05.08.2019

Drei Millionen Euro frisches Kapital für startup300

Die bestehenden Aktionäre der startup300 AG haben von ihrem Bezugsrecht Gebrauch gemacht, der Anteil der grosso tec AG steigt auf rund sieben Prozent.
/artikel/kapitalerhoehung-startup300
startup300-Co-Founder Bernhard Lehner zieht nach 100 Tagen im direct market plus der Wiener Börse ein Zwischenresümee
(c) Patrick Münnich: startup300-Co-Founder Bernhard Lehner

Die börsennotierte startup300 AG zieht ihre Barkapitalerhöhung zur Gänze durch und raised damit genau 3.115.775 Euro. Am Freitag vergangener Woche wurden 318.116 Stück neue Aktien durch Ausübung von Bezugsrechten bezogen. Dabei konnten die Investoren die Aktien zu einem Preis von fünf Euro pro Stück erwerben. Laut Bernhard Lehner, Vorstand und Co-Founder von startup300, wurde das Bezugsrrecht von rund 50 Prozent der Aktionäre ausgeübt.

Am  Montag, 5.8.2019, schloss die Aktie bei 5,10 Euro. Das ist fast die Hälfte des Eröffnungspreises von 9,54 Euro am ersten Handelstag der startup300-Aktie am 21.1.2019.

+++startup300 besitzt Conda nun zu 100 Prozent+++

Rund 25 Prozent der Kapitalerhöhung wurden von Organen der Gesellschaft – also Vorstand, Aufsichtsrat und Managementteam – durchgeführt, heißt es weiters von Lehner gegenüber dem brutkasten. Am Montag wurde via Ad-Hoc-Meldungen im Detail bekannt gegeben, welche Mitglieder aus dem engeren Kreis ihr Bezugsrecht ausgeübt haben.

grosso tec kauft 200.000 startup300-Aktien

Weitere 200.000 Stück neue Aktien im Gesamtwert von rund einer Million Euro, die nicht durch die Ausübung von Bezugsrechten bezogen wurden, wird die grosso tec AG entsprechend der von ihr gegenüber der startup300 AG verbindlich abgegeben Zeichnungsgarantie zeichnen und erwerben, heißt es weiters in einer Ad-hoc-Meldung. Die grosso tec AG hält somit dann rund sieben Prozent Anteil an der startup300 AG.

Insgesamt wurden somit 623.155 neue Aktien ausgegeben, wodurch die insgesamt rund drei Millionen Euro frisches Kapital zustande kommen. Die Durchführung der Barkapitalerhöhung wird voraussichtlich am 6. August 2019 in das Firmenbuch eingetragen werden. Valutatag ist der 7. August 2019. Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung werden ab diesem Tag (7. August 2019) in den von der Wiener Börse AG betriebenen Vienna MTF unter der ISIN ATSTARTUP300 einbezogen und können dort gehandelt werden.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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