27.02.2025
ANALYSE

KI im Regierungsprogramm: Überall drinnen und doch kein Großthema

2025 führt auch im heute präsentierten Regierungsprogramm kein Weg an Künstlicher Intelligenz (KI) vorbei. Große Ambitionen fehlen jedoch.
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Screenshot: Das Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS wurde heute von den Parteispitzen (vlnr.) Andreas Babler, SPÖ, Christian Stocker, ÖVP, und Beate Meinl-Reisinger, NEOS, präsentiert
Screenshot: Das Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS wurde letzte Woche von den Parteispitzen (vlnr.) Andreas Babler, SPÖ, Christian Stocker, ÖVP, und Beate Meinl-Reisinger, NEOS, präsentiert.

KI gegen Cyberkriminalität, KI und Medien, KI in der Landwirtschaft, KI im Sport und KI in Kunst und Kultur – das sind nur einige der Bereiche in denen im heute präsentierten Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS auf Künstliche Intelligenz eingegangen wird. Damit ist klar: Die Technologie ist in den Köpfen der Verhandler:innen angekommen und wird in sehr vielen Bereichen mitgedacht. Da und dort sollen Kompetenzzentren eingerichtet werden. Überall verspricht man sich Effizienzsteigerungen – bei einer gleichzeitigen Betonung der Gefahren und notwendiger Regulierungsmaßnahmen.

Verstärkter Einsatz von KI – auch eines LLMs – im öffentlichen Sektor geplant

Auffällig sind die Pläne zum Einsatz von KI direkt in der Verwaltung. „Ein wichtiges Handlungsfeld ist der öffentliche Sektor, in dem in den nächsten Jahren verstärkt Künstliche Intelligenz für Routinetätigkeiten und Überprüfungen genutzt wird“, heißt es im Programm. Mit dem einschränkenden Zusatz: „Der Einsatz erfordert eine sorgfältige Prüfung und Steuerung, muss ethischen Grundsätzen sowie dem Gemeinwohl verpflichtet sein und verantwortungsbewusst umgesetzt werden“. In einem anderen Abschnitt wird das Programm noch konkreter: „Ein Large Language Model von der öffentlichen Hand soll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung bei ihrer Arbeit entlasten und gleichzeitig die Bürger:innen bei der Anwendung unterstützen.“

KI-Standort als Unterpunkt im Unterkapitel

Ein eigenes (Unter-)Kapitel zu Künstlicher Intelligenz sucht man im Regierungsprogramm jedoch vergeblich. Lediglich das Unterkapitel „Digitalisierung“ enthält den Unterpunkt „Digital- und KI-Standort Österreich“. Die Ambition, Österreich als KI-Standort im internationalen Wettbewerb zu positionieren, wirkt somit wenig überzeugend. Neben einem expliziten Bekenntnis „zur raschen Umsetzung des AI-Acts“ bleibt die neue Regierung in Sachen Strategie vage: „: Österreich braucht eine mutige und ambitionierte KI-Strategie, die durch ein transparentes Monitoring den Fortschritt messbar macht und den Innovationsstandort stärkt“, heißt es im Programm.

Und weiter: „Die Umsetzung der KI-Verordnung muss ein Gleichgewicht schaffen: Innovation fördern, Datenschutz und Sicherheit gewährleisten und gleichzeitig Bürokratie abbauen (möglichst EU-weit einheitlich, unbürokratisch und praxisorientiert). Essenzielle Investitionen in die Grundlagenforschung und in die unternehmensbezogene Forschung bilden die Basis für langfristige Erfolge. Durch die gezielte Verknüpfung öffentlicher Daten und die Entwicklung spezifischer Use Cases können datengetriebene Innovationen und passgenaue KI-Lösungen heimische Betriebe stärken und Österreichs Wettbewerbsfähigkeit sichern.“

Sandbox sticht aus vagen Willensbekundungen heraus

Es gibt also eine Willensbekundung, die aber kaum durch konkrete geplante Maßnahmen untermauert wird. Punkte wie „Reallabore bzw. Sandbox-Modelle (inkl. KI-Reallabore gem. AI-Act) werden eingeführt, um die Weiterentwicklung innovativer Technologien in einem geschützten rechtlichen Rahmen erproben zu können“ stechen hier heraus.

Kein großer Wurf für KI-Unternehmen

Zwar kann die Befürchtung, die Clemens Wasner, Co-Founder von AI Austria, erst gestern mit Blick auf die Regierungsbildung äußerte – „Man darf nicht noch einmal den Fehler begehen und KI im Regierungsprogramm als reines Regulierungsthema framen“ – ausgeräumt werden. Tatsächlich spielt Regulierung im Zusammenhang mit KI auch in diesem Regierungsprogramm eine große Rolle, wie oben angeführt gibt es aber durchaus auch konkrete Pläne zur KI-Nutzung. Doch die von AI Austria geforderte explizite Förderung von KI-Unternehmen – etwa durch Steueranreize für KI-Startups und einen nationalen KI-Innovationsfonds – bleibt aus.

Die heimische KI-Landschaft muss also darauf hoffen, ausreichend von anderen Maßnahmen im Regierungsprogramm zu profitieren, die etwa Startups oder Spin-offs und Wissenstransfer von akademischer Forschung in die Wirtschaft betreffen – brutkasten berichtete. Ob das im internationalen Wettbewerb reicht – man denke an die großen angekündigten Investmentvolumina in den USA oder Frankreich – ist fraglich.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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