week: Tyler Scharf, Filippo Buzzi, Jürgen Höbarth, Eftal Efecinar (v.li.) (c) Coral

Das Climate-Tech-Startup Coral hat sich auf Lösungen für das Management von Kohlenstoffemissionen und deren Kompensation spezialisiert. Nun konnte das in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Startup den Abschluss seiner Seed-Runde in Höhe von drei Millionen Dollar bekannt geben.

Einer der drei Co-Founder ist in der heimischen Startup-Szene kein Unbekannter: Jürgen Höbarth, der 2007 AustrianStartups gegründet hat und sich bereits seit 2014 mit Blockchain beschäftigt. Bei Coral ist er Director of Operations and Research. Die weiteren Co-Founder sind Daniele Sileri, der über 15 Jahre in der Software-Industrie mitbringt, sowie Blockchain-Experte Markus Zimmerman.

Die aktuelle Seed-Finanzierungsrunde wurde von “einer Gruppe erfahrener Tech-Investoren” mit “zusammen über 40 Jahre[n] Erfahrung in diesem Sektor” angeführt, wie Coral in seinem Blog schreibt. Genaueres über die Investor:innen war auf brutkasten-Anfrage nicht zu erfahren.

Coral misst Kohlenstoff-Daten und sorgt für CO2-Ausgleich

Kernstück des Startups ist eine KI-gesteuerte Carbon Accounting Software, die Kohlenstoff-Daten erfasst, den ökologischen Fußabdruck bewertet sowie die Berichterstattung und den CO2-Ausgleich in einem einzigen System ermöglicht und automatisiert. Angaben von Coral zufolge kann Unternehmen so eine optimierte Lösung für das Management ihrer CO2-Emissionen angeboten werden. Außerdem können E-Commerce-Unternehmen auf ihrer Checkout-Seite eine Ein-Klick-Kompensation integrieren, um so ein “nachhaltiges Einkaufserlebnis” zu bieten. Ein Blockchain-Backend ermöglicht die Rückverfolgung von Emissionsgutschriften über den gesamten Lebenszyklus. So sind die CO2-Kompensationen auch in Echtzeit überprüfbar.

Diese “benutzerfreundliche All-in-One-Lösung” ist es auch, die Coral als seine Besonderheit bezeichnet. Die Plattform sei modular, Firmen können daher genau die Funktionen auswählen, die sie benötigen.

Wachstum mit Seed-Investment

Mit dem Seed-Investment ist eine Skalierung von Coral geplant, sagt Daniele Sileri, Director of Product and Strategy: “Diese Finanzierung wird es uns ermöglichen, unsere Plattform zu skalieren, unser Team zu erweitern und unsere Mission zu beschleunigen, Kohlenstoffneutralität für Unternehmen weltweit zugänglich und transparent zu machen.”

Bereits jetzt hat Coral eine Partnerschaft mit dem Autohersteller Nissan und berechnet für dessen Formel-E-Team den CO2-Fußabdruck und bietet Kompensationslösungen an. Angaben von Coral zufolge nutzen auch internationale Klimaorganisationen das Emissionsmanagementsystem (EMS) des Startups.

Büros in Dubai und Abu Dhabi

Jürgen Höbarth, Director of Operations and Research, betont die Verwendung von KI und Blockchain als Kernkomponenten der EMS-Plattform: “Wir sind stolz darauf, zu zeigen, wie diese fortschrittlichen Technologien nahtlos integriert werden können, um die Datenerfassung, -analyse und -berichterstattung zu vereinfachen und unseren Nutzern einen echten Mehrwert zu bieten.” Da erwartet wird, dass der Kohlenstoffmarkt bis 2030 exponentiell wachsen werde, sei Coral “in einer erstklassigen Position, um einen bedeutenden Einfluss auszuüben und Organisationen dabei zu helfen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen”.

Neben dem Büro in Dubai wurde auch in Abu Dhabi ein Standort eröffnet: “Nach unserer jüngsten Finanzierung plant Coral, seine Aktivitäten durch die Eröffnung eines neuen Büros in Abu Dhabi und den weiteren Ausbau unseres Expertenteams zu erweitern, um eine breitere Kundenbasis zu erreichen und den Betrieb auszuweiten”, sagt Höbarth.

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