20.09.2022

Kennst du?: Diese Web-App vermittelt Kindern Wissen im Tik-Tok-Style

Das Wiener Startup Kennst du? möchte mit innovativen und digitalen Lernimpulsen Volksschulkindern im Alter zwischen acht und zwölf Jahren Lust aufs Lernen machen. Ziel des Unternehmens ist es, den Horizont der Kinder zu erweitern.
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Das Kennst du? Gründerteam bestehend aus Dani Terbu und Markus Schleich. (c) Kennst du?

Spielerische Wissensvermittlung im Tik-Tok-Style – das ermöglicht nun das Wiener Startup Kennst du? mit seiner Web-App. Um Kindern beim Lernen die Scheuklappen abzunehmen, möchte das Gründer:innen-Paar Daniela Terbu und Markus Schleich mit Kennst du? die österreichische Bildungslandschaft nachhaltig prägen. Das Ziel des Duos ist es, eine neue Generation an neugierigen, kritischen und informierten Menschen mitzuformen.

Sachunterricht für Kinder mit Kennst du?

Von den Wiener Bezirken über die österreichischen Bundesländer bis hin zum Heizsystem der Römer, die Web-App vermittelt Volksschulkindern zwischen acht und zwölf Jahren sachorientiertes und kindgerechtes Wissen. Dabei werden die Module und Quizze in der App von einer Kinderredaktion nach den Kriterien Spaß und Spannung überprüft. Das Startup arbeitet für die Erstellung der Inhalte mit Kooperationspartner:innen zusammen. Um die Qualität der App und des Contents zu garantieren, gibt das Gründer:innen-Team die inhaltliche Ausrichtung der Module vor.

“In einer Zeit in der Homeschooling und mangelnde Digitalisierung an Schulen den Eltern viel Kraft und den Schüler:innen viel Selbstständigkeit abfordern, wollen wir Wissen unterhaltsam vermitteln und Kinder neugierig auf ihr eigenes Umfeld machen. Denn wer schon früh gerne lernt, trägt später einen Teil zu einer aufgeklärten, offenen und kritischen Gesellschaft bei”, sagt Daniela Terbu, digitale Kommunikationsexpertin und Gründerin von Kennst du?.

Neue Themen folgen

Die Idee zu Kennst du? hatten die Eltern von sieben- und zehnjährigen Kindern aus eigenen Bedürfnissen und Erfahrungen. Die zehnjährige Tochter Ella führt Kinder mit ihrer Stimme durch die Videomodule, während der siebenjährige Sohn in der Kinderredaktion des Paares angestellt ist. “Für die Startphase von Kennst du? haben wir uns entschieden, etwas anzubieten, das eigentlich jedes Volksschulkind in Österreich braucht und in den Schulen selbst nur analog – oftmals nur auf einem schlecht kopierten Zettel – verfügbar ist: Wissensvermittlung über die Bundesländer, deren Wappen und Hauptstädte, über die Wiener Bezirke und Gewässer. Unsere Quizze und Videos sind spielerisch und unterhaltsam aufbereitet. Die Kids können digital auf dem Handy der Eltern, dem eigenen Tablet oder natürlich auch auf einem Desktop-Computer üben“, erklärt Markus Schleich, Spezialist für Vertrieb und Customer Relations Management und Co-Gründer von Kennst du?.

Als nächstes möchten die Founder:innen zusätzliche Themen wie Klimaschutz, Mobilität, Energie, Finanzen, Kunst und Kultur kindergerecht aufbereiten und in ihren Wissenskatalog aufnehmen. „Wir freuen uns sehr, dass die Wirtschaftsagentur Wien im Rahmen ihres Förderprogramms „Creative Pioneer“ an unsere Vision geglaubt und den Projektstart von Kennst du? mit einer Förderung unterstützt hat. Denn Veränderung beginnt immer mit dem ersten Schritt“, sagt Daniela Terbu.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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