27.05.2024
GASTBEITRAG

KI im Unternehmen: Die wichtigsten vier EU-Regeln

Alexandra Ciarnau, Rechtsanwältin im IT-, IP- und Datenschutzrecht sowie Co-Head der Digital Industries Group bei Dorda und Axel Anderl, Managing Partner, Leiter des IT/IP- und Datenschutzteams sowie der Digital Industries Group bei Dorda haben für Unternehmen die wichtigsten Regeln aus dem EU-AI-Act herausgearbeitet.
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(c) Dorda - Alexandra Ciarnau und Axel Anderl von Dorda.

Mit dem neuen sprechenden KI-Assistenten “GPT-4o” ist die KI “Jarvis” aus dem Film “Iron Man” mit Robert Downey Jr. quasi in der Realität angekommen. Die österreichischen Unternehmen sind aber noch nicht so weit. Die meisten von ihnen befinden sich derzeit in der Konzeptionsphase ihrer KI-Projekte. Dabei müssen sie diese vier wichtigsten Regeln vom EU-AI-Act beachten:

Unternehmen müssen bereits bei der Konzeption, der Entwicklung und dem Testen von KI-Systemen Legal Compliance beachten und nicht erst bei der Markteinführung. Künstliche Intelligenz muss nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen, sondern technisch dokumentiert sowie nachvollziehbar sein und menschlich kontrolliert werden.

Kenne Deine KI-Risikostufe

Nachdem das grobe Konzept vorliegt, ist die Risikostufe zu hinterfragen. Denn der Kernpunkt des AI-Act ist die Einteilung von KI-Anwendungen in vier Risikoklassen:

  • Verbotene AI-Systeme, die in der EU nicht genutzt werden dürfen. Das umfasst beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz, die Analyse von Video-Calls von Mitarbeiter:innen in Callcentern anhand von biometrischen Daten, um deren Gefühlszustände während der Interaktion mit Kund:innen zu analysieren.
  • Hochrisiko-KI, die nur unter Einhaltung strenger Auflagen betrieben werden darf. Dazu zählen selbstfahrende Autos, medizinische Anwendungen oder die biometrische Identifizierung, aber auch automatisierte Kreditvergabe außerhalb der Finanzbetrugserkennung.
  • General Purpose AI und viertens bestimmte KI-Systeme, die primär Transparenzvorgaben genügen müssen. Sie werden aktuell primär zur Interaktion mit Personen eingesetzt.

Du als KI-Betreiber trägst die größte Last

Angenommen, ein Unternehmen hat die Konzeptionsphase abgeschlossen. Es verfügt nun über eine selbst programmierte oder zugekaufte KI, die beispielsweise mit wenigen Worten Musik komponieren kann. Die Begeisterung ist groß – das Produkt wird released. Doch wenig später flattert überraschend ein Abmahnschreiben oder gar eine Klage ins Haus. Die Künstliche Intelligenzhat nichts selbst komponiert, sondern glatt Texte und Lieder anderer Musiker kopiert. Wer ist nun für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich? Der Programmierer oder Provider hat zwar das Tool bereitgestellt, die Urheberrechtsverletzung wurde jedoch vom Betreiber getriggert. Er haftet dafür verschuldensunabhängig. Dass er nichts davon wusste, schließt seine Verantwortung nicht aus. Da KI vielfach noch eine Blackbox ist – insbesondere für einen Käufer – sollte sich jedes Unternehmen in der IT-Beschaffung absichern, um sich beim Hersteller bzw. Händler zu regressieren. IT-Vertragsgestaltung ist das Um und Auf, um das Risiko allfälliger Verletzungen einer anderen Sphäre zuzuordnen.

Deine Künstliche Intelligenz schert aus: Zähme sie, achte auf Betriebsgeheimnisse und vermeide Schäden

Wenn die Künstliche Intelligenz einen Schritt weitergeht und Schäden verursacht, dann wird es ernst(er). KI-Roboter, die bei der Ausübung der Tätigkeiten Menschen verletzen oder Algorithmen, die finanzielle Schäden verursachen – die möglichen Szenarien sind vielseitig. Das Unternehmen wird nun in die Pflicht genommen. Aber wie kann ein Kläger überhaupt nachweisen, dass Künstliche Intelligenz den Schaden verursacht hat, hat er doch meist keinen Einblick in das KI-System? Das soll sich zukünftig ändern.

