27.05.2024
GASTBEITRAG

KI im Unternehmen: Die wichtigsten vier EU-Regeln

Alexandra Ciarnau, Rechtsanwältin im IT-, IP- und Datenschutzrecht sowie Co-Head der Digital Industries Group bei Dorda und Axel Anderl, Managing Partner, Leiter des IT/IP- und Datenschutzteams sowie der Digital Industries Group bei Dorda haben für Unternehmen die wichtigsten Regeln aus dem EU-AI-Act herausgearbeitet.
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(c) Dorda - Alexandra Ciarnau und Axel Anderl von Dorda.

Mit dem neuen sprechenden KI-Assistenten „GPT-4o“ ist die KI „Jarvis“ aus dem Film „Iron Man“ mit Robert Downey Jr. quasi in der Realität angekommen. Die österreichischen Unternehmen sind aber noch nicht so weit. Die meisten von ihnen befinden sich derzeit in der Konzeptionsphase ihrer KI-Projekte. Dabei müssen sie diese vier wichtigsten Regeln vom EU-AI-Act beachten:

Unternehmen müssen bereits bei der Konzeption, der Entwicklung und dem Testen von KI-Systemen Legal Compliance beachten und nicht erst bei der Markteinführung. Künstliche Intelligenz muss nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen, sondern technisch dokumentiert sowie nachvollziehbar sein und menschlich kontrolliert werden.

Kenne Deine KI-Risikostufe

Nachdem das grobe Konzept vorliegt, ist die Risikostufe zu hinterfragen. Denn der Kernpunkt des AI-Act ist die Einteilung von KI-Anwendungen in vier Risikoklassen:

  • Verbotene AI-Systeme, die in der EU nicht genutzt werden dürfen. Das umfasst beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz, die Analyse von Video-Calls von Mitarbeiter:innen in Callcentern anhand von biometrischen Daten, um deren Gefühlszustände während der Interaktion mit Kund:innen zu analysieren.
  • Hochrisiko-KI, die nur unter Einhaltung strenger Auflagen betrieben werden darf. Dazu zählen selbstfahrende Autos, medizinische Anwendungen oder die biometrische Identifizierung, aber auch automatisierte Kreditvergabe außerhalb der Finanzbetrugserkennung.
  • General Purpose AI und viertens bestimmte KI-Systeme, die primär Transparenzvorgaben genügen müssen. Sie werden aktuell primär zur Interaktion mit Personen eingesetzt.

Du als KI-Betreiber trägst die größte Last

Angenommen, ein Unternehmen hat die Konzeptionsphase abgeschlossen. Es verfügt nun über eine selbst programmierte oder zugekaufte KI, die beispielsweise mit wenigen Worten Musik komponieren kann. Die Begeisterung ist groß – das Produkt wird released. Doch wenig später flattert überraschend ein Abmahnschreiben oder gar eine Klage ins Haus. Die Künstliche Intelligenzhat nichts selbst komponiert, sondern glatt Texte und Lieder anderer Musiker kopiert. Wer ist nun für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich? Der Programmierer oder Provider hat zwar das Tool bereitgestellt, die Urheberrechtsverletzung wurde jedoch vom Betreiber getriggert. Er haftet dafür verschuldensunabhängig. Dass er nichts davon wusste, schließt seine Verantwortung nicht aus. Da KI vielfach noch eine Blackbox ist – insbesondere für einen Käufer – sollte sich jedes Unternehmen in der IT-Beschaffung absichern, um sich beim Hersteller bzw. Händler zu regressieren. IT-Vertragsgestaltung ist das Um und Auf, um das Risiko allfälliger Verletzungen einer anderen Sphäre zuzuordnen.

Deine Künstliche Intelligenz schert aus: Zähme sie, achte auf Betriebsgeheimnisse und vermeide Schäden

Wenn die Künstliche Intelligenz einen Schritt weitergeht und Schäden verursacht, dann wird es ernst(er). KI-Roboter, die bei der Ausübung der Tätigkeiten Menschen verletzen oder Algorithmen, die finanzielle Schäden verursachen – die möglichen Szenarien sind vielseitig. Das Unternehmen wird nun in die Pflicht genommen. Aber wie kann ein Kläger überhaupt nachweisen, dass Künstliche Intelligenz den Schaden verursacht hat, hat er doch meist keinen Einblick in das KI-System? Das soll sich zukünftig ändern.

