27.02.2025
ANALYSE

KI im Regierungsprogramm: Überall drinnen und doch kein Großthema

2025 führt auch im heute präsentierten Regierungsprogramm kein Weg an Künstlicher Intelligenz (KI) vorbei. Große Ambitionen fehlen jedoch.
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Screenshot: Das Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS wurde heute von den Parteispitzen (vlnr.) Andreas Babler, SPÖ, Christian Stocker, ÖVP, und Beate Meinl-Reisinger, NEOS, präsentiert
Screenshot: Das Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS wurde letzte Woche von den Parteispitzen (vlnr.) Andreas Babler, SPÖ, Christian Stocker, ÖVP, und Beate Meinl-Reisinger, NEOS, präsentiert.

KI gegen Cyberkriminalität, KI und Medien, KI in der Landwirtschaft, KI im Sport und KI in Kunst und Kultur – das sind nur einige der Bereiche in denen im heute präsentierten Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS auf Künstliche Intelligenz eingegangen wird. Damit ist klar: Die Technologie ist in den Köpfen der Verhandler:innen angekommen und wird in sehr vielen Bereichen mitgedacht. Da und dort sollen Kompetenzzentren eingerichtet werden. Überall verspricht man sich Effizienzsteigerungen – bei einer gleichzeitigen Betonung der Gefahren und notwendiger Regulierungsmaßnahmen.

Verstärkter Einsatz von KI – auch eines LLMs – im öffentlichen Sektor geplant

Auffällig sind die Pläne zum Einsatz von KI direkt in der Verwaltung. „Ein wichtiges Handlungsfeld ist der öffentliche Sektor, in dem in den nächsten Jahren verstärkt Künstliche Intelligenz für Routinetätigkeiten und Überprüfungen genutzt wird“, heißt es im Programm. Mit dem einschränkenden Zusatz: „Der Einsatz erfordert eine sorgfältige Prüfung und Steuerung, muss ethischen Grundsätzen sowie dem Gemeinwohl verpflichtet sein und verantwortungsbewusst umgesetzt werden“. In einem anderen Abschnitt wird das Programm noch konkreter: „Ein Large Language Model von der öffentlichen Hand soll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung bei ihrer Arbeit entlasten und gleichzeitig die Bürger:innen bei der Anwendung unterstützen.“

KI-Standort als Unterpunkt im Unterkapitel

Ein eigenes (Unter-)Kapitel zu Künstlicher Intelligenz sucht man im Regierungsprogramm jedoch vergeblich. Lediglich das Unterkapitel „Digitalisierung“ enthält den Unterpunkt „Digital- und KI-Standort Österreich“. Die Ambition, Österreich als KI-Standort im internationalen Wettbewerb zu positionieren, wirkt somit wenig überzeugend. Neben einem expliziten Bekenntnis „zur raschen Umsetzung des AI-Acts“ bleibt die neue Regierung in Sachen Strategie vage: „: Österreich braucht eine mutige und ambitionierte KI-Strategie, die durch ein transparentes Monitoring den Fortschritt messbar macht und den Innovationsstandort stärkt“, heißt es im Programm.

Und weiter: „Die Umsetzung der KI-Verordnung muss ein Gleichgewicht schaffen: Innovation fördern, Datenschutz und Sicherheit gewährleisten und gleichzeitig Bürokratie abbauen (möglichst EU-weit einheitlich, unbürokratisch und praxisorientiert). Essenzielle Investitionen in die Grundlagenforschung und in die unternehmensbezogene Forschung bilden die Basis für langfristige Erfolge. Durch die gezielte Verknüpfung öffentlicher Daten und die Entwicklung spezifischer Use Cases können datengetriebene Innovationen und passgenaue KI-Lösungen heimische Betriebe stärken und Österreichs Wettbewerbsfähigkeit sichern.“

Sandbox sticht aus vagen Willensbekundungen heraus

Es gibt also eine Willensbekundung, die aber kaum durch konkrete geplante Maßnahmen untermauert wird. Punkte wie „Reallabore bzw. Sandbox-Modelle (inkl. KI-Reallabore gem. AI-Act) werden eingeführt, um die Weiterentwicklung innovativer Technologien in einem geschützten rechtlichen Rahmen erproben zu können“ stechen hier heraus.

Kein großer Wurf für KI-Unternehmen

Zwar kann die Befürchtung, die Clemens Wasner, Co-Founder von AI Austria, erst gestern mit Blick auf die Regierungsbildung äußerte – „Man darf nicht noch einmal den Fehler begehen und KI im Regierungsprogramm als reines Regulierungsthema framen“ – ausgeräumt werden. Tatsächlich spielt Regulierung im Zusammenhang mit KI auch in diesem Regierungsprogramm eine große Rolle, wie oben angeführt gibt es aber durchaus auch konkrete Pläne zur KI-Nutzung. Doch die von AI Austria geforderte explizite Förderung von KI-Unternehmen – etwa durch Steueranreize für KI-Startups und einen nationalen KI-Innovationsfonds – bleibt aus.

Die heimische KI-Landschaft muss also darauf hoffen, ausreichend von anderen Maßnahmen im Regierungsprogramm zu profitieren, die etwa Startups oder Spin-offs und Wissenstransfer von akademischer Forschung in die Wirtschaft betreffen – brutkasten berichtete. Ob das im internationalen Wettbewerb reicht – man denke an die großen angekündigten Investmentvolumina in den USA oder Frankreich – ist fraglich.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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