27.05.2024
GASTBEITRAG

KI im Unternehmen: Die wichtigsten vier EU-Regeln

Alexandra Ciarnau, Rechtsanwältin im IT-, IP- und Datenschutzrecht sowie Co-Head der Digital Industries Group bei Dorda und Axel Anderl, Managing Partner, Leiter des IT/IP- und Datenschutzteams sowie der Digital Industries Group bei Dorda haben für Unternehmen die wichtigsten Regeln aus dem EU-AI-Act herausgearbeitet.
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(c) Dorda - Alexandra Ciarnau und Axel Anderl von Dorda.

Mit dem neuen sprechenden KI-Assistenten „GPT-4o“ ist die KI „Jarvis“ aus dem Film „Iron Man“ mit Robert Downey Jr. quasi in der Realität angekommen. Die österreichischen Unternehmen sind aber noch nicht so weit. Die meisten von ihnen befinden sich derzeit in der Konzeptionsphase ihrer KI-Projekte. Dabei müssen sie diese vier wichtigsten Regeln vom EU-AI-Act beachten:

Unternehmen müssen bereits bei der Konzeption, der Entwicklung und dem Testen von KI-Systemen Legal Compliance beachten und nicht erst bei der Markteinführung. Künstliche Intelligenz muss nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen, sondern technisch dokumentiert sowie nachvollziehbar sein und menschlich kontrolliert werden.

Kenne Deine KI-Risikostufe

Nachdem das grobe Konzept vorliegt, ist die Risikostufe zu hinterfragen. Denn der Kernpunkt des AI-Act ist die Einteilung von KI-Anwendungen in vier Risikoklassen:

  • Verbotene AI-Systeme, die in der EU nicht genutzt werden dürfen. Das umfasst beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz, die Analyse von Video-Calls von Mitarbeiter:innen in Callcentern anhand von biometrischen Daten, um deren Gefühlszustände während der Interaktion mit Kund:innen zu analysieren.
  • Hochrisiko-KI, die nur unter Einhaltung strenger Auflagen betrieben werden darf. Dazu zählen selbstfahrende Autos, medizinische Anwendungen oder die biometrische Identifizierung, aber auch automatisierte Kreditvergabe außerhalb der Finanzbetrugserkennung.
  • General Purpose AI und viertens bestimmte KI-Systeme, die primär Transparenzvorgaben genügen müssen. Sie werden aktuell primär zur Interaktion mit Personen eingesetzt.

Du als KI-Betreiber trägst die größte Last

Angenommen, ein Unternehmen hat die Konzeptionsphase abgeschlossen. Es verfügt nun über eine selbst programmierte oder zugekaufte KI, die beispielsweise mit wenigen Worten Musik komponieren kann. Die Begeisterung ist groß – das Produkt wird released. Doch wenig später flattert überraschend ein Abmahnschreiben oder gar eine Klage ins Haus. Die Künstliche Intelligenzhat nichts selbst komponiert, sondern glatt Texte und Lieder anderer Musiker kopiert. Wer ist nun für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich? Der Programmierer oder Provider hat zwar das Tool bereitgestellt, die Urheberrechtsverletzung wurde jedoch vom Betreiber getriggert. Er haftet dafür verschuldensunabhängig. Dass er nichts davon wusste, schließt seine Verantwortung nicht aus. Da KI vielfach noch eine Blackbox ist – insbesondere für einen Käufer – sollte sich jedes Unternehmen in der IT-Beschaffung absichern, um sich beim Hersteller bzw. Händler zu regressieren. IT-Vertragsgestaltung ist das Um und Auf, um das Risiko allfälliger Verletzungen einer anderen Sphäre zuzuordnen.

Deine Künstliche Intelligenz schert aus: Zähme sie, achte auf Betriebsgeheimnisse und vermeide Schäden

Wenn die Künstliche Intelligenz einen Schritt weitergeht und Schäden verursacht, dann wird es ernst(er). KI-Roboter, die bei der Ausübung der Tätigkeiten Menschen verletzen oder Algorithmen, die finanzielle Schäden verursachen – die möglichen Szenarien sind vielseitig. Das Unternehmen wird nun in die Pflicht genommen. Aber wie kann ein Kläger überhaupt nachweisen, dass Künstliche Intelligenz den Schaden verursacht hat, hat er doch meist keinen Einblick in das KI-System? Das soll sich zukünftig ändern.