Hersteller, Importeure, Händler und Anbieter bzw. Betreiber sollen künftig in Schadenersatzprozessen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, Nachweise über ihre Künstliche Intelligenz offenzulegen. Das sehen die geplante KI-Haftungsrichtlinie und die Produkthaftungsnovelle vor.

Zudem wird die Produkthaftung durch die Erweiterung des Produktbegriffs auf „reine Software“, zu der auch KI zählt, ausgeweitet. Dies erhöht die Haftungsrisiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Hinzu kommen die Risiken aus anderen Regulierungen, die beim Einsatz von KI eine Rolle spielen. Diese reichen von Geldbußen nach der Datenschutzgrundverordnung bis hin zu Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen.

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Das Gate-Space-Kernteam | (c) Gate Space
Das Gate-Space-Kernteam | (c) Gate Space

Großprojekte für ESA und das österreichische Verteidigungsministerium, eine eigene Test-Zentrale für Weltraummissionen und Österreichs bislang einziger Astronaut als Investor. Das 2022 gegründete TU-Wien-Spinoff Gate Space, das seinen Hauptsitz bereits vor Jahren nach San Francisco verlegte, aber operativ von Schwechat und Wien aus arbeitet, sorgte schon oft für brutkasten-Schlagzeilen.

Das Projekt „Beaconsat“ wird für ESA und Verteidigungsministerium umgesetzt | (c) Gate Space

Das Startup entwickelt Satelliten-Bauteile, etwa Antriebe. Die Technologien ermöglichen laut Unternehmen, Manöver wie agile Orbitwechsel, sichere Kollisionsvermeidung, präzise Andockmanöver und kontrollierte Entsorgung und sollen dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Lebensdauer von Satelliten signifikant zu erhöhen.

„Position als führender Anbieter für Mobilität und Infrastruktur im Weltraum weiter ausbauen“

Schon bislang waren laut Unternehmensangaben mehr als zehn Millionen Euro Kapital in Gate Space geflossen (brutkasten berichtete). Nun sicherte sich das Startup eine weitere große Finanzierung. Über das EIC Accelerator Programm der Europäischen Kommission holt man sich insgesamt 6,3 Millionen Euro. Das Kapital teilt sich auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss des European Innovation Council (EIC) und ein Eigenkapital-Investment durch die Europäische Investmentbank (EIB) auf.

Das Geld soll nun eingesetzt werden, um die Industrialisierung der patentierten Technologie voranzutreiben, Produktionskapazitäten auszubauen und die internationale Marktposition weiter „offensiv“ zu stärken. „Diese Förderung ist eine außergewöhnliche Bestätigung unserer Technologie, unseres Teams und unserer Vision. Sie ermöglicht es uns, unsere Wachstumsstrategie deutlich zu beschleunigen und unsere Position als führender Anbieter für Mobilität und Infrastruktur im Weltraum weiter auszubauen“, kommentiert CEO und Mitgründer Moritz Novak.

Selektives Förderprogramm

Der EIC Accelerator zähle zu den selektivsten Förder- und Investitionsprogrammen für Deep-Tech-Unternehmen weltweit, betont man bei Gate Space. In der letzten Förderrunde seien lediglich rund sechs Prozent der Bewerbungen für eine Finanzierung ausgewählt worden. Das Scaleup sei dabei das einzige österreichische Unternehmen sowie das einzige Unternehmen aus den Bereichen Raumfahrt, Aerospace und Verteidigung, das in der aktuellen Förderrunde dabei ist.

Gate Space betreibt eine eigene Testzentrale | (c) Gate Space

Der mehrstufige Auswahlprozess umfasst die Begutachtung durch unabhängige Experten, eine umfassende technische, kommerzielle und finanzielle Due-Diligence-Prüfung und ein abschließendes Investment-Pitching vor einer internationalen Jury aus Investoren, Unternehmer:innen und Technologieexperten.

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