28.11.2018

EU-Premiere: FMA billigt Kapitalmarktprospekt für Blockchain-Wertpapier

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) billigt den Kapitalmarktprospekt des H3O-Tokens des Wiener Kryptomining-Startups Hydrominer. Das "Security Token Offering", also die Ausgabe des Wertpapier-Tokens über die Blockchain, ist EU-weit das erste, dem die Billigung gelang.
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H3O Hydrominer zweiter ICO Kapitalmarktprospekt
(c) VGN: Die HydroMiner-Gründerinnen Nicole (l.) und Nadine Damblon.

Der ICO als Finanzierungsinstrument ist bereits seit einigen Monaten in der Krise. Und das aus guten Gründen. Denn rechtlich stehen den dabei ausgegebenen Tokens keine Unternehmenswerte gegenüber. InvestorInnen müssen sich auf die Performance des Coins am Markt verlassen – und dieser Markt hat schon deutlich bessere Zeiten erlebt. Anders ist es bei einem Security Token Offering (STO). Die dabei ausgegeben Coins stehen stellvertretend für ein Wertpapier, repräsentieren also einen Unternehmenswert. Für sie gelten dann aber auch die gleichen rechtlichen Bestimmungen, wie für andere Wertpapiere. Im Falle Österreichs muss die Finanzmarktaufsicht (FMA) einen entsprechenden Kapitalmarktprospekt billigen. Das schaffte das Wiener Kryptomining-Startup Hydrominer mit seinem H3O-Token nun mit Unterstützung der Kanzlei Stadler Völkel EU-weit erstmals.

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H3O-STO mit Vergabe von Substanzgenussrechten

Konkret werden beim mit 1. Februar 2019 startenden STO mit dem H3O-Token über die Ethereum-Blockchain qualifiziert nachrangige Genussrechte vergeben. „Die Inhaber der Genussrechte sind schuldrechtlich am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven und dem Firmenwert von Hydrominer beteiligt. Dies wird auch als Substanzgenussrecht bezeichnet“, erklärt die Kanzlei Stadler Völkel in einer Aussendung.

„Mitspracherecht geht über jenes von Aktionären hinaus“

Inhaber von H3O-Token hätten neben diesen finanziellen Ansprüchen weiters das Recht, Geschäftsentscheidungen von Hydrominer aktiv mitzugestalten. Dieses Mitspracherecht ginge über jenes von Aktionären hinaus und erlaube Anlegern aktiv in Entscheidungsprozessen mitzuwirken. „Daneben sehen die Wertpapierbedingungen eine Art Mitverkaufsrecht für den Fall vor, dass eine qualifizierte Mehrheit der Eigentümer von Hydrominer ihre Geschäftsanteile verkaufen“.

Fast ein Jahr Vorarbeit

„Das Projekt H3O-Token zählt zu den bedeutendsten rechtlichen Herausforderungen, denen sich unsere Kanzlei im vergangenen Jahr gestellt hat“, sagt Oliver Völkel, Partner der Kanzlei. Die Vorarbeiten dazu hätten beinahe ein Jahr vor der letztlichen Billigung des Kapitalmarktprospekts durch die FMA begonnen. „Es mussten auch grundlegende Fragen geklärt werden, etwa ob die Blockchain überhaupt ein taugliches Register für Wertpapiere darstellen kann“, sagt Völkel.

Komplikationen durch Mining als Geschäftsgegenstand

Ebenfalls zur Komplexität beigetragen habe der Unternehmensgegenstand der Emittentin. Hydrominer ist ein Unternehmen, das Mining von virtuellen Währungen betreibt und auch Mining-Pakete an Kunden verkauft. „Die FMA gelangte zur Rechtsansicht, bei Mining handle es sich um eine finanzielle Dienstleistung, weshalb eine Einstufung als Alternativer Investment-Fonds drohte, wie auch bei anderen Unternehmen der Branche. Auch hierfür musste daher zunächst in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde eine Lösung gefunden werden“, erzählt Völkel.

Mining in der Kritik

Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass Krypto-Mining auch in der öffentlichen Diskussion unter starker Kritik steht. Grund dafür ist vor allem der enorme Energieverbrauch. Hydrominer setzt mit „Green Mining“ auf CO2-neutrale Wasserkraftwerke als Stromquellen. Bei einigen Kryptowährungen versucht man inzwischen über alternative Systeme vom Energie-intensiven Mining wegzukommen.

⇒ Zur Page von Stadler Völkel

⇒ Zur Page von Hydrominer


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Neugründung
(c) Scott Graham via Unsplash

Insgesamt 39.978 Neugründungen gab es in Österreich laut Wirtschaftskammer (WKÖ) im Jahr 2025 – eine weitere Steigerung, nachdem es bereits 2024 ein Allzeithoch gegeben hatte, wie brutkasten zu Jahresbeginn berichtete. Nun gab die WKÖ neue Zahlen und eine begleitende Umfrage für das erste Halbjahr 2026 heraus – und der Aufwärtstrend setzt sich darin deutlich fort.

82,6 Prozent Einzelunternehmen

21.718 Neugründungen (ohne Personenbetreuung) gab es demnach in den ersten sechs Monaten des Jahres – ein Plus von 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und damit neuerlich ein Rekord. Startups machen freilich nur einen kleinen Bruchteil davon aus – konkrete Zahlen gibt es dazu nicht. Aber so viel: 82,6 Prozent der Gründungen erfolgten als Einzelunternehmen, davon 42,5 Prozent von Frauen. 41,1 Prozent aller Gründer:innen starten zudem zunächst nebenberuflich.

Stärkste Zuwächse bei jungen Altersgruppen

Die stärksten Zuwächse gebe es dabei bei den unter 20-Jährigen sowie bei den 20- bis 30-Jährigen, heißt es von der WKÖ. Das Durchschnittsalter der Gründer:innen liegt laut Erhebung bei 36,6 Jahren. Die wichtigsten Sparten bei den Neugründungen im ersten Halbjahr waren Gewerbe und Handwerk (37,8 Prozent), Information und Consulting (23,4 Prozent) sowie Handel (22,9 Prozent).

Eigenverantwortung und Flexibilität als größte Motive

Auch die Gründe fürs Gründen wurden in der Motivumfrage des WKÖ-Gründerservice erhoben: 67,9 Prozent der Befragten möchten demnach lieber ihre eigene Chefin oder ihr eigener Chef sein. 67,6 Prozent wollen ihre Zeit flexibler gestalten, 62,3 Prozent wollen mehr Verantwortung übernehmen.

Drei politische Forderungen

Gleichzeitig fragte die WKÖ auch nach den Wünschen der neuen Gründer:innen. Ein klares Ergebnis: 78,1 Prozent wünschen sich einen zentralen digitalen One-Stop-Shop für Gründungen. Diesen fordert auch die Wirtschaftskammer von der Politik. Sie erneuert außerdem die Forderungen nach dem Beteiligungsfreibetrag und nach mehr Flexibiliät bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige im Opting-in-Modell.

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