25.04.2023

Verkauf: K-Businesscom geht für 156 Mio. Euro an deutsche Cancom-Gruppe

Das Wiener IT-Unternehmen K-Businesscom, früher Kapsch Businesscom AG, wird für 165 Mio. Euro an Cancom mit Sitz in München verkauft wird. Das Unternehmen gilt als Spezialist für Digital Workplace, Cloud Solutions und ICT Managed Services.
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Die Transaktion hat ein Gesamtvolumen von rund 165 Mio. Euro. (c) Cancom

Das Wiener IT-Unternehmen K-Businesscom (ehem. Kapsch Businesscom AG) wird an den deutschen IT-Diesntleister Cancom verkauft. Das Unternehmen mit Sitz in München beschäftigt aktuell rund 4.000 Mitarbeiter:innen in 60 Standorten sowohl im DACH-Raum, als auch in Belgien und der Slowakei.

„Wir setzen mit dem Zusammenschluss mit Cancom einen Meilenstein in unserer Dach-Wachstumsstrategie”, erklärt Jochen Borenich, Vorstand bei K-Businesscom. Die Transaktion hat ein Gesamtvolumen von rund 165 Mio. Euro.

Verstärkte Wettbewerbsfähigkeit durch Zusammenschluss

Die beiden IT-Unternehmen möchten nun ihre Kompetenzen bündeln und neue Marktpotenziale erkunden. Der Hybrid-IT-Service-Provider Cancom zählt zu den Spezialisten für Digital Workplace, Cloud Solutions und ICT Managed Services und erzielte im Jahr 2022 einen Umsatz in der Höhe von 1,3 Mrd. Euro.

K-Businesscom wiederum bringt sein Know-how als Digital Business Engineer für IT- und Business-Consulting und Softwareentwicklung ein. Darüber hinaus ist das Untenrehmen auch auf Intelligent Networks und IT-Security spezialisiert. K-Businesscom beschäftigte zuletzt 1.650 Mitarbeiter:innen und erzielte im Vorjahr einen Umsatz von 520 Mio. Euro.

“Gemeinsam haben wir die Möglichkeit als führender Anbieter im stärksten Wirtschaftsraum Europas die digitale Transformation aktiv mitzugestalten. Durch unsere Technologiekompetenz von über 5.600 Mitarbeiter:innen in Kombination mit unseren skalierbaren Plattformen können wir unsere Kunden von der Beratung bis zum sicheren Betrieb umfassend begleiten und somit einen wesentlichen Beitrag für die digitale Wettbewerbsfähigkeit der Dach-Region und Europas leisten“, so Borenich.

K-Businesscom und Cancom verbinden Management und Aufsichtsräte

Zudem verfolgen beide Parteien mit dem Unternehmenszusammenschluss das Ziel, als hybrider ICT-Serviceprovider zur Marktführerschaft im DACH-Raum zu gelangen. Der Zusammenschluss ermöglicht zudem K-Businesscom den Ausbau der Marktanteile in die Schweiz. “Das größte gemeinsame Wachstumspotential sehen wir bei unseren ICT-Service-Modellen (XaaS), auch insbesondere im Bereich Cyber Security”, so Franz Semmernegg, CEO bei K-Businesscom.

Eine positive Zusammenarbeit zweier Unternehmen erfordert auch die erfolgreiche Verbindung des Managements und der Ausichtsräte. Nach dem Erwerb des Wiener Unternehmens werden Rüdiger Rath, CEO bei Cancom und Thomas Stark, CFO bei Cancom in den Aufsichtsrat der K-Businesscom AG einziehen und Jochen Borenich wird Vorstandsmitglied (CSO) der Cancom SE Gruppe. Franz Semmernegg bleibt zunächst CEO der K-Busiensscom und wird das Unternehmen mit dem bestehenden Management-Team weiterführen.

“Wir haben lange nach einer Möglichkeit gesucht, die Cancom Gruppe insbesondere in Österreich und der Schweiz schneller in eine merklich stärkere Marktposition zu bringen als dies durch organisches Wachstum möglich gewesen wäre. Die Kundenstrukturen, das Leistungsportfolio, die Unternehmenskulturen und die Zukunftsvisionen stellen für uns eine einmalige Ausgangsposition dar, das Wachstumspotenzial des DACH-Marktes gemeinsam anzugehen. Daher haben wir und die Anteilseigner der K-Businesscom die Chance für eine Zusammenarbeit sofort ergriffen“, sagt Rüdiger Rath.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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