16.03.2022

Kasachstan beschlagnahmt Mining-Equipment im Wert von 200 Millionen US-Dollar

Die kasachische Regierung möchte nicht registriertes Krypto-Mining im Land mehr einschränken. Seit 2021 gehen sie aktiver dagegen vor und möchten die Anzahl registrierter Miner erhöhen.
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Bitcoin auf CPU
© Dmitry Demidko

Die kasachische “Financial Monitoring Agency” verkündete am Dienstag, dass sie eine Krypto-Mining-Einrichtung im Wert von rund 100 Milliarden Tenge – also ca. 200 Millionen US-Dollar – konfisziert habe. Damit verfolgt das Land weiter sein Ziel, Krypto-Mining in Kasachstan zwar attraktiv, aber dennoch regulierter zu gestalten. Das beliebte Mining-Land hatte zuletzt mit ihrer Energieversorgung zu kämpfen.

Nachdem China 2021 ein Krypto-Mining-Verbot im eigenen Land festlegte, wanderten viele Miner nach Kasachstan ab. Die geografische Nähe, die niedrigen Energiekosten und das kalte Klima können als Gründe dafür gewertet werden, dass Kasachstan innerhalb kürzester Zeit auf Platz zwei der beliebtesten Destinationen für Bitcoin-Mining gerutscht ist – direkt hinter den USA.

Einnahmen von bis zu 1,5 Milliarden US-Dollar mit Mining

Dabei gilt zu beachten, dass das Land wirtschaftlich von diesem Status durchaus profitieren könnte, wie der Nationale Verband für Datenzentren und Blockchain (NABDC) einschätzt. Demnach gehe man von Einnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar in den kommenden fünf Jahren aus.

Allerdings sieht sich das Land auch mit Problemen bei der Energieversorgung konfrontiert. Die politischen Entwicklungen, sowie das Haushalten der Ressourcen hat es erschwert, den erhöhten Bedarf zu decken. Die Vermutung, dass die erhöhte Mining-Aktivität zu einem rasanten Anstieg des Energieverbrauchs führte, wurde bereits im letzten Jahr stark diskutiert. Demnach belaufe sich der Verbrauch durch Mining laut Rechnungen des Ministeriums auf rund acht Prozent der gesamten Stromleistungen in Kasachstan. 

Neue Richtlinien für Krypto-Miner

Ein Mining-Verbot wurde in diesem Kontext zwar nicht festgelegt, allerdings entschied sich die kasachische Regierung bereits im Juni 2021 für neue Richtlinien in Bezug auf Krypto-Mining. Dementsprechend sollen Miner einen Zuschlag von 1 Tenge pro Kilowattstunde zahlen, was ca. 0,0019 US-Dollar bzw. 0,0018 Euro entspricht.

Diese Energiesteuer kann jedoch nur für registrierte Miner gelten. Unregistrierte Miner wolle die Regierung daher auf eine sogenannte “Gray List” setzen, auch wenn nicht klar ist, wie genau sie die unregistrierten Miner ausfindig machen möchte. Illegale Mining-Aktivitäten hätten allerdings einen doppelt so hohen Energieverbrauch als jene von offiziell registrierten Minern, weshalb die Regierung nun auch mit strengen Bußgeldern dagegen vorgeht.

In dieser Woche habe man laut Bericht der “Financial Monitoring Agency” 55 Krypto-Mining-Unternehmen geschlossen, 51 mussten den Betrieb pausieren während 25 weitere als illegal registriert wurden. Zudem soll wohl auch die Beschlagnahmung des Mining-Equipments ein Zeichen setzen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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