07.02.2017

Der Bundeskanzler, seine Frau und die FPÖ

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(c) die Presse, Clemens Fabry: Eveline Steinberger-Kern

Zugegeben, ganz unerwartet kam das alles nicht. Der Bundeskanzler nennt Startups sein Steckenpferd und hat sie, wie man in der SPÖ gerne sagt, zur „Chefsache“ gemacht. Im „Plan A“ zur Zukunft Österreichs wird Startups sogar ein eigenes Kapitel gewidmet. Christian Kerns Frau, Eveline Steinberger-Kern, wiederum ist Gründerin der auf Startup-Initiativen spezialisierten Blue Minds Company. Es konnte nicht recht lange dauern, bis irgendwo Stimmen laut werden, die aus diesem Zusammenhang auf einen perfiden Plan des Ehepaars schließen.

Es passierte vergangenen Freitag als bekannt wurde, dass Wien ein 8000 m² großes Startup-Zentrum am Donaukanal bekommen wird, hinter dem unter anderem Steinberger-Kerns Blue Minds Company steht. Ein gefundenes Fressen für FPÖ-Mastermind Herbert Kickl. Es handle sich um eine Startup-Initiative von Kern für Steinberger-Kern, meinte er. Eine Rechtfertigung folgte prompt: Sie sei an WeXelerate wirtschaftlich nicht begünstigt, sagte Steinberger-Kern gegenüber der APA. Außerdem habe sie nicht vor, ihre beruflichen Aktivitäten aufzugeben.

Niemand ist heute in erster Linie Ehefrau und ein Ring am Finger eint im Jahr 2017 nicht einmal mehr zwangsweise die Konten.

Das ist gut so. Ehe, das mag den blauen Dunstkreis vielleicht überraschen, ist nämlich keine Personalunion. Niemand ist heute in erster Linie Ehefrau und ein Ring am Finger eint im Jahr 2017 nicht einmal mehr zwangsweise die Konten. Statt Kerns Startup-Initiative als Projekt zur Bereicherung unter Eheleuten anzusehen, sollte die FPÖ befürworten, dass neue Jobs entstehen.

Stattdessen bedient sie sich einer Strategie, die sie auch anwandte, als Claudia Reiterer, verheiratet mit Alexander Van der Bellens Wahlkampfmanager Lothar Lockl, zur Moderatorin der ORF-Diskussionssendung „Im Zentrum“ wurde. Eine Ehe mit einer bestimmten Person disqualifiziere die andere Person für die Ausübung ihres Jobs. Das wirft wichtige Fragen auf. Gilt es bei einer Verlobung nicht nur die Schwiegereltern, sondern auch die Karrierepläne des Partnes ganz genau kennenzulernen? Sollte man sich mit politisch ambitionierten Menschen überhaupt jemals verabreden, wenn man keine Zukunft in der Arbeitslosigkeit plant? Und letztlich: Wäre Norbert Hofer Präsident geworden, würde auf Anraten des Herrn Kickl das Land vergebens eine Amtszeit lang auf eine Reform bei der Altenpflege warten? Immerhin ist Frau Hofer in diesem Bereich tätig.

 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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