15.04.2020

KGG und UBG starten Corona-Hilfe für Startups und KMU in Oberösterreich

Mit einer Corona-Bürgschaft werden die Kredite von KMU und Startups in Oberösterreich besichert, so dass sie Löhne und Miete zahlen können.
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Coronavirus - kmu und mittelständler
(c) Adobe Stock / creativeneko

Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) aus Oberösterreich , die im Zuge der Coronakrise Sicherheiten für einen Betriebsmittelkredit oder Kontokorrent-Rahmen ihrer Hausbank zur Aufrechterhaltung des Betriebs – also zur Liquiditätssicherung – benötigen und bei bundesweiten Förderinstituten (aws, ÖHT) nicht zum Zug kommen, erhalten nun Unterstützung von KGG und UBG. Auch Startups, bei denen noch kein Rating vorliegt und die von den Corona-Umständen betroffen sind, können die Hilfe in Anspruch nehmen.

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Konkret handelt es sich dabei um eine Corona-Bürgschaft, mit welcher bis zu 80 Prozent eines Betriebsmittel-Kredites zwischen 5.000 und 100.000 Euro besichert werden. Mit dem besicherten Kredit sollen laufende Kosten – wie Löhne und Miete – finanziert werden.

Voraussetzungen für die Corona-Bürgschaft

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Corona-Bürgschaft sind das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmens vor der Coronakrise und „gute Zukunftsaussichten“. Liegen die Kredite über dem Betrag von 100.001,00 Euro, so fallen sie nicht unter diese Regelung. Die Anträge sind ab 15. April über die Hausbank möglich.

Die genaue Vorgehensweise rund um den Kredit und die Corona-Bürgschaft: Bis Ende 2020 wird ein Kontokorrent-Rahmen auf Basis der jeweiligen monatlichen Fixkosten vereinbart. Dieser Rahmen kann stufenweise bis zur beantragten Summe ausgenützt werden. Vorzeitige Rückzahlungen sind ohne Verrechnung einer Kündigungsprovision jederzeit möglich. Es gibt kein einmaliges Bearbeitungsentgelt, und die gesamte Laufzeit ist provisionsfrei. Außerdem werden Zinsen in der Höhe von maximal 1 Prozent p.a. bis Ende 2021 vom Land OÖ bezahlt.

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Rebel Music Distribution
© Rebel Music Distribution - Marko Celesty, Gründer Rebel Music Distribution.

Bei der italienischen Stadt Triest werden alte österreichische Gefühle wach. Von 1382 bis 1918 war sie der Haupt- und Seehafen der Habsburgermonarchie. Zudem verstärkt der Hafen, der 1719 unter dem österreichischen Kaiser Karl VI. zum Freihafen erhoben wurde, die wirtschaftlichen Verflechtungen mit Österreich durch zahlreiche Logistikverbindungen. Zusammen mit dem Zollkorridor Triest–Villach/Fürnitz gilt er heute als Logistikdrehkreuz zwischen Asien und Mitteleuropa. In dieser geschichtsträchtigen Stadt entstand 2021 Rebel Music Distribution, ein von Marko Celesty gegründetes Musik-Tech-Startup, das bereits über 25.000 Artists als User:innen vorweisen kann.

Rebel Music Distribution als Schnittstelle

Dem Founder nach ist die Musikindustrie längst auch eine Softwareindustrie. Hinter jeder digitalen Veröffentlichung stünden Metadaten, Plattformregeln, Rechteverwaltung, Abrechnungen und technische Prozesse. Genau an dieser Schnittstelle arbeitet Rebel Music Distribution, das unabhängigen Artists und Labels den Zugang zur globalen digitalen Distribution vereinfachen will.

Seine Perspektive als Musiker prägte die Produktidee von Beginn an: „Distribution sollte nicht nur technisch funktionieren, sondern für Artists möglichst verständlich, flexibel und ohne unnötige Einstiegshürden nutzbar sein“, beschreibt Celesty sein Mindset.

Aus diesem Ansatz entstand die Plattform, über die Künstler:innen ihre Releases verwalten, Metadaten organisieren und Musik an große Streaming- und Download-Dienste ausliefern können. Auch Labels und Nutzer mit mehreren Projekten können verschiedene Artists und Releases über einen zentralen Account verwalten.

Mehrere 10-Millionen-Streams im Monat

Der über die Plattform verwaltete Katalog erzielt nach Unternehmensangaben jeden Monat mehrere zehn Millionen Streams. Gleichzeitig bleibt die operative Struktur bewusst schlank: Das Kernteam besteht aus vier Personen.

Möglich wird diese Skalierung vor allem durch Automatisierung und eigene technische Prozesse. Statt jede Veröffentlichung manuell zu bearbeiten, werden große Teile des Workflows softwaregestützt abgewickelt.

