15.04.2020

KGG und UBG starten Corona-Hilfe für Startups und KMU in Oberösterreich

Mit einer Corona-Bürgschaft werden die Kredite von KMU und Startups in Oberösterreich besichert, so dass sie Löhne und Miete zahlen können.
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Coronavirus - kmu und mittelständler
(c) Adobe Stock / creativeneko

Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) aus Oberösterreich , die im Zuge der Coronakrise Sicherheiten für einen Betriebsmittelkredit oder Kontokorrent-Rahmen ihrer Hausbank zur Aufrechterhaltung des Betriebs – also zur Liquiditätssicherung – benötigen und bei bundesweiten Förderinstituten (aws, ÖHT) nicht zum Zug kommen, erhalten nun Unterstützung von KGG und UBG. Auch Startups, bei denen noch kein Rating vorliegt und die von den Corona-Umständen betroffen sind, können die Hilfe in Anspruch nehmen.

+++Gratis-Angebote von Startups in der Coronakrise+++

Konkret handelt es sich dabei um eine Corona-Bürgschaft, mit welcher bis zu 80 Prozent eines Betriebsmittel-Kredites zwischen 5.000 und 100.000 Euro besichert werden. Mit dem besicherten Kredit sollen laufende Kosten – wie Löhne und Miete – finanziert werden.

Voraussetzungen für die Corona-Bürgschaft

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Corona-Bürgschaft sind das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmens vor der Coronakrise und „gute Zukunftsaussichten“. Liegen die Kredite über dem Betrag von 100.001,00 Euro, so fallen sie nicht unter diese Regelung. Die Anträge sind ab 15. April über die Hausbank möglich.

Die genaue Vorgehensweise rund um den Kredit und die Corona-Bürgschaft: Bis Ende 2020 wird ein Kontokorrent-Rahmen auf Basis der jeweiligen monatlichen Fixkosten vereinbart. Dieser Rahmen kann stufenweise bis zur beantragten Summe ausgenützt werden. Vorzeitige Rückzahlungen sind ohne Verrechnung einer Kündigungsprovision jederzeit möglich. Es gibt kein einmaliges Bearbeitungsentgelt, und die gesamte Laufzeit ist provisionsfrei. Außerdem werden Zinsen in der Höhe von maximal 1 Prozent p.a. bis Ende 2021 vom Land OÖ bezahlt.

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Secureo verkauft Sicherheitsprodukte wie Tresore. (c) Canva

Im Juni 2023 berichtete brutkasten über die Millionen-Insolvenz des Tiroler Security-Startups Secureo. Wie es seitens des aktuellen Managements heute heißt, trieben Managementfehler das Unternehmen im Sommer 2023 letztlich in die Schieflage, unter die Secureo mit dem erfolgreichen Abschluss der Sanierung nun einen Schlussstrich zieht. Das Team rund um Geschäftsführerin Caroline Reinalter hatte die Führung des Unternehmens in dieser kritischen Phase übernommen.

„Durch konsequente Kostensenkungen in verschiedenen operativen Kernbereichen wurde das Unternehmen bereits erfolgreich stabilisiert“, heißt es von Secureo. Ein zentraler Baustein der neuen Effizienzstrategie sei eine umfassende Softwareumstellung in den kommenden Jahren, die die internen Prozesse nachhaltig optimieren werde.

Managementfehler in der Vergangenheit

Zum damaligen Zeitpunkt der Insolvenz wurden von Seiten des Unternehmens kaum Informationen bekanntgegeben. Heute begründet Secureo gegenüber brutkasten die Insolvenz mit kapitalintensiven Managementfehlern in der Vergangenheit. Das aktuelle Management stellt hierzu klar, dass es keine Verantwortung für die insolvenzauslösenden Faktoren der Vergangenheit trage.

Zuerst hohe Investments, dann Insolvenzverfahren

Secureo ist seit seiner Gründung 2014 von einer wechselhaften Geschichte geprägt. In seinen Anfangsjahren legte das Unternehmen als E-Commerce-Plattform für Sicherheitsprodukte ein rasantes internationales Wachstum hin, das von namhaften Investoren wie Hans Peter Haselsteiner mit Millionenbeträgen unterstützt wurde.

In den darauffolgenden Jahren kam es zu weitreichenden Veränderungen. Die Produktpalette wurde verkleinert: Mit der Marke secureo.at fokussierte sich das Unternehmen gänzlich auf Tresore, Safes und Waffenschränke. Mit dem erfolgreichen Sanierungsverfahren sei nun eine Expansion in den EU-Raum geplant

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AI Summaries

KGG und UBG starten Corona-Hilfe für Startups und KMU in Oberösterreich

  • Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) aus Oberösterreich , die im Zuge der Coronakrise Sicherheiten für einen Betriebsmittelkredit oder Kontokorrent-Rahmen ihrer Hausbank zur Aufrechterhaltung des Betriebs – also zur Liquiditätssicherung – benötigen und bei bundesweiten Förderinstituten nicht zum Zug kommen, erhalten nun Unterstützung von KGG und UBG.
  • Auch Startups, bei denen noch kein Rating vorliegt und die von den Corona-Umständen betroffen sind, können die Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Konkret handelt es sich dabei um eine Corona-Bürgschaft, mit welcher bis zu 80 Prozent eines Betriebsmittel-Kredites zwischen 5.000 und 100.000 Euro besichert werden.
  • Mit dem besicherten Kredit sollen laufende Kosten – wie Löhne und Miete – finanziert werden.
  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Corona-Bürgschaft sind das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmens vor der Coronakrise und „gute Zukunftsaussichten“.
  • Die Anträge sind ab 15. April über die Hausbank möglich.

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KGG und UBG starten Corona-Hilfe für Startups und KMU in Oberösterreich

  • Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) aus Oberösterreich , die im Zuge der Coronakrise Sicherheiten für einen Betriebsmittelkredit oder Kontokorrent-Rahmen ihrer Hausbank zur Aufrechterhaltung des Betriebs – also zur Liquiditätssicherung – benötigen und bei bundesweiten Förderinstituten nicht zum Zug kommen, erhalten nun Unterstützung von KGG und UBG.
  • Auch Startups, bei denen noch kein Rating vorliegt und die von den Corona-Umständen betroffen sind, können die Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Konkret handelt es sich dabei um eine Corona-Bürgschaft, mit welcher bis zu 80 Prozent eines Betriebsmittel-Kredites zwischen 5.000 und 100.000 Euro besichert werden.
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  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Corona-Bürgschaft sind das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmens vor der Coronakrise und „gute Zukunftsaussichten“.
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KGG und UBG starten Corona-Hilfe für Startups und KMU in Oberösterreich

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  • Die Anträge sind ab 15. April über die Hausbank möglich.