Hersteller, Importeure, Händler und Anbieter bzw. Betreiber sollen künftig in Schadenersatzprozessen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, Nachweise über ihre Künstliche Intelligenz offenzulegen. Das sehen die geplante KI-Haftungsrichtlinie und die Produkthaftungsnovelle vor.

Zudem wird die Produkthaftung durch die Erweiterung des Produktbegriffs auf “reine Software”, zu der auch KI zählt, ausgeweitet. Dies erhöht die Haftungsrisiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Hinzu kommen die Risiken aus anderen Regulierungen, die beim Einsatz von KI eine Rolle spielen. Diese reichen von Geldbußen nach der Datenschutzgrundverordnung bis hin zu Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen.

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Seitens der Politik gab es bereits die Zusage für rasche finanzielle Hilfe für die Opfer der Hochwasserkatastrophe der vergangenen Tage, unter anderem über die Aufstockung des Katastrophenfonds auf eine Milliarde Euro. Auch Wirtschaftskammer und SVS haben sofort eine Hilfsaktion für betroffene Betriebe gestartet, im Rahmen derer zehn Prozent des entstandenen Schadens (gedeckelt mit 200.000 Euro) übernommen werden.

Auch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ergreift Hilfsmaßnahmen: Konkret beteiligt sich der ERP-Fonds am Sonderprogramm Betriebliche Hochwasserhilfe mit einem Kreditvolumen von bis zu 100 Millionen Euro für Investitionen und Aufwendungen zur Wiederherstellung der betrieblichen Produktionsbedingungen.

Storebox bietet Gratis-Lagerplatz für Betroffene

Doch auch heimische Startups und Scaleups tun, was im Rahmen ihrer Möglichkeiten geht, um Hochwasseropfern und Einsatzkräften zu helfen – so etwa das Lagerplatz- und Logistik-Scaleup Storebox und das Süßigkeiten-Scaleup Neoh aus Wien. So bietet Storebox Gratis-Lagerplatz für vom Hochwasser betroffene in Niederösterreich und Wien an. “Solltet ihr oder jemand aus eurem Umfeld vorübergehend einen trockenen Platz für eure Sachen benötigen, meldet euch direkt bei [email protected]“, schreibt Co-Founder und CEO Johannes Braith auf LinkedIn.

“Dort helfen, wo es uns möglich ist”

Gegenüber brutkasten ergänzt Braith: “In herausfordernden Zeiten für unsere Gesellschaft ist es wichtig, dass wir als Unternehmen Verantwortung übernehmen und dort helfen, wo es uns möglich ist. Und wir mit Storebox können als Experten im Storage-Bereich den Menschen natürlich dabei helfen, ihre Sachen unterzustellen, während sie ihre Häuser und Wohnungen sanieren müssen.” Er würde sich wünschen, dass viele andere Unternehmen dem Beispiel folgen, meint der Gründer.

Neoh schickt “Versorgungspakete” an Einsatzkräfte

Beim Zuckerfreie-Süßigkeiten-Scaleup Neoh richtet man sich an die Einsatzkräfte. Co-Founder und CEO Manuel Zeller verweist auf seine eigenen Erfahrungen: “Ich selbst war mit dem Bundesheer im Assistenzeinsatz 2002, die Bilder und die Anstrengungen werde ich nie vergessen. Damals haben uns die lokalen Wirtshäuser, die Leute vor Ort immer wieder toll versorgt, und uns mit ihrer Dankbarkeit durch diese Wochen getragen”, schreibt er auf LinkedIn. “Falls wer selbst im Einsatz ist, und seine Truppe mit NEOH versorgen will, bitte kurzes mail an [email protected]. Wir kümmern uns um ein kleines Versorgungspaket der Dankbarkeit”, so Zeller.

CEO Zeller: “Ich hab das 2002 selbst erlebt”

“Ich hab das 2002 selbst erlebt, und wir waren damals zum einen froh, weil wir vor Ort immer gut verköstigt wurden. Aber noch viel wichtiger war, die Wertschätzung der Menschen zu spüren”, ergänzt der Gründer gegenüber brutkasten. “Natürlich macht ein Schokoriegel selbst auch große Freude, aber es ist noch wichtiger zu spüren, wie dankbar die Menschen/Unternehmen sind, dass die Einsatzkräfte hier alles geben um diese Katastrophe so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen”, so Zeller.

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