Hersteller, Importeure, Händler und Anbieter bzw. Betreiber sollen künftig in Schadenersatzprozessen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, Nachweise über ihre Künstliche Intelligenz offenzulegen. Das sehen die geplante KI-Haftungsrichtlinie und die Produkthaftungsnovelle vor.

Zudem wird die Produkthaftung durch die Erweiterung des Produktbegriffs auf „reine Software“, zu der auch KI zählt, ausgeweitet. Dies erhöht die Haftungsrisiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Hinzu kommen die Risiken aus anderen Regulierungen, die beim Einsatz von KI eine Rolle spielen. Diese reichen von Geldbußen nach der Datenschutzgrundverordnung bis hin zu Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen.

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RobCos Industrieroboter "Alfie" © RobCo

Sechs Jahre nach der Gründung in München hat RobCo den Unicorn-Status erreicht. Das teilte das Unternehmen heute per Presseaussendung mit. Innerhalb von nur neun Monaten konnte das Startup seine Unternehmensbewertung auf über eine Milliarde US-Dollar verdoppeln.

Dieser Sprung erfolgte im Rahmen einer aktuellen Finanzierungsrunde, die neue Investments mit einem Secondary Share Sale kombiniert. Dadurch erhalten langjährige Mitarbeitende die Möglichkeit, eigene Unternehmensanteile zu veräußern.

Cherry Ventures & European Tech Collective steigen ein

An der Transaktion beteiligen sich bestehende Kapitalgeber wie Sequoia, Lightspeed, Greenfield und Promus Ventures. Neu auf dem Cap Table sind unter anderem Cherry Ventures sowie das European Tech Collective, ein Netzwerk erfolgreicher europäischer Gründer:innen.

Roman Hölzl, Co-Founder und CEO von RobCo, ordnet die Finanzierung wie folgt ein: „Es gab eine starke Nachfrage, in RobCo zu investieren, und wir haben diesen Moment genutzt, um das Unternehmen zu stärken.“ Die Milliardenbewertung sei zwar ein Meilenstein, der Fokus liege nun aber auf der Auslieferung der neuen Roboter-Generation.

In seinem heutigen LinkedIn-Post weist er zudem nochmals auf die ambitionierte Mission des Unternehmens hin: „RobCo in jeder Fabrik“.

Industrieroboter „Alfie“ startet im März 2027

Hinter der Bewertung von RobCo steht ein Geschäftsmodell, das auf Hard- und Softwarelösungen für die Fertigungsindustrie basiert. Das Unternehmen entwickelt Robotik-Systeme, die dem Fachkräftemangel und Kostendruck in der Produktion entgegenwirken sollen. Im Zentrum der aktuellen Produktstrategie steht der Industrieroboter „Alfie“, dessen offizieller Marktstart für März 2027 geplant ist.

Das System ist darauf ausgelegt, durch KI-Integration unstrukturierte und sicherheitskritische Fabrikaufgaben selbstständig zu übernehmen. Luciana Lixandru, Partnerin bei Sequoia, kommentiert den technologischen Ansatz: „RobCo baut für eine Zukunft, in der KI nicht nur denkt und generiert, sondern auch in der physischen Welt agiert.“

US-Expansion im Gange

Für die künftige Skalierung baut das Startup seine Präsenz in den USA aus, die bereits jetzt als der am schnellsten wachsende Markt des Unternehmens gelten. Neben dem Sitz in München betreibt RobCo mittlerweile Fertigungsanlagen in Austin (Texas) sowie ein Entwicklungslabor in San Francisco. Um das US-Geschäft und die dortige Expansion direkt operativ zu steuern, verlegt CEO Hölzl seinen Standort in die Vereinigten Staaten.

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