27.02.2025
ANALYSE

KI im Regierungsprogramm: Überall drinnen und doch kein Großthema

2025 führt auch im heute präsentierten Regierungsprogramm kein Weg an Künstlicher Intelligenz (KI) vorbei. Große Ambitionen fehlen jedoch.
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Screenshot: Das Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS wurde heute von den Parteispitzen (vlnr.) Andreas Babler, SPÖ, Christian Stocker, ÖVP, und Beate Meinl-Reisinger, NEOS, präsentiert
Screenshot: Das Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS wurde letzte Woche von den Parteispitzen (vlnr.) Andreas Babler, SPÖ, Christian Stocker, ÖVP, und Beate Meinl-Reisinger, NEOS, präsentiert.

KI gegen Cyberkriminalität, KI und Medien, KI in der Landwirtschaft, KI im Sport und KI in Kunst und Kultur – das sind nur einige der Bereiche in denen im heute präsentierten Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS auf Künstliche Intelligenz eingegangen wird. Damit ist klar: Die Technologie ist in den Köpfen der Verhandler:innen angekommen und wird in sehr vielen Bereichen mitgedacht. Da und dort sollen Kompetenzzentren eingerichtet werden. Überall verspricht man sich Effizienzsteigerungen – bei einer gleichzeitigen Betonung der Gefahren und notwendiger Regulierungsmaßnahmen.

Verstärkter Einsatz von KI – auch eines LLMs – im öffentlichen Sektor geplant

Auffällig sind die Pläne zum Einsatz von KI direkt in der Verwaltung. „Ein wichtiges Handlungsfeld ist der öffentliche Sektor, in dem in den nächsten Jahren verstärkt Künstliche Intelligenz für Routinetätigkeiten und Überprüfungen genutzt wird“, heißt es im Programm. Mit dem einschränkenden Zusatz: „Der Einsatz erfordert eine sorgfältige Prüfung und Steuerung, muss ethischen Grundsätzen sowie dem Gemeinwohl verpflichtet sein und verantwortungsbewusst umgesetzt werden“. In einem anderen Abschnitt wird das Programm noch konkreter: „Ein Large Language Model von der öffentlichen Hand soll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung bei ihrer Arbeit entlasten und gleichzeitig die Bürger:innen bei der Anwendung unterstützen.“

KI-Standort als Unterpunkt im Unterkapitel

Ein eigenes (Unter-)Kapitel zu Künstlicher Intelligenz sucht man im Regierungsprogramm jedoch vergeblich. Lediglich das Unterkapitel „Digitalisierung“ enthält den Unterpunkt „Digital- und KI-Standort Österreich“. Die Ambition, Österreich als KI-Standort im internationalen Wettbewerb zu positionieren, wirkt somit wenig überzeugend. Neben einem expliziten Bekenntnis „zur raschen Umsetzung des AI-Acts“ bleibt die neue Regierung in Sachen Strategie vage: „: Österreich braucht eine mutige und ambitionierte KI-Strategie, die durch ein transparentes Monitoring den Fortschritt messbar macht und den Innovationsstandort stärkt“, heißt es im Programm.

Und weiter: „Die Umsetzung der KI-Verordnung muss ein Gleichgewicht schaffen: Innovation fördern, Datenschutz und Sicherheit gewährleisten und gleichzeitig Bürokratie abbauen (möglichst EU-weit einheitlich, unbürokratisch und praxisorientiert). Essenzielle Investitionen in die Grundlagenforschung und in die unternehmensbezogene Forschung bilden die Basis für langfristige Erfolge. Durch die gezielte Verknüpfung öffentlicher Daten und die Entwicklung spezifischer Use Cases können datengetriebene Innovationen und passgenaue KI-Lösungen heimische Betriebe stärken und Österreichs Wettbewerbsfähigkeit sichern.“

Sandbox sticht aus vagen Willensbekundungen heraus

Es gibt also eine Willensbekundung, die aber kaum durch konkrete geplante Maßnahmen untermauert wird. Punkte wie „Reallabore bzw. Sandbox-Modelle (inkl. KI-Reallabore gem. AI-Act) werden eingeführt, um die Weiterentwicklung innovativer Technologien in einem geschützten rechtlichen Rahmen erproben zu können“ stechen hier heraus.

Kein großer Wurf für KI-Unternehmen

Zwar kann die Befürchtung, die Clemens Wasner, Co-Founder von AI Austria, erst gestern mit Blick auf die Regierungsbildung äußerte – „Man darf nicht noch einmal den Fehler begehen und KI im Regierungsprogramm als reines Regulierungsthema framen“ – ausgeräumt werden. Tatsächlich spielt Regulierung im Zusammenhang mit KI auch in diesem Regierungsprogramm eine große Rolle, wie oben angeführt gibt es aber durchaus auch konkrete Pläne zur KI-Nutzung. Doch die von AI Austria geforderte explizite Förderung von KI-Unternehmen – etwa durch Steueranreize für KI-Startups und einen nationalen KI-Innovationsfonds – bleibt aus.

Die heimische KI-Landschaft muss also darauf hoffen, ausreichend von anderen Maßnahmen im Regierungsprogramm zu profitieren, die etwa Startups oder Spin-offs und Wissenstransfer von akademischer Forschung in die Wirtschaft betreffen – brutkasten berichtete. Ob das im internationalen Wettbewerb reicht – man denke an die großen angekündigten Investmentvolumina in den USA oder Frankreich – ist fraglich.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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