23.07.2021

Kanzler Kurz beim Salzburg Summit: “Das Auto ist nicht der Feind”

Bundeskanzler Sebastian Kurz besuchte den Salzburg Summit und äußerte sich in einem Gespräch mit Puls 4 Info-Chefin Corinna Milborn zu Themen der Investitionslage in Österreich, zur hitzigen Klimadebatte und nahm Stellung zur angeregten Impfpflicht.
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Kurz soll künftig mit Ex-CEO des Pegasus Entwicklers arbeiten - zur Wahrung der Cyber Security in Europa. (c) Sebastian Kurz/FB

Beim Salzburg Summit stellte sich Bundeskanzler Sebastian Kurz den Fragen von Puls 4-Anchorwoman Corinna Milborn. Er sprach über die Rückkehr zum “normalen Leben”, Wachstum im digitalen Bereich und zog Vergleiche zur österreichischen Digitalindustrie mit den USA.

Konkret beschrieb Kurz in diesem Zusammenhang seine Denkrichtung, aus der er komme. Er glaube nicht daran, dass die Rückkehr aus der Krise nur durch staatliche Investition funktionieren könne. Die kolportierten und hohen Investitionssummen aus den USA klängen auf den ersten Blick zwar riesig, würde man sie aber herunterbrechen und mit Ländern wie Österreich vergleichen, so könnten sich die Ausgaben des letzten Jahres hierzulande durchaus sehen lassen.

Staatliche Investition nicht der Weg?

“Es war richtig, viel Geld in einer Krise in die Hand zu nehmen und zu versuchen, den Wirtschaftsmotor weiterlaufen zu lassen, aber zu denken, dass dies nur mit staatlicher Investition gelingen kann; das glaube ich nicht”, sagte er.

Kurz machte infolge Regulierungen als das Problemfeld aus, warum Österreich in manchen Bereichen “hinterherhinke”. Der Kanzler erklärte, dass man in Österreich bei neuen Ideen und Innovationen nicht zuerst an die Möglichkeiten denken würde, sondern an Hemmnisse, wie eben Regulierungsvorschriften. Dies unterlegte er mit einem Beispiel: Datenschutz.

“Das Thema Datenschutz ist wichtig, aber es gibt kaum einen Teil der Welt, an dem dieses Thema noch über der Frage steht, was alles mit Daten an Innovation und Fortschritt vorangetrieben werden kann”, sprach er und verwies wiederholt auf den “übertriebenen Fokus” auf staatliche Investition. Er mahnte zu einer neuen Geisteshaltung, deren alte Form endlich ein wenig aufgebrochen gehört, sprach von Unterschieden der Investitionslust und einer gänzlich anderen Kultur des Scheiterns im Vergleich zu den USA, die man sich ruhig abschauen könnte.

Kurz zu Klimaschutz, Digitalisierung und Bildung

Angesprochen auf die Frage der OECD-Empfehlung, dass Österreich mehr in Sachen Klimaschutz, Digitalisierung und Bildung investieren sollte, meinte der Bundeskanzler, dass Geld ausgeben als Politiker angenehmer sei, als einzusparen. Er wolle der Empfehlung gar nicht widersprechen, blieb aber bei seiner Haltung, dass nicht alles durch staatliche Investition funktionieren kann. Eine solche Einstellung halte er für einen Denkfehler.

Beim zweiten Punkt, der Digitalisierung, habe die Krise gezeigt, dass man “Luft nach oben habe”, so Kurz. Er aber hätte gesehen, dass Unternehmen digital schon weiter wären, als der Staat – etwa in der Verwaltung. Da müsse man nachbessern, ohne dass die Kosten steigen. Für den schulischen Bereich erwartet der Kanzler in den nächsten drei Jahren den größten Transformationsprozess aller Zeiten. Stichworte dabei wären das digitale Klassenzimmer und die Lehrausbildung. Man würde für die digitale Infrastruktur 1,4 Milliarden Euro in die Hand nehmen.

Kurz über die Versachlichung der Verzichtsdebatte

Zur Einordnung: Die Klimathematik war die letzten Tage von einem platten Diskurs geprägt gewesen, wie aufmerksame Medienkonsumenten mitverfolgen konnten. Kritiker des Vorschlags “Lebensgewohnheiten zu ändern” oder sie anzupassen, warfen mit dem aufgeladenen Begriff “Verzicht” herum, und sorgten unter den Polit-Konsumenten für Verärgerung und gar für Angst um die eigene Zukunft.

Während es in dieser Diskussion noch eine Definitionsdebatte benötigt, was zum Beispiel mit “Degrowth” und “Verzicht” gemeint ist und der ganze Diskurs abseits von “neoliberalem Sprech” oder sozialmarktwirtschaftlicher Ideologie geführt werden muss, sieht Sebastian Kurz ebenfalls eine sachliche Auseinandersetzung als den besten Weg in der Klimafrage.

Der Kanzler gesteht zu, dass man Gewohnheiten ändern muss und man auch mehr auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen sollte, wo es möglich ist. Aber dort wo es etwa keine U-Bahn gibt, wäre dies schwer zu realisieren, betonte er und sprach von “gefrotzelten” Pendlern, die sich so fühlen würden, wenn man ihnen rät, Gewohnheiten zu ändern. “Wichtig aber ist, sich bewusst zu machen, dass man gegen den Klimawandel kämpfen, aber auch alles in Einklang bringen muss”, so der Versuch versöhnender Worte von Kurz bei dieser Thematik.

Umweltschutz als “Krux” des Standortes?

Der Bundeskanzler zitierte daraufhin den Präsidenten der Industriellenvereinigung Georg Knill und seine Sorge um Unternehmensabwanderung beim Kampf gegen Emissionen und versuchte folglich den Diskurs derart darzustellen und auszuarbeiten, dass ein erhobener Zeigefinger der falsche Weg sei. Er unterstellte Klimaschützern, dass sie aus der Großstadt heraus, dem ländlichen Teil “befehlen” würden, die U-Bahn zu nehmen – wo es gar keine gebe. Für die Forschungsentwicklung fand Kurz lobende Worte. Er stieß Bewunderung für die Impfstoffarbeit aus und sagte mahnend: “Das Auto ist nicht der Feind, sondern die Emissionen. Klimaschutz ja, aber bitte mit Innovation und Technologie.”

Am Ende des Gesprächs mit Milborn erteilte Kanzler Kurz der Impflicht eine Absage, sprach aber von gewissen Vorschriften in manchen Bereichen, die es jetzt schon gebe. Die Impfung sei dazu gewesen, um die Spitäler zu entlasten – 6.000 Infizierte pro Tag wären zu bewältigen, so die Rechnung der Regierung. Die Infektionszahlen würden in Zukunft zwar wieder steigen, aber neben der 7-Tages-Inzidenz sei vor allem der Blick auf die Spitäler von immenser Bedeutung. Kurz rief abschließend zu mehr Eigenverantwortung auf und meinte, man werde weiterhin versuchen mit Sicherheitsnetzen zu arbeiten.

“Aber man muss sich eines bewusst machen”, so Bundeskanzler Sebastian Kurz am Ende. “Jeder der geimpft ist, ist geschützt. Wer nicht geimpft ist, wird sich anstecken. Das kann kein Staat der Welt verhindern.”

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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