27.05.2024
GASTBEITRAG

KI im Unternehmen: Die wichtigsten vier EU-Regeln

Alexandra Ciarnau, Rechtsanwältin im IT-, IP- und Datenschutzrecht sowie Co-Head der Digital Industries Group bei Dorda und Axel Anderl, Managing Partner, Leiter des IT/IP- und Datenschutzteams sowie der Digital Industries Group bei Dorda haben für Unternehmen die wichtigsten Regeln aus dem EU-AI-Act herausgearbeitet.
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(c) Dorda - Alexandra Ciarnau und Axel Anderl von Dorda.

Mit dem neuen sprechenden KI-Assistenten “GPT-4o” ist die KI “Jarvis” aus dem Film “Iron Man” mit Robert Downey Jr. quasi in der Realität angekommen. Die österreichischen Unternehmen sind aber noch nicht so weit. Die meisten von ihnen befinden sich derzeit in der Konzeptionsphase ihrer KI-Projekte. Dabei müssen sie diese vier wichtigsten Regeln vom EU-AI-Act beachten:

Unternehmen müssen bereits bei der Konzeption, der Entwicklung und dem Testen von KI-Systemen Legal Compliance beachten und nicht erst bei der Markteinführung. Künstliche Intelligenz muss nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen, sondern technisch dokumentiert sowie nachvollziehbar sein und menschlich kontrolliert werden.

Kenne Deine KI-Risikostufe

Nachdem das grobe Konzept vorliegt, ist die Risikostufe zu hinterfragen. Denn der Kernpunkt des AI-Act ist die Einteilung von KI-Anwendungen in vier Risikoklassen:

  • Verbotene AI-Systeme, die in der EU nicht genutzt werden dürfen. Das umfasst beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz, die Analyse von Video-Calls von Mitarbeiter:innen in Callcentern anhand von biometrischen Daten, um deren Gefühlszustände während der Interaktion mit Kund:innen zu analysieren.
  • Hochrisiko-KI, die nur unter Einhaltung strenger Auflagen betrieben werden darf. Dazu zählen selbstfahrende Autos, medizinische Anwendungen oder die biometrische Identifizierung, aber auch automatisierte Kreditvergabe außerhalb der Finanzbetrugserkennung.
  • General Purpose AI und viertens bestimmte KI-Systeme, die primär Transparenzvorgaben genügen müssen. Sie werden aktuell primär zur Interaktion mit Personen eingesetzt.

Du als KI-Betreiber trägst die größte Last

Angenommen, ein Unternehmen hat die Konzeptionsphase abgeschlossen. Es verfügt nun über eine selbst programmierte oder zugekaufte KI, die beispielsweise mit wenigen Worten Musik komponieren kann. Die Begeisterung ist groß – das Produkt wird released. Doch wenig später flattert überraschend ein Abmahnschreiben oder gar eine Klage ins Haus. Die Künstliche Intelligenzhat nichts selbst komponiert, sondern glatt Texte und Lieder anderer Musiker kopiert. Wer ist nun für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich? Der Programmierer oder Provider hat zwar das Tool bereitgestellt, die Urheberrechtsverletzung wurde jedoch vom Betreiber getriggert. Er haftet dafür verschuldensunabhängig. Dass er nichts davon wusste, schließt seine Verantwortung nicht aus. Da KI vielfach noch eine Blackbox ist – insbesondere für einen Käufer – sollte sich jedes Unternehmen in der IT-Beschaffung absichern, um sich beim Hersteller bzw. Händler zu regressieren. IT-Vertragsgestaltung ist das Um und Auf, um das Risiko allfälliger Verletzungen einer anderen Sphäre zuzuordnen.

Deine Künstliche Intelligenz schert aus: Zähme sie, achte auf Betriebsgeheimnisse und vermeide Schäden

Wenn die Künstliche Intelligenz einen Schritt weitergeht und Schäden verursacht, dann wird es ernst(er). KI-Roboter, die bei der Ausübung der Tätigkeiten Menschen verletzen oder Algorithmen, die finanzielle Schäden verursachen – die möglichen Szenarien sind vielseitig. Das Unternehmen wird nun in die Pflicht genommen. Aber wie kann ein Kläger überhaupt nachweisen, dass Künstliche Intelligenz den Schaden verursacht hat, hat er doch meist keinen Einblick in das KI-System? Das soll sich zukünftig ändern.

Hersteller, Importeure, Händler und Anbieter bzw. Betreiber sollen künftig in Schadenersatzprozessen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, Nachweise über ihre Künstliche Intelligenz offenzulegen. Das sehen die geplante KI-Haftungsrichtlinie und die Produkthaftungsnovelle vor.

Zudem wird die Produkthaftung durch die Erweiterung des Produktbegriffs auf “reine Software”, zu der auch KI zählt, ausgeweitet. Dies erhöht die Haftungsrisiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Hinzu kommen die Risiken aus anderen Regulierungen, die beim Einsatz von KI eine Rolle spielen. Diese reichen von Geldbußen nach der Datenschutzgrundverordnung bis hin zu Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen.

