21.09.2023

KI-Behörde kommt vorerst als Servicestelle, neue KI-Strategie für 2024 angekündigt

Die von Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky angekündigte Behörde für künstliche Intelligenz (KI) soll zunächst als Servicestelle für Unternehmen starten. Die Präsentation der neuen österreichischen KI-Strategie ist für das erste Halbjahr 2024 geplant.
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Staatssekretär Florian Tursky
Staatssekretär Florian Tursky | Foto: BMF

Schon länger macht die heimische KI-Community Druck auf die Politik, Maßnahmen zu ergreifen, um Österreich als KI-Standort attraktiv zu machen. Am Donnerstag gab Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (ÖVP) gemeinsam mit den Nationalratsabgeordneten Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) und Süleyman Zorba (Grüne) ein Update zu von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen in dem Bereich. Dabei ging es auch um die schon länger angekündigte geplante KI-Behörde – und um die KI-Strategie der Bundesregierung, deren Aktualisierung ebenfalls schon eine Zeit lang angekündigt ist.

Vorerst Servicestelle, später KI-Behörde

Zur KI-Behörde sagte Tursky nun, dass noch in diesem Jahr eine KI-Servicestelle für Unternehmen kommen soll. Dabei handelt es sich aber noch nicht um die eigentlich angedachte Behörde, wie der Staatssekretär auf brutkasten-Nachfrage klarstellte: Die KI-Servicestelle sei jetzt festgelegt – und ebenso sei festgelegt, dass eine KI-Behörde noch komme. Diese soll dann erst mit dem auf EU-Ebene geplanten, aber noch nicht beschlossenen, AI Act umgesetzt werden.

„Ob das die gleiche Institution sein wird, ob das ineinander übergeht – das lässt aktuell das Paket noch offen, weil es hier im Zuge der KI-Strategie eine klare Vorgehensweise geben soll“, sagte Tursky. Bei Inkrafttreten des AI Acts werde die Behörde aber jedenfalls bestehen. Die Behörde solle sich dann um „Zertifizierung und Marktüberwachung“ kümmern.

Die für dieses Jahr angekündigte Servicestelle wiederum soll die österreichische Wirtschaft auf die Umsetzung des besagten AI Acts vorbereiten – insbesondere Klein- und Mittelunternehmen. „Wenn wir eines aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelernt haben, dann, dass große multinationale Konzerne mit solchen Regulierungen gut umgehen können, aber gerade für kleine und mittlere Unternehmen können sie Hemnisse sein“, sagte Tursky bei der Präsentation der Maßnahmen am Donnerstag.

Neue KI-Strategie soll im ersten Halbjahr 2024 kommen

Auch zur Aktualisierung der österreichischen KI-Strategie äußerte sich Tursky. Die ursprüngliche KI-Strategie war im Sommer 2021 präsentiert worden – damals unter scharfer Kritik aus der heimischen KI-Szene (brutkasten berichtete). Dass die Strategie überarbeitet werden soll, ist schon länger bekannt.

Am Donnerstag nannte Tursky einen Zeitraum, in dem die Präsentation der neuen Strategie erfolgen soll – und zwar das erste Halbjahr 2024. „Österreich wird ganz sicher noch in dieser Legislaturperiode eine neue KI-Strategie bekommen“, sagt der Staatssekretär. Die Legislaturperiode läuft regulär bis Herbst 2024 – würde die Strategie also nicht im ersten Halbjahr 2024 kommen, könnte sie realistischerweise erst wieder von einer neuen Regierung ausgearbeitet werden.

„Die KI-Strategie ist im Sommer 2021 geschrieben worden, seit dem hat sich viel getan, gerade bei der künstlichen Intelligenz: Generative KI-Lösungen sind auf den Markt getreten und es wird notwendig, dass wir unsere Strategien daran anpassen“, begründete Tursky die Aktualisierung. Diese soll gemeinsam mit dem Klima-Ministerium erfolgen. Aktuell würden in allen Ressorts im Rahmen des im Vorjahr gestarteten AI Policy Forums Schritte gesetzt. Die Strategie soll die Bereiche Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft beinhalten.

