28.11.2018

EU-Premiere: FMA billigt Kapitalmarktprospekt für Blockchain-Wertpapier

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) billigt den Kapitalmarktprospekt des H3O-Tokens des Wiener Kryptomining-Startups Hydrominer. Das "Security Token Offering", also die Ausgabe des Wertpapier-Tokens über die Blockchain, ist EU-weit das erste, dem die Billigung gelang.
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H3O Hydrominer zweiter ICO Kapitalmarktprospekt
(c) VGN: Die HydroMiner-Gründerinnen Nicole (l.) und Nadine Damblon.

Der ICO als Finanzierungsinstrument ist bereits seit einigen Monaten in der Krise. Und das aus guten Gründen. Denn rechtlich stehen den dabei ausgegebenen Tokens keine Unternehmenswerte gegenüber. InvestorInnen müssen sich auf die Performance des Coins am Markt verlassen – und dieser Markt hat schon deutlich bessere Zeiten erlebt. Anders ist es bei einem Security Token Offering (STO). Die dabei ausgegeben Coins stehen stellvertretend für ein Wertpapier, repräsentieren also einen Unternehmenswert. Für sie gelten dann aber auch die gleichen rechtlichen Bestimmungen, wie für andere Wertpapiere. Im Falle Österreichs muss die Finanzmarktaufsicht (FMA) einen entsprechenden Kapitalmarktprospekt billigen. Das schaffte das Wiener Kryptomining-Startup Hydrominer mit seinem H3O-Token nun mit Unterstützung der Kanzlei Stadler Völkel EU-weit erstmals.

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H3O-STO mit Vergabe von Substanzgenussrechten

Konkret werden beim mit 1. Februar 2019 startenden STO mit dem H3O-Token über die Ethereum-Blockchain qualifiziert nachrangige Genussrechte vergeben. „Die Inhaber der Genussrechte sind schuldrechtlich am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven und dem Firmenwert von Hydrominer beteiligt. Dies wird auch als Substanzgenussrecht bezeichnet“, erklärt die Kanzlei Stadler Völkel in einer Aussendung.

„Mitspracherecht geht über jenes von Aktionären hinaus“

Inhaber von H3O-Token hätten neben diesen finanziellen Ansprüchen weiters das Recht, Geschäftsentscheidungen von Hydrominer aktiv mitzugestalten. Dieses Mitspracherecht ginge über jenes von Aktionären hinaus und erlaube Anlegern aktiv in Entscheidungsprozessen mitzuwirken. „Daneben sehen die Wertpapierbedingungen eine Art Mitverkaufsrecht für den Fall vor, dass eine qualifizierte Mehrheit der Eigentümer von Hydrominer ihre Geschäftsanteile verkaufen“.

Fast ein Jahr Vorarbeit

„Das Projekt H3O-Token zählt zu den bedeutendsten rechtlichen Herausforderungen, denen sich unsere Kanzlei im vergangenen Jahr gestellt hat“, sagt Oliver Völkel, Partner der Kanzlei. Die Vorarbeiten dazu hätten beinahe ein Jahr vor der letztlichen Billigung des Kapitalmarktprospekts durch die FMA begonnen. „Es mussten auch grundlegende Fragen geklärt werden, etwa ob die Blockchain überhaupt ein taugliches Register für Wertpapiere darstellen kann“, sagt Völkel.

Komplikationen durch Mining als Geschäftsgegenstand

Ebenfalls zur Komplexität beigetragen habe der Unternehmensgegenstand der Emittentin. Hydrominer ist ein Unternehmen, das Mining von virtuellen Währungen betreibt und auch Mining-Pakete an Kunden verkauft. „Die FMA gelangte zur Rechtsansicht, bei Mining handle es sich um eine finanzielle Dienstleistung, weshalb eine Einstufung als Alternativer Investment-Fonds drohte, wie auch bei anderen Unternehmen der Branche. Auch hierfür musste daher zunächst in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde eine Lösung gefunden werden“, erzählt Völkel.

Mining in der Kritik

Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass Krypto-Mining auch in der öffentlichen Diskussion unter starker Kritik steht. Grund dafür ist vor allem der enorme Energieverbrauch. Hydrominer setzt mit „Green Mining“ auf CO2-neutrale Wasserkraftwerke als Stromquellen. Bei einigen Kryptowährungen versucht man inzwischen über alternative Systeme vom Energie-intensiven Mining wegzukommen.

⇒ Zur Page von Stadler Völkel

⇒ Zur Page von Hydrominer


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© Loxone - Florian Wöss, President der Loxone Electronics GmbH.

Das oberösterreichische Tech-Unternehmen Loxone sah sich am Wochenende einer Cyberattacke gegenüber. Am Sonntag, dem 18. Oktober wurde der Angriff auf interne Unternehmenssysteme festgestellt und eigenen Angaben zufolge schnell reagiert und Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet.

Loxone: „Systeme uneingeschränkt verwendbar“

„Wir haben umfassende Untersuchungen vorgenommen: Kundeninstallationen und die für deren Betrieb relevanten Online-Dienste sind nicht betroffen. Nutzerinnen und Nutzer der Loxone-Technologie können ihre Systeme weiterhin uneingeschränkt verwenden“, heißt es laut Aussendung.

Ein wesentlicher Sicherheitsfaktor von Loxone sei das Cloud-free-Prinzip: Die Miniserver, die zentralen Steuerungseinheiten der Gebäudeautomation, arbeiten lokal und eigenständig im jeweiligen Gebäude. Für ihren Betrieb benötigen sie weder eine Verbindung zu Servern von Loxone noch zum Internet. In der aktuellen Situation habe sich das als großer Vorteil erwiesen, denn ein Angriff auf Unternehmenssysteme von Loxone erreicht die Steuerung in den Gebäuden nicht, heißt es.

Aufklärung des Vorfalls im Gange

„Allein in Österreich werden laut Bundeskriminalamt durchschnittlich mehr als 1.200 Fälle pro Woche angezeigt. Unser Anspruch an Qualität und Zuverlässigkeit endet nicht bei unseren Produkten. Er zeigt sich gerade in Momenten wie diesen, in denen unser gesamtes Team verantwortungsvoll, konsequent und transparent mit einer fordernden Situation umgeht“, hält Florian Wöss, President der Loxone Electronics GmbH, fest.

Mittels interner IT-Spezialisten sowie externer Cybersecurity-Experten und IT-Forensiker arbeitet Loxone an der vollständigen Aufklärung des Vorfalls und der Absicherung der Systeme. Die betroffenen Systeme wurden umgehend isoliert und die zuständigen Behörden informiert. Personen, deren Daten nachweislich betroffen sind, werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben direkt verständigt.

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