15.05.2024
GENERATIVE KI

Kanzlei Schönherr setzt nun auf generative KI von LegalTech-Startup

Die in 14 Ländern in Mittel- und Osteuropa präsente Kanzlei Schönherr setzt auf das Tool Harvey des gleichnamigen Silicon Valley-Startups.
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Schönherr Artificial Intelligence
Foto: Adobe Stock

Während einige anwaltliche Tätigkeiten wohl sobald von keiner KI ersetzt werden können, gibt es doch eine ganze Reihe von langwierigen standardisierten Vorgängen, die Künstliche Intelligenz übernehmen kann. Generative KI ist daher inzwischen auch im LegalTech-Bereich angekommen – erst diese Woche berichtete brutkasten über eine entsprechende Lösung aus Wien. Die in 14 Ländern in Mittel- und Osteuropa präsente Kanzlei Schönherr will die Technologie nun auch verstärkt einsetzen und entschied sich für eine “strategische Partnerschaft” mit dem Anbieter Harvey aus dem Silicon Valley, der von OpenAI, Sequoia Capital und Kleiner Perkins unterstützt wird.

“Jetzt der richtige Zeitpunkt, um in Spitzentechnologie zu investieren”

Man habe eine umfassende KI-Strategie entwickelt, um die neue Technologie in die Arbeitsabläufe in der gesamten CEE-Region zu integrieren, heißt es von Schönherr. “Unserer Kanzlei geht es sehr gut, weshalb jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um in Spitzentechnologie zu investieren. Die Nutzung von LLM-Lösungen wie Harvey ermöglicht es unseren Anwälten und Anwältinnen, zeitaufwändige Routinearbeiten effizienter zu gestalten, sodass sie sich auf die strategischen Aspekte ihrer Beratungstätigkeit konzentrieren können”, kommentiert Schönherr Managing Partner Alexander Popp. Das soll einen “klaren Mehrwert” für die Mandant:innen bringen.

Rationalisierung von Arbeitsabläufen wie Vertragsanalysen, Due Diligence, Compliance und Rechtsstreitigkeiten

Konkret unterstützt Harvey die Schönherr-Mitarbeiter:innen bei Aufgaben wie der Überprüfung und Analyse von Rechtsdokumenten und der Beantwortung komplexer Fragen aus verschiedenen Rechtsbereichen. Funktionen wie Inline-Zitate mit Hyperlinks zu Quellen sollen für Nachvollziehbarkeit sorgen und Anwaltskanzleien die Rationalisierung von Arbeitsabläufen wie Vertragsanalysen, Due Diligence, Compliance und Rechtsstreitigkeiten ermöglichen.

Man glaube fest an den Wettbewerbsvorteil von LegalTech – nicht nur für die Arbeit mit Mandant:innen, sondern auch für die Weiterbildung der Mitarbeiter:innen und die Gewinnung neuer Talente, heißt es von Schönherr. “In einer Zeit, in der Technologie zunehmend Routinearbeiten übernimmt, müssen wir mehr denn je in die Weiterbildung der Menschen hinter der KI investieren”, so Popp.

Schönherr zu Datenschutz und Sicherheit: “in allen Bereichen oberste Priorität”

Zudem betont Schönherr die Wichtigkeit von Datenschutz und Sicherheit. Diese hätten “in allen Bereichen, insbesondere auch in Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz, oberste Priorität”. Harvey teile und erfülle diese Standards. “Obwohl sich rechtliche und sicherheitstechnische Herausforderungen ständig weiterentwickeln, ist Schönherr mithilfe von Harvey stets bemüht, den sich schnell ändernden Rahmenbedingungen immer einen Schritt voraus zu sein”, heißt es weiter.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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