08.08.2023

karriere.at: Aus diesen Gründen arbeiten Erwerbstätige Teilzeit

Laut einer Umfrage von karriere.at wählen Frauen das Teilzeitmodell, weil sie Betreuungsaufgaben und Care-Arbeit wahrnehmen müssen, während Männer mehr Freizeit wollen oder studieren.
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Georg Konjovic ist CEO bei karriere.at. © Katharina Berger, karriere.at

In einer sich ständig wandelnden Welt gewinnt das Thema Flexibilität immer mehr an Bedeutung. Um der Nachfrage nach flexiblen Arbeitszeiten gerecht zu werden, bieten immer mehr Unternehmen Teilzeitstellen an. Während viele Erwerbstätige die flexiblen Arbeitszeiten schätzen, zeigt eine neue Umfrage von karriere.at, dass Teilzeitarbeitsmodelle dennoch für über 50 Prozent der Befragten (1.025 erwerbstätige Teilnehmer:innen) nicht in Frage kommen. Gründe dafür sind das höhere Einkommen bei Vollzeitbeschäftigung und die volle Pension, auf die man nicht verzichten möchte. 

Trotz dieser Bedenken ist die Teilzeitquote in Österreich in den letzten 20 Jahren um mehr als zehn Prozent gestiegen und liegt derzeit bei 30 Prozent. Ein genauerer Blick auf die Verteilung dieser Zahlen spiegelt die Lebensrealitäten vieler Österreicherinnen wider: Über 51 Prozent der erwerbstätigen Frauen arbeiten Teilzeit, nur 13 Prozent der Teilzeitbeschäftigten in Österreich sind Männer. 

Männerdominierte Berufe werden überwiegend als Vollzeitjobs ausgeschrieben

Der Arbeitsmarktreport von karriere.at zeigt, dass traditionell männerdominierte Berufe überwiegend als Vollzeitjobs ausgeschrieben werden. In frauendominierten Berufsfeldern häufen sich hingegen Teilzeitausschreibungen. “Frauen arbeiten immer noch mehrheitlich in Teilzeit, weil sie Care-Arbeit leisten. Um die Vollzeitbeschäftigung für sie attraktiver oder gar erst möglich zu machen, brauchen Frauen bessere Unterstützung bei der Betreuung von Kindern und Angehörigen, von ihren Partnern, den Arbeitgebern und der Politik“, so Georg Konjovic, CEO von karriere.at.

Insgesamt arbeiten 29 Prozent der Beschäftigten in Österreich Teilzeit, weil sie Betreuungs- und Care-Arbeit leisten müssen. Dazu zählen die Pflege von Angehörigen, Kinderbetreuung und Hausarbeit. Während 36 Prozent der Frauen nicht Vollzeit arbeiten können, weil sie sonst Betreuungspflichten nicht nachkommen könnten, sind es bei den Männern nur sieben Prozent. Die Gründe für eine Teilzeitbeschäftigung sind laut der Umfrage bei Männern und Frauen unterschiedlich. Rund ein Drittel der befragten Männer (32 Prozent) und 18 Prozent der erwerbstätigen Frauen wünschen sich mehr Freizeit und haben sich deshalb für das Teilzeitmodell entschieden. Zudem ist der Wunsch nach einem Studienabschluss bei Männern (25 Prozent) häufiger der Grund für eine Teilzeitbeschäftigung als bei Frauen (neun Prozent).  

karriere.at-CEO schlägt Jobsharing-Modelle für Führungskräfte vor

Die Umfrage zeigt auch, dass Männer (28 Prozent) häufiger als Frauen (16 Prozent) der Meinung sind, dass sie ihre Position nicht in Teilzeit ausüben können. Zudem sind Männer (39 Prozent) mit ihrer Vollzeitbeschäftigung zufriedener als Frauen (27 Prozent) und legen mehr Wert auf ein höheres Gehalt als mehr Zeit (25 Prozent und 13 Prozent). 

“Männer arbeiten in Vollzeitjobs, weil sie sagen, ihre Positionen nicht in Teilzeit ausführen zu können. Führungspositionen und Jobs in männerdominierten Branchen werden auch häufig nur als Vollzeitpositionen ausgeschrieben. Um diese auch für Frauen attraktiver zu machen und Männern die Möglichkeit zu geben, mehr Care-Arbeit zu leisten,  sind Arbeitgeber gefordert, flexibel bei der Arbeitszeitgestaltung zu sein, etwa durch Jobsharing-Modelle, wo zwei Führungskräfte in Teilzeit sich eine Position teilen“, so Konjovic.

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Was Startups vom Mega-Investment-Deal für ParityQC lernen können

Das Tiroler Quantencomputing-Startup ParityQC sorgte 2024 im Zuge einer Finanzierungsrunde mit einer Bewertung im neunstelligen Bereich für Aufsehen. Wir haben mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der den Deal begleitet hat, über Strategie, IP-Rechte und Verhandlungsmacht gesprochen.
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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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