Aufstellung von Rechenkapazitäten „natürlich auch Teil der KI-Strategie“

Auf die Frage, ob mit der neuen KI-Strategie auch neue finanzielle Mittel für den Bereich vorgesehen seien, verwies Tursky auf die Supercomputer-Initiative der EU: „Bei der KI-Grundlagenforschung benötige ich neue Instrumente, weil das Rechenkapazitäten betrifft. Das ist jetzt nicht direkt mein Aufgabengebiet, aber ich bin dazu im engen Kontakt mit der Europäischen Union, was den Aufbau von europäischen Rechenkapazitäten betrifft, die sogenannte Supercomputer-Initiative der Europäischen Union, die auch letzte Woche von Ursula von der Leyen angekündigt wurde, und bei der wir uns ansehen, wie wir für die Forschung und für Startups diese Rechenkapazitäten, um die es im Kern bei der KI-Grundlagenforschung geht, aufstellen. Das wird natürlich auch Teil der KI-Strategie sein“, sagte der Staatssekretär.

Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte soll noch vor Inkrafttreten von AI Act kommen

Neben der KI-Behörde und der Aktualisierung der KI-Strategie präsentierten der Staatssekretär und die beiden Abgeordneten noch drei weitere Maßnahmen: Es soll eine Kennzeichnungspflicht für KI-Lösungen kommen – eine solche ist im AI Act der EU für bestimmte Risikogruppen von KI-Anwendungen vorgesehen. „Diese Kennzeichungspflicht werden wir bereits vor Inkrafttreten des AI Acts in Österreich einführen“, kündigte Tursky an.

Dazu müsse nur feststehen, wie die Kennzeichnungspflicht im AI Act aussehe – und dies wisse man bis Ende des Jahres. In der öffentlichen Verwaltungen sollten mögliche eingesetze KI-Lösungen noch in diesem Jahr gekennzeichnet werden.

KI-Monitor und KI-Inhalte für „digitale Kompetenzoffensive“

Daneben kündigte der Staatssekretär einen sogenannten KI-Monitor an, mit dem die Regierung die Auswirkungen von KI auf „Gesellschaft, Unternehmen und Verbraucher“ untersuchen will. Auf Basis dieser Untersuchungen sollen dann zukünftige Maßnahmen abgeleitet werden.

Als weitere Maßnahme nannte Tursky KI-Kompentenzen für die Bevölkerung. Konkret bezieht er sich dabei auf die im Vorjahr gestartete „digitale Kompetenzoffensive“. Im Rahmen dieser würden im laufenden Jahr 800 Workshops umgesetzt. Im Folgejahr sollen es 3.500 sein. Diese Workshops sind nicht KI-spezifisch, allerdings habe man „in allen Bereichen das Thema künstliche Intelligenz angehängt“.

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Im Juli gab das Welser Scaleup Reploid bereits vorläufige Zahlen zum Geschäftsjahr 2025 bekannt, wie brutkasten berichtete. Und große Überraschungen gibt es im nun veröffentlichten kompletten Jahresbericht bei den damals genannten Kennzahlen keine:

Der Umsatz stieg demnach von 5,1 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 37,9 Millionen Euro im Jahr 2025, das Betriebsergebnis (EBIT) von 1,1 Millionen auf 12,6 Millionen Euro. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro und das Eigenkapital von 4,7 Millionen auf 19,2 Millionen Euro (jeweils zum Stichtag 31.12.). Unterm Strich stehen 9,4 Millionen Euro Gewinn.

Österreichs Scaleup-Musterschüler?

Die Zahlen sprechen für sich, will man meinen. Ist Reploid also Österreichs Scaleup-Musterschüler, dem starkes Wachstum auf allen Ebenen bei steigender Profitabilität gelingt? Ein genauer Blick in den Jahresbericht abseits der Zahlen, die es in die begleitende Presseaussendung geschafft haben, zeigt ein deutlich differenzierteres Bild.

Hoher Gewinn trifft tief negativen Cashflow

In der Presseaussendung nennt Reploid Umsatz, Betriebsergebnis, Bilanzsumme und Eigenkapital. Der Jahresüberschuss und vor allem die Cashflow-Rechnung finden sich nur im vollständigen Bericht. Und dort zeigt sich, dass die Ertragszahlen deutlich von der tatsächlichen Kassenlage abweichen: Dem ausgewiesenen Gewinn von 9,4 Millionen Euro steht ein Minus von nicht weniger als 6,5 Millionen Euro beim operativen Cashflow gegenüber. Hinzu kamen Abflüsse für Investitionen von rund 6,1 Millionen Euro. Diesen Geldbedarf deckte das Scaleup mit frischem Geld von außen: Über Eigenkapitaleinzahlungen von Investoren sowie neue Kredite holte man sich 2025 insgesamt 12,4 Millionen Euro. Mit Stichtag 31.12.2025 lag der ausgewiesene Kassenbestand bei rund 6.000 Euro, also eine „schwarze Null“.