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eine Bitcoin-Münze auf einem Berg, daneben der Schriftzug
Foto: Adobe Stock
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Die Kurstafel:

Kryptokurse

🚀 Spektakulärer Start ins Jahr: Erstmals Bitcoin-Spot-ETFs in den USA genehmigt

Es war ein starkes Jahr für Krypto – so viel ist klar. Nach dem Boomjahr 2021 und dem “Kryptowinter” 2022 hatten sich die Kurse im Vorjahr schon wieder gut entwickelt. Dieses Jahr ging es in derselben Tonart weiter. Dabei lief bereits der Start ins Jahr gut: Denn bereits in der zweiten Woche des Jahres gab es ein Ereignis von enormer Tragweite: Die US-Börsenaufsicht ließ erstmals Bitcoin-Spot-ETFs zum Handel zu.

Im Gegensatz zu den schon länger existierenden Bitcoin-Futures-ETFs investieren diese Fonds direkt in Bitcoin – und nicht in Finanzprodukte, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Dass die Börsenaufsicht die ETF-Anträge genehmigen würde, hatte sich in den Wochen zuvor schon abgezeichnet (siehe Crypto Weekly #127). Zuvor hatte das Thema bereits das zweite Halbjahr 2023 dominiert, nachdem im Sommer bekanntgeworden war, dass der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock einen Antrag auf einen Bitcoin-Spot-ETF stellen würde (siehe Crypto Weekly #104).

Die ETFs waren aus mehreren Gründen eine große Sache: Sie ermöglichen institutionellen Anleger (und bewegen am Markt die wirklich großen Summen!) einfachere Investments in Bitcoin. Auch Privatanleger:innen auf Einsteiger:innen-Niveau wird es dadurch erleichtert, in Bitcoin zu investieren: Sie müssen sich beispielsweise nicht mit der Verwahrung der Coins beschäftigen und können die ETFs auch möglicherweise über ihre bestehende Bank kaufen. 

Und ganz unabhängig vom neuen Geld, das dadurch in den Markt kommt: Durch die ETFs stärkt Bitcoin sein Image in der etablierten Finanzbranche und bekommt mehr Legitimität verliehen.

Die unmittelbare Marktreaktion auf die Genehmigung war unspektakulär. Weil sie bereits eingepreist war: Der Bitcoin-Kurs war in Erwartung der Genehmigung schon in den Wochen zuvor deutlich gestiegen. Die ETFs erwiesen sich aber schnell als Erfolg und verzeichneten starke Kapitalzuflüsse. Im Sommer starteten dann erstmals auch Ethereum-Spot-ETFs (siehe Crypto Weekly #147), aber wir bleiben vorerst noch im ersten Quartal.

Der Bitcoin-Kurs bewegte sich im Jänner nach der Genehmigung zunächst seitwärts, legte im Februar aber deutlich zu. Die ETFs haben dabei sicherlich geholfen, aber gleichzeitig wurde der Kryptomarkt auch von einer generell guten Stimmung an den Finanzmärkten gestützt (siehe Crypto Weekly #133). Im März war es dann soweit: Der Kurs überschritt sein bisheriges Rekordhoch von über 69.000 US-Dollar, das im Oktober 2021 erreicht worden war. Er stieg bis auf etwas über 73.000 Dollar. 

🪙 Das vierte Bitcoin-Halving - und wie es sich auswirkte

Und dann gab es gleich noch einen weiteren Faktor, von dem sich viele Unterstützung für den Kurs erwarteten: Das vierte Bitcoin-Halving im April 2024. Beim Halving wird die Belohnung, die Miner erhalten, um neue Blöcke zur Bitcoin-Blockchain hinzufügen, halbiert. Die Folge: Es kommen weniger neue Bitcoins in den Umlauf als es ohne Halving der Fall wäre. 

Das Halving spielt, wie in Crypto Weekly #138 ausgeführt, eine zentrale Rolle für die Geldpolitik von Bitcoin. Denn dass die Menge aller jemals bestehender Bitcoin begrenzt ist, ist eines der zentralen Merkmale von Bitcoin. Und geht Hand in Hand mit einer deterministischen Geldpolitik, die nicht einfach von einer Zentralbank geändert werden kann. 

Viele Anleger:innen erhoffen sich vom Halving aber auch einen positiven Impuls für die Kursentwicklung. Immerhin sinkt die Anzahl der Bitcoin, die neu in Umlauf geraten. Zumindest relativ gesehen (nämlich zu der Anzahl der Bitcoin, die ohne Halving entstehen würden) ist es also eine Angebotsverknappung - und eine solche bewirkt üblicherweise einen steigenden Preis. 

Demgegenüber steht, dass das Eintreten des Halvings bekannt und de facto völlig sicher ist. Es könnte daher im Vorfeld bereits vollständig eingepreist sein. Somit wäre zum Zeitpunkt des Halvings selbst mit keinen Kursauswirkungen zu rechnen. Theoretisch. Denn selbst wenn es so ist, könnte das Halving auch als “selbsterfüllende Prophezeiung” wirken: Weil alle den Kursanstieg erwarten und deshalb kaufen, steigt der Kurs tatsächlich. 

