28.11.2018

EU-Premiere: FMA billigt Kapitalmarktprospekt für Blockchain-Wertpapier

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) billigt den Kapitalmarktprospekt des H3O-Tokens des Wiener Kryptomining-Startups Hydrominer. Das "Security Token Offering", also die Ausgabe des Wertpapier-Tokens über die Blockchain, ist EU-weit das erste, dem die Billigung gelang.
/artikel/kapitalmarktprospekt-h3o
H3O Hydrominer zweiter ICO Kapitalmarktprospekt
(c) VGN: Die HydroMiner-Gründerinnen Nicole (l.) und Nadine Damblon.

Der ICO als Finanzierungsinstrument ist bereits seit einigen Monaten in der Krise. Und das aus guten Gründen. Denn rechtlich stehen den dabei ausgegebenen Tokens keine Unternehmenswerte gegenüber. InvestorInnen müssen sich auf die Performance des Coins am Markt verlassen – und dieser Markt hat schon deutlich bessere Zeiten erlebt. Anders ist es bei einem Security Token Offering (STO). Die dabei ausgegeben Coins stehen stellvertretend für ein Wertpapier, repräsentieren also einen Unternehmenswert. Für sie gelten dann aber auch die gleichen rechtlichen Bestimmungen, wie für andere Wertpapiere. Im Falle Österreichs muss die Finanzmarktaufsicht (FMA) einen entsprechenden Kapitalmarktprospekt billigen. Das schaffte das Wiener Kryptomining-Startup Hydrominer mit seinem H3O-Token nun mit Unterstützung der Kanzlei Stadler Völkel EU-weit erstmals.

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H3O-STO mit Vergabe von Substanzgenussrechten

Konkret werden beim mit 1. Februar 2019 startenden STO mit dem H3O-Token über die Ethereum-Blockchain qualifiziert nachrangige Genussrechte vergeben. „Die Inhaber der Genussrechte sind schuldrechtlich am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven und dem Firmenwert von Hydrominer beteiligt. Dies wird auch als Substanzgenussrecht bezeichnet“, erklärt die Kanzlei Stadler Völkel in einer Aussendung.

„Mitspracherecht geht über jenes von Aktionären hinaus“

Inhaber von H3O-Token hätten neben diesen finanziellen Ansprüchen weiters das Recht, Geschäftsentscheidungen von Hydrominer aktiv mitzugestalten. Dieses Mitspracherecht ginge über jenes von Aktionären hinaus und erlaube Anlegern aktiv in Entscheidungsprozessen mitzuwirken. „Daneben sehen die Wertpapierbedingungen eine Art Mitverkaufsrecht für den Fall vor, dass eine qualifizierte Mehrheit der Eigentümer von Hydrominer ihre Geschäftsanteile verkaufen“.

Fast ein Jahr Vorarbeit

„Das Projekt H3O-Token zählt zu den bedeutendsten rechtlichen Herausforderungen, denen sich unsere Kanzlei im vergangenen Jahr gestellt hat“, sagt Oliver Völkel, Partner der Kanzlei. Die Vorarbeiten dazu hätten beinahe ein Jahr vor der letztlichen Billigung des Kapitalmarktprospekts durch die FMA begonnen. „Es mussten auch grundlegende Fragen geklärt werden, etwa ob die Blockchain überhaupt ein taugliches Register für Wertpapiere darstellen kann“, sagt Völkel.

Komplikationen durch Mining als Geschäftsgegenstand

Ebenfalls zur Komplexität beigetragen habe der Unternehmensgegenstand der Emittentin. Hydrominer ist ein Unternehmen, das Mining von virtuellen Währungen betreibt und auch Mining-Pakete an Kunden verkauft. „Die FMA gelangte zur Rechtsansicht, bei Mining handle es sich um eine finanzielle Dienstleistung, weshalb eine Einstufung als Alternativer Investment-Fonds drohte, wie auch bei anderen Unternehmen der Branche. Auch hierfür musste daher zunächst in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde eine Lösung gefunden werden“, erzählt Völkel.

Mining in der Kritik

Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass Krypto-Mining auch in der öffentlichen Diskussion unter starker Kritik steht. Grund dafür ist vor allem der enorme Energieverbrauch. Hydrominer setzt mit „Green Mining“ auf CO2-neutrale Wasserkraftwerke als Stromquellen. Bei einigen Kryptowährungen versucht man inzwischen über alternative Systeme vom Energie-intensiven Mining wegzukommen.

⇒ Zur Page von Stadler Völkel

⇒ Zur Page von Hydrominer


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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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