27.02.2025
ANALYSE

KI im Regierungsprogramm: Überall drinnen und doch kein Großthema

2025 führt auch im heute präsentierten Regierungsprogramm kein Weg an Künstlicher Intelligenz (KI) vorbei. Große Ambitionen fehlen jedoch.
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Screenshot: Das Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS wurde heute von den Parteispitzen (vlnr.) Andreas Babler, SPÖ, Christian Stocker, ÖVP, und Beate Meinl-Reisinger, NEOS, präsentiert
Screenshot: Das Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS wurde letzte Woche von den Parteispitzen (vlnr.) Andreas Babler, SPÖ, Christian Stocker, ÖVP, und Beate Meinl-Reisinger, NEOS, präsentiert.

KI gegen Cyberkriminalität, KI und Medien, KI in der Landwirtschaft, KI im Sport und KI in Kunst und Kultur – das sind nur einige der Bereiche in denen im heute präsentierten Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS auf Künstliche Intelligenz eingegangen wird. Damit ist klar: Die Technologie ist in den Köpfen der Verhandler:innen angekommen und wird in sehr vielen Bereichen mitgedacht. Da und dort sollen Kompetenzzentren eingerichtet werden. Überall verspricht man sich Effizienzsteigerungen – bei einer gleichzeitigen Betonung der Gefahren und notwendiger Regulierungsmaßnahmen.

Verstärkter Einsatz von KI – auch eines LLMs – im öffentlichen Sektor geplant

Auffällig sind die Pläne zum Einsatz von KI direkt in der Verwaltung. „Ein wichtiges Handlungsfeld ist der öffentliche Sektor, in dem in den nächsten Jahren verstärkt Künstliche Intelligenz für Routinetätigkeiten und Überprüfungen genutzt wird“, heißt es im Programm. Mit dem einschränkenden Zusatz: „Der Einsatz erfordert eine sorgfältige Prüfung und Steuerung, muss ethischen Grundsätzen sowie dem Gemeinwohl verpflichtet sein und verantwortungsbewusst umgesetzt werden“. In einem anderen Abschnitt wird das Programm noch konkreter: „Ein Large Language Model von der öffentlichen Hand soll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung bei ihrer Arbeit entlasten und gleichzeitig die Bürger:innen bei der Anwendung unterstützen.“

KI-Standort als Unterpunkt im Unterkapitel

Ein eigenes (Unter-)Kapitel zu Künstlicher Intelligenz sucht man im Regierungsprogramm jedoch vergeblich. Lediglich das Unterkapitel „Digitalisierung“ enthält den Unterpunkt „Digital- und KI-Standort Österreich“. Die Ambition, Österreich als KI-Standort im internationalen Wettbewerb zu positionieren, wirkt somit wenig überzeugend. Neben einem expliziten Bekenntnis „zur raschen Umsetzung des AI-Acts“ bleibt die neue Regierung in Sachen Strategie vage: „: Österreich braucht eine mutige und ambitionierte KI-Strategie, die durch ein transparentes Monitoring den Fortschritt messbar macht und den Innovationsstandort stärkt“, heißt es im Programm.

Und weiter: „Die Umsetzung der KI-Verordnung muss ein Gleichgewicht schaffen: Innovation fördern, Datenschutz und Sicherheit gewährleisten und gleichzeitig Bürokratie abbauen (möglichst EU-weit einheitlich, unbürokratisch und praxisorientiert). Essenzielle Investitionen in die Grundlagenforschung und in die unternehmensbezogene Forschung bilden die Basis für langfristige Erfolge. Durch die gezielte Verknüpfung öffentlicher Daten und die Entwicklung spezifischer Use Cases können datengetriebene Innovationen und passgenaue KI-Lösungen heimische Betriebe stärken und Österreichs Wettbewerbsfähigkeit sichern.“

Sandbox sticht aus vagen Willensbekundungen heraus

Es gibt also eine Willensbekundung, die aber kaum durch konkrete geplante Maßnahmen untermauert wird. Punkte wie „Reallabore bzw. Sandbox-Modelle (inkl. KI-Reallabore gem. AI-Act) werden eingeführt, um die Weiterentwicklung innovativer Technologien in einem geschützten rechtlichen Rahmen erproben zu können“ stechen hier heraus.

Kein großer Wurf für KI-Unternehmen

Zwar kann die Befürchtung, die Clemens Wasner, Co-Founder von AI Austria, erst gestern mit Blick auf die Regierungsbildung äußerte – „Man darf nicht noch einmal den Fehler begehen und KI im Regierungsprogramm als reines Regulierungsthema framen“ – ausgeräumt werden. Tatsächlich spielt Regulierung im Zusammenhang mit KI auch in diesem Regierungsprogramm eine große Rolle, wie oben angeführt gibt es aber durchaus auch konkrete Pläne zur KI-Nutzung. Doch die von AI Austria geforderte explizite Förderung von KI-Unternehmen – etwa durch Steueranreize für KI-Startups und einen nationalen KI-Innovationsfonds – bleibt aus.

Die heimische KI-Landschaft muss also darauf hoffen, ausreichend von anderen Maßnahmen im Regierungsprogramm zu profitieren, die etwa Startups oder Spin-offs und Wissenstransfer von akademischer Forschung in die Wirtschaft betreffen – brutkasten berichtete. Ob das im internationalen Wettbewerb reicht – man denke an die großen angekündigten Investmentvolumina in den USA oder Frankreich – ist fraglich.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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