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Wunder gibt es immer wieder. In diesem Fall in Form eines Weihnachtsgeschenks aus dem Finanzministerium. Die Gesellschaftsteuer wird per 1.1.2016 abgeschafft!
Was war von der Steuer betroffen:
- Erwerb von Gesellschaftsrechten an inländischen Kapitalgesellschaften durch den Ersterwerber
- Nachschüsse
- Zuzahlungen
- Zuschüsse von Gesellschafterseite
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Gründungen auf 2016 verschieben
Wenn möglich, sollten Gesellschafterzuschüsse oder Kapitalerhöhungen bei Kapitalgesellschaften auf 2016 verschoben werden. Auch Neugründungen von Kapitalgesellschaften sollten ins neue Jahr verlegt werden. Vorausgesetzt es liegt nicht ohnehin eine Befreiung von der Gesellschaftsteuer aufgrund des Neugründungsförderungsgesetzes vor.
Auf die Beseitigung der Gesellschaftsteuer kann man sich auch wirklich verlassen. Eine Wiedereinführung ebendieser ist aufgrund der Kapitalansammlungsrichtlinie der EU nicht mehr möglich.
Der Steuertipp der Woche ist ein Service im Rahmen einer Kooperation mit der BDO.
Mag. Verena Winter ist Steuerberaterin bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BDO.