21.09.2023

KI-Behörde kommt vorerst als Servicestelle, neue KI-Strategie für 2024 angekündigt

Die von Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky angekündigte Behörde für künstliche Intelligenz (KI) soll zunächst als Servicestelle für Unternehmen starten. Die Präsentation der neuen österreichischen KI-Strategie ist für das erste Halbjahr 2024 geplant.
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Staatssekretär Florian Tursky
Staatssekretär Florian Tursky | Foto: BMF

Schon länger macht die heimische KI-Community Druck auf die Politik, Maßnahmen zu ergreifen, um Österreich als KI-Standort attraktiv zu machen. Am Donnerstag gab Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (ÖVP) gemeinsam mit den Nationalratsabgeordneten Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) und Süleyman Zorba (Grüne) ein Update zu von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen in dem Bereich. Dabei ging es auch um die schon länger angekündigte geplante KI-Behörde – und um die KI-Strategie der Bundesregierung, deren Aktualisierung ebenfalls schon eine Zeit lang angekündigt ist.

Vorerst Servicestelle, später KI-Behörde

Zur KI-Behörde sagte Tursky nun, dass noch in diesem Jahr eine KI-Servicestelle für Unternehmen kommen soll. Dabei handelt es sich aber noch nicht um die eigentlich angedachte Behörde, wie der Staatssekretär auf brutkasten-Nachfrage klarstellte: Die KI-Servicestelle sei jetzt festgelegt – und ebenso sei festgelegt, dass eine KI-Behörde noch komme. Diese soll dann erst mit dem auf EU-Ebene geplanten, aber noch nicht beschlossenen, AI Act umgesetzt werden.

“Ob das die gleiche Institution sein wird, ob das ineinander übergeht – das lässt aktuell das Paket noch offen, weil es hier im Zuge der KI-Strategie eine klare Vorgehensweise geben soll”, sagte Tursky. Bei Inkrafttreten des AI Acts werde die Behörde aber jedenfalls bestehen. Die Behörde solle sich dann um “Zertifizierung und Marktüberwachung” kümmern.

Die für dieses Jahr angekündigte Servicestelle wiederum soll die österreichische Wirtschaft auf die Umsetzung des besagten AI Acts vorbereiten – insbesondere Klein- und Mittelunternehmen. “Wenn wir eines aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelernt haben, dann, dass große multinationale Konzerne mit solchen Regulierungen gut umgehen können, aber gerade für kleine und mittlere Unternehmen können sie Hemnisse sein”, sagte Tursky bei der Präsentation der Maßnahmen am Donnerstag.

Neue KI-Strategie soll im ersten Halbjahr 2024 kommen

Auch zur Aktualisierung der österreichischen KI-Strategie äußerte sich Tursky. Die ursprüngliche KI-Strategie war im Sommer 2021 präsentiert worden – damals unter scharfer Kritik aus der heimischen KI-Szene (brutkasten berichtete). Dass die Strategie überarbeitet werden soll, ist schon länger bekannt.

Am Donnerstag nannte Tursky einen Zeitraum, in dem die Präsentation der neuen Strategie erfolgen soll – und zwar das erste Halbjahr 2024. “Österreich wird ganz sicher noch in dieser Legislaturperiode eine neue KI-Strategie bekommen”, sagt der Staatssekretär. Die Legislaturperiode läuft regulär bis Herbst 2024 – würde die Strategie also nicht im ersten Halbjahr 2024 kommen, könnte sie realistischerweise erst wieder von einer neuen Regierung ausgearbeitet werden.

“Die KI-Strategie ist im Sommer 2021 geschrieben worden, seit dem hat sich viel getan, gerade bei der künstlichen Intelligenz: Generative KI-Lösungen sind auf den Markt getreten und es wird notwendig, dass wir unsere Strategien daran anpassen”, begründete Tursky die Aktualisierung. Diese soll gemeinsam mit dem Klima-Ministerium erfolgen. Aktuell würden in allen Ressorts im Rahmen des im Vorjahr gestarteten AI Policy Forums Schritte gesetzt. Die Strategie soll die Bereiche Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft beinhalten.

Aufstellung von Rechenkapazitäten “natürlich auch Teil der KI-Strategie”

Auf die Frage, ob mit der neuen KI-Strategie auch neue finanzielle Mittel für den Bereich vorgesehen seien, verwies Tursky auf die Supercomputer-Initiative der EU: “Bei der KI-Grundlagenforschung benötige ich neue Instrumente, weil das Rechenkapazitäten betrifft. Das ist jetzt nicht direkt mein Aufgabengebiet, aber ich bin dazu im engen Kontakt mit der Europäischen Union, was den Aufbau von europäischen Rechenkapazitäten betrifft, die sogenannte Supercomputer-Initiative der Europäischen Union, die auch letzte Woche von Ursula von der Leyen angekündigt wurde, und bei der wir uns ansehen, wie wir für die Forschung und für Startups diese Rechenkapazitäten, um die es im Kern bei der KI-Grundlagenforschung geht, aufstellen. Das wird natürlich auch Teil der KI-Strategie sein”, sagte der Staatssekretär.

Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte soll noch vor Inkrafttreten von AI Act kommen

Neben der KI-Behörde und der Aktualisierung der KI-Strategie präsentierten der Staatssekretär und die beiden Abgeordneten noch drei weitere Maßnahmen: Es soll eine Kennzeichnungspflicht für KI-Lösungen kommen – eine solche ist im AI Act der EU für bestimmte Risikogruppen von KI-Anwendungen vorgesehen. “Diese Kennzeichungspflicht werden wir bereits vor Inkrafttreten des AI Acts in Österreich einführen”, kündigte Tursky an.

Dazu müsse nur feststehen, wie die Kennzeichnungspflicht im AI Act aussehe – und dies wisse man bis Ende des Jahres. In der öffentlichen Verwaltungen sollten mögliche eingesetze KI-Lösungen noch in diesem Jahr gekennzeichnet werden.

KI-Monitor und KI-Inhalte für “digitale Kompetenzoffensive”

Daneben kündigte der Staatssekretär einen sogenannten KI-Monitor an, mit dem die Regierung die Auswirkungen von KI auf “Gesellschaft, Unternehmen und Verbraucher” untersuchen will. Auf Basis dieser Untersuchungen sollen dann zukünftige Maßnahmen abgeleitet werden.

Als weitere Maßnahme nannte Tursky KI-Kompentenzen für die Bevölkerung. Konkret bezieht er sich dabei auf die im Vorjahr gestartete “digitale Kompetenzoffensive”. Im Rahmen dieser würden im laufenden Jahr 800 Workshops umgesetzt. Im Folgejahr sollen es 3.500 sein. Diese Workshops sind nicht KI-spezifisch, allerdings habe man “in allen Bereichen das Thema künstliche Intelligenz angehängt”.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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