Große offene Forderungen mit Unsicherheitsfaktor im Umsatz

Ein wesentlicher Grund für diese Schere zwischen dem verbuchten Gewinn und dem tatsächlichen Kassenstand liegt in den Verträgen für die Insektenmastanlagen, die das Scaleup für seine Kunden baut. Zwar verbuchte Reploid einen Rekordumsatz von 37,9 Millionen Euro, wartete zum Bilanzstichtag jedoch noch auf erhebliche Kundenzahlungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen standen netto, also bereits nach Abzug von Wertberichtigungen, mit rund 18,6 Millionen Euro in der Bilanz.

Ein Unsicherheitsfaktor: Viele Kunden müssen vertraglich erst zahlen, wenn ein behördlicher Baubescheid für die jeweilige Anlage vorliegt. Da Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt vieler Forderungen damit unsicher sind, musste Reploid den Wert seiner Forderungen drastisch korrigieren. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Wertberichtigungen auf 13,8 Millionen Euro, wovon allein 12,1 Millionen Euro das operative Ergebnis des Jahres 2025 als Aufwand belasteten. Wegen dieser Unsicherheiten stufte der Prüfer Deloitte die Werthaltigkeit der Forderungen im Bericht als „besonders wichtigen Prüfungssachverhalt“ ein.

Viele Geschäfte im eigenen Firmennetzwerk

Auffällig ist zudem eine enge Verflechtung im eigenen Firmennetzwerk. Zu den offenen Kundenforderungen kommen weitere Forderungen von rund 6,5 Millionen Euro gegenüber Tochtergesellschaften, davon rund 2 Millionen Euro aus Lieferungen und Leistungen und der Rest aus Finanzierungen und Verrechnungen, sowie von rund 5,3 Millionen Euro gegenüber Beteiligungsunternehmen der Gruppe. Die Forderungen gegenüber den eigenen Töchtern mussten dabei bereits mit 5,5 Millionen Euro wertberichtigt werden, das entspricht rund 46 Prozent ihres ursprünglichen Werts.

Zusätzlich stiegen die Vermögenswerte durch ein von einer Tochterfirma erworbenes Patentrecht im Wert von knapp 4,8 Millionen Euro. Frisches Geld von außen brachte dieser interne Deal freilich nicht. Zum Stichtag standen zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von knapp 6 Millionen Euro aus Verrechnungen in den Büchern.

„Kleine Kapitalgesellschaft“ Reploid muss keinen Konzernabschluss vorlegen

Ein weiterer auffälliger Punkt betrifft die Transparenz. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro, die Belegschaft auf Gruppenebene lag per Ende 2025 bei 109 Mitarbeitenden. Dennoch ist das Unternehmen formell weiterhin als „kleine Kapitalgesellschaft“ eingestuft. Zudem greifen laut Bericht die größenabhängigen Befreiungstatbestände des § 246 UGB: Reploid muss daher keinen Konzernabschluss aufstellen. Das tatsächliche Gesamtbild der Finanzen aller in- und ausländischen Tochterfirmen bleibt für die Öffentlichkeit damit teilweise intransparent. Die im aktuellen Bericht veröffentlichte Beteiligungsliste weist jedenfalls bei mehreren Tochtergesellschaften Verluste aus, was das Gesamtbild schärft.

Normaler Vorgang, außergewöhnliche Transparenz

Dass bei derartigem Wachstum ein hoher Kapitalbedarf besteht und es finanzielle Risiken und Unsicherheitsfaktoren gibt, ist bei Scaleups freilich völlig normal. Und auch dass bei den kommunizierten Zahlen eine Auswahl getroffen wird, die das Unternehmen gut dastehen lässt, ist gang und gäbe. Der Unterschied liegt freilich darin, dass Reploid als börsennotiertes Unternehmen höhere Transparenzpflichten hat. Es notiert seit Juli 2025 im direct market plus der Wiener Börse. Für Beobachter:innen bietet Reploids Jahresabschluss 2025 in Kombination mit der Presseaussendung jedenfalls ein spannendes Anschauungsobjekt, wie man mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hantieren kann.

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