Rebel Music Distribution versteht sich in diesem Sinne nicht nur als Vermittler zwischen Artist und Streaming-Plattform. Ein wesentlicher Teil des Unternehmens ist ebenjene eigene Software-Infrastruktur, die laufend weiterentwickelt wird. Sie bildet den technischen Kern für Release-Management, Datenverarbeitung und die Verwaltung wachsender Kataloge.

Gerade im digitalen Musikvertrieb sei diese technische Ebene entscheidend. Unterschiedliche Anforderungen der Plattformen, große Mengen an Metadaten und eine steigende Zahl von Releases würden vor allem skalierbare Systeme zu einem zentralen Wettbewerbsvorteil machen, so der Gründer.

Rebel Music Distribution: Revenue-Share-Modell

Ein weiterer Bestandteil des Modells von Rebel Music Distribution ist der kostenlose Einstieg in die Musikdistribution. Artists können ihre Musik veröffentlichen, ohne für die reine Distribution zunächst eine klassische jährliche Abo-Gebühr zahlen zu müssen. Ergänzt wird das Angebot durch ein kostenloses Online-Mastering-Studio, monatliche Royalty-Auszahlungen und direkten Support.

„Das Angebot richtet sich damit besonders an Independent Artists, Produzenten, Songwriter und kleinere Labels, die professionelle digitale Infrastruktur nutzen möchten, ohne schon vor dem ersten Release hohe Fixkosten einzugehen“, heißt es per Aussendung.

Das Geschäftsmodell von Rebel Music Distribution basiert konkret auf einem Revenue-Share-Modell: Die Musikdistribution ist – wie erwähnt – für Artists grundsätzlich kostenlos, im Gegenzug behält Rebel Music laut eigenen AGB standardmäßig zehn Prozent der über die Plattform generierten Royalties, 90 Prozent bleiben bei den Künstler:innen. Zusätzlich monetarisiert das Unternehmen optionale Services wie YouTube Content ID, für das 25 Euro pro Track sowie 20 Prozent der daraus erzielten Einnahmen verrechnet werden, sowie die „QC Fast Track Validation“ (Fast-Track-Qualitätskontrolle) für 15 Euro pro Release.

Ohne Investoren

Das Startup wurde ohne externe Investoren aufgebaut. Nach Angaben des Unternehmens liegt die heutige Bewertung im Bereich von mehreren Millionen Euro. Die Kombination aus eigener Technologie, internationaler Nutzerbasis und einem stark wachsenden Markt mache das Unternehmen „zu einem Beispiel dafür, wie sich spezialisierte Softwareprodukte auch mit kleinen Teams global skalieren lassen“, so der Claim.

Für Celesty bleibt dabei der Musikerblick zentral, wie er sagt: „Die Technologie soll nicht Selbstzweck sein, sondern Probleme lösen, die unabhängige Künstler:innen im Alltag tatsächlich haben. Genau darin sieht Rebel Music Distribution die Grundlage für weiteres Wachstum.“

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KGG und UBG starten Corona-Hilfe für Startups und KMU in Oberösterreich

  • Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) aus Oberösterreich , die im Zuge der Coronakrise Sicherheiten für einen Betriebsmittelkredit oder Kontokorrent-Rahmen ihrer Hausbank zur Aufrechterhaltung des Betriebs – also zur Liquiditätssicherung – benötigen und bei bundesweiten Förderinstituten nicht zum Zug kommen, erhalten nun Unterstützung von KGG und UBG.
  • Auch Startups, bei denen noch kein Rating vorliegt und die von den Corona-Umständen betroffen sind, können die Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Konkret handelt es sich dabei um eine Corona-Bürgschaft, mit welcher bis zu 80 Prozent eines Betriebsmittel-Kredites zwischen 5.000 und 100.000 Euro besichert werden.
  • Mit dem besicherten Kredit sollen laufende Kosten – wie Löhne und Miete – finanziert werden.
  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Corona-Bürgschaft sind das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmens vor der Coronakrise und „gute Zukunftsaussichten“.
  • Die Anträge sind ab 15. April über die Hausbank möglich.

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KGG und UBG starten Corona-Hilfe für Startups und KMU in Oberösterreich

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  • Auch Startups, bei denen noch kein Rating vorliegt und die von den Corona-Umständen betroffen sind, können die Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Konkret handelt es sich dabei um eine Corona-Bürgschaft, mit welcher bis zu 80 Prozent eines Betriebsmittel-Kredites zwischen 5.000 und 100.000 Euro besichert werden.
  • Mit dem besicherten Kredit sollen laufende Kosten – wie Löhne und Miete – finanziert werden.
  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Corona-Bürgschaft sind das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmens vor der Coronakrise und „gute Zukunftsaussichten“.
  • Die Anträge sind ab 15. April über die Hausbank möglich.

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