15.05.2024
GENERATIVE KI

Kanzlei Schönherr setzt nun auf generative KI von LegalTech-Startup

Die in 14 Ländern in Mittel- und Osteuropa präsente Kanzlei Schönherr setzt auf das Tool Harvey des gleichnamigen Silicon Valley-Startups.
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Schönherr Artificial Intelligence
Foto: Adobe Stock

Während einige anwaltliche Tätigkeiten wohl sobald von keiner KI ersetzt werden können, gibt es doch eine ganze Reihe von langwierigen standardisierten Vorgängen, die Künstliche Intelligenz übernehmen kann. Generative KI ist daher inzwischen auch im LegalTech-Bereich angekommen – erst diese Woche berichtete brutkasten über eine entsprechende Lösung aus Wien. Die in 14 Ländern in Mittel- und Osteuropa präsente Kanzlei Schönherr will die Technologie nun auch verstärkt einsetzen und entschied sich für eine „strategische Partnerschaft“ mit dem Anbieter Harvey aus dem Silicon Valley, der von OpenAI, Sequoia Capital und Kleiner Perkins unterstützt wird.

„Jetzt der richtige Zeitpunkt, um in Spitzentechnologie zu investieren“

Man habe eine umfassende KI-Strategie entwickelt, um die neue Technologie in die Arbeitsabläufe in der gesamten CEE-Region zu integrieren, heißt es von Schönherr. „Unserer Kanzlei geht es sehr gut, weshalb jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um in Spitzentechnologie zu investieren. Die Nutzung von LLM-Lösungen wie Harvey ermöglicht es unseren Anwälten und Anwältinnen, zeitaufwändige Routinearbeiten effizienter zu gestalten, sodass sie sich auf die strategischen Aspekte ihrer Beratungstätigkeit konzentrieren können“, kommentiert Schönherr Managing Partner Alexander Popp. Das soll einen „klaren Mehrwert“ für die Mandant:innen bringen.

Rationalisierung von Arbeitsabläufen wie Vertragsanalysen, Due Diligence, Compliance und Rechtsstreitigkeiten

Konkret unterstützt Harvey die Schönherr-Mitarbeiter:innen bei Aufgaben wie der Überprüfung und Analyse von Rechtsdokumenten und der Beantwortung komplexer Fragen aus verschiedenen Rechtsbereichen. Funktionen wie Inline-Zitate mit Hyperlinks zu Quellen sollen für Nachvollziehbarkeit sorgen und Anwaltskanzleien die Rationalisierung von Arbeitsabläufen wie Vertragsanalysen, Due Diligence, Compliance und Rechtsstreitigkeiten ermöglichen.

Man glaube fest an den Wettbewerbsvorteil von LegalTech – nicht nur für die Arbeit mit Mandant:innen, sondern auch für die Weiterbildung der Mitarbeiter:innen und die Gewinnung neuer Talente, heißt es von Schönherr. „In einer Zeit, in der Technologie zunehmend Routinearbeiten übernimmt, müssen wir mehr denn je in die Weiterbildung der Menschen hinter der KI investieren“, so Popp.

Schönherr zu Datenschutz und Sicherheit: „in allen Bereichen oberste Priorität“

Zudem betont Schönherr die Wichtigkeit von Datenschutz und Sicherheit. Diese hätten „in allen Bereichen, insbesondere auch in Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz, oberste Priorität“. Harvey teile und erfülle diese Standards. „Obwohl sich rechtliche und sicherheitstechnische Herausforderungen ständig weiterentwickeln, ist Schönherr mithilfe von Harvey stets bemüht, den sich schnell ändernden Rahmenbedingungen immer einen Schritt voraus zu sein“, heißt es weiter.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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