Schon im Vorfeld wurde genau darüber intensiv diskutiert. Letztlich ging das Halving am 20. April reibungslos über die Bühne. Starke Auswirkungen auf den Kurs hatte es nicht mehr. Anzumerken ist dabei aber: Der Bitcoin-Kurs war zwischen Ende Jänner und Mitte März bereits sehr stark von etwa 40.000 auf über 70.000 Dollar gestiegen. 

Auch nach dem Halving blieb die Marktentwicklung über den Sommer weitgehend unspektakulär. Erst im Herbst gab es die nächste starke Aufwärtsbewegung.

🇺🇸 US-Politik dominiert zweite Jahreshälfte

Und damit sind wir auch schon bei dem Thema, das die zweite Jahreshälfte dominierte: Die US-Politik. Die Kryptobranche des Landes stand schon länger auf Kriegsfuß mit der Börsenaufsicht rund um deren Chef Gary Gensler. Die Behörde hatte insbesondere nach der Pleite der Kryptobörse FTX ihr Vorgehen gegen die Branche deutlich intensiviert. Die Kryptobranche hoffte klarerweise auf einen Kurswechsel. Und die anstehende Präsidentschaftswahl schien dafür eine Chance zu bieten.

Dies galt umso mehr, als sich der republikanische Kandidat Donald Trump bereits im Frühsommer explizit für Bitcoin und Krypto-Assets aussprach (siehe Crypto Weekly #142). Er griff die Biden-Regierung für ihren Umgang mit der Branche scharf an. Ob Trumps Gegenkandidatin Kamala Harris den scharfen Kurs der Biden-Regierung, deren Teil sie natürlich war und ist, fortgesetzt hätte, bleibt unklar. Im Wahlkampf äußerte sie sich dann ebenfalls mehrfach positiv über Krypto-Assets. Zumindest der scharfe Kurs der Börsenaufsicht der vergangenen beiden Jahre wäre wohl ebenfalls aufgeweicht worden.

Die US-Kryptobranche stand aber ohnehin klar auf Seiten Trumps. Als sich dessen Wahlsieg abzuzeichnen begann, erreichte der Bitcoin-Kurs noch in der Nacht der Präsidentschaftswahl ein Rekordhoch bei rund 75.000 US-Dollar. In den folgenden Wochen ging es bis auf 99.000 Dollar aufwärts. An der 100.000er-Marke schien der Kurs zunächst abzuprallen. Anfang Dezember war es dann soweit: Erstmals in seiner Geschichte überschritt der Bitcoin-Kurs die vielbeschworene Schwelle von 100.000 US-Dollar.

Kurz zuvor hatte Trump angekündigt, wer dem in der Krypto-Branche unbeliebten Gensler als Chef der Börsenaufsicht nachfolgen soll – und zwar der als kryptofreundlich geltende Paul Atkins. Mit dem bekannten Investor David Sacks ernannte Trump dann auch einen eigenen “Krypto-Zar” für die kommende Regierung. Eine von Sacks’ Aufgaben werde sein, einen rechtlichen Rahmen zu arbeiten, mit dem Kryptobranche jene Klarheit bekäme, die sie brauche, schrieb Trump in seiner Ankündigung.

Wie eine solche Regulierung genau aussehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt klarerweise noch völlig offen. Dies gilt auch für andere Punkte - etwa die von Trump im Wahlkampf geforderte strategische Bitcoin-Reserve. 

Diese Idee hat jetzt auch diesseits des Atlantiks einen Nachahmer gefunden: Der vor wenigen Wochen als deutscher Finanzminister entlassene Christian Lindner regte an, dass die Europäische Zentralbank (EZB) Bitcoin in ihren Bestand aufnehmen soll. Lindner befindet sich als Spitzenkandidat der liberalen FDP im Wahlkampf. Während seiner Amtszeit als Finanzminister, die fast drei Jahre dauerte, hatte er keine entsprechenden Initiativen unternommen. 

Wie geht es jetzt weiter? Mitte Dezember stieg der Bitcoin-Kurs zunächst bis auf 108.000 US-Dollar. Dann korrigierte er jedoch deutlich. Zuletzt bewegte er sich im Bereich von 93.000 Dollar. Nach der sehr starken Kursentwicklung der vergangenen Wochen sollte eine solche Gegenbewegung aber nicht überraschen.Zu berücksichtigen ist auch, wie in Crypto Weekly #153 bereits thematisiert, dass die Kursgewinne der vergangenen Wochen hauptsächlich auf Erwartungen (an die US-Politik) beruhen. In den nächsten Wochen und Monaten (in manchen Fällen: Jahren) wird sich nach und nach zeigen, was davon eingelöst wird. Dazu kommt: Auch makroökonomische und geopolitische Entwicklungen werden den Markt wieder stärken beeinflussen. Die Vorzeichen stehen zwar günstig. Wo sich der Kryptomarkt 2025 aber wirklich hinbewegen wird, wird sich erst zeigen.


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