16.03.2020

Kann Corona-Homeoffice das Internet überlasten?

Kann das Internet vom Corona-bedingten Massen-Homeoffice überlastet werden? Laut Telekom-Regulierungsbehörde RTR besteht keine Gefahr. Bei einzelnen Netzwerken und Tools kann es aber durchaus zu Überlastung kommen.
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Kann Corona-Homeoffice das Internet überlasten?
(c) Adobe Stock - nirutft

Wenn spätestens heute der überwiegende Großteil all jener Arbeitskräfte, bei denen dies möglich ist, Corona-bedingt ins Homeoffice gewechselt sind, stellt sich natürlich eine Frage: Kann das – insbesondere die damit verbundene starke Nutzung von Streaming-Tools – das Internet überlasten?

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Das Gesamt-Netz hält (laut RTR) – einzelne Netzwerke und Tools vielleicht nicht

Die Telekom-Regulierungsbehörde RTR gibt darauf eine knappe und klare Antwort: Nein. Engpässe könne es allerdings für einzelne Firmennetzwerke geben, wenn viele Mitarbeiter gleichzeitig von außerhalb via VPN (Virtual Private Network) einloggt sind. Das selbe gilt dem Vernehmen nach für einzelne (Cloud-)Tools bzw. Plattformen. Den brutkasten erreichen Nachrichten, dass gegenwärtig etwa bereits bestimmte E-Learning-Anwendungen auf den heimischen Unis überlastet sind.

Corona-Homeoffice „könnte Netz sogar entlasten“

Warum jedoch das Gesamt-Netz  mit Homeoffice und Streaming im Zuge der Corona-Krise zurechtkommen sollte, begründet die RTR so: Grundsätzlich seien die für Homeoffice notwendigen Bandbreiten nicht sehr hoch, weil es sich meist um textbasierte Anwendungen handle, wo kaum Daten anfallen. Außerdem sei der Datenverkehr auch bisher schon angefallen, bloß am Arbeitsplatz im Büro. Da sich die Zugriffe bei Homeoffice auf mehr Zugangspunkte verteilen, könnte dies das Netz möglicherweise sogar entlasten.

A1: Homeoffice-bedingte Nutzung „im Rahmen der Erwartungen“

Dieser Dezentralisierungs-Effekt spiegelt sich auch in den bisherigen Beobachtungen wider, wie es in einem Statement von A1 gegenüber dem brutkasten heißt. „Aktuell sehen wir einen Rückgang bei der Nutzung von Roaming, da Dienstreisende und Touristen nicht im gewohnte Maße in Österreich sind. Die Nutzung des Festnetz/ mobilen-Internets ist aktuell im Rahmen der Erwartungen und Erfahrungen, wir sehen derzeit kaum Ausschläge nach oben oder unten. Unser Netz hat aber auf alle Fälle ausreichend Kapazitäten, selbst wenn der Traffic unerwartet steigen sollte“, heißt es weiter.

Netflix und Co passen Bandbreite an

Auch vermehrte Videokonferenzen oder externe Datenbankzugriffe würden die Netze nicht überlasten, wird seitens der RTR noch einmal hervorgehoben. Auch vermehrte Zugriffe auf Online-Videotheken hält die Infrastruktur aus. Netflix, die ORF-TVthek und andere Anbieter passen die Qualität der Videostreams nämlich an die Bandbreite an. Viele Dienste schaffen auch bei geringer Bandbreite eine hohe Auflösung, weil sie die Streams komprimieren.

Wenig Spielraum bei tatsächlicher Überlastung

Käme es aus irgendeinem Grund doch zu einer Überlastung, hätte die RTR allerdings nach eigenen Angaben kaum Handlungsspielraum. Eine kurzfristige Aufstockung der Bandbreiten wäre technisch ohnehin nicht möglich, heißt es von der Behörde. Auch eine Umwidmung, dass Telearbeit Vorrang gegenüber anderen Anwendungen wie Videostreaming hat, sei aufgrund der Netzneutralität nicht möglich und wäre sogar gesetzlich verboten.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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  • „Die Nutzung des Festnetz/ mobilen-Internets ist aktuell im Rahmen der Erwartungen und Erfahrungen, wir sehen derzeit kaum Ausschläge nach oben oder unten“, heißt es auch von A1.
  • Auch vermehrte Videokonferenzen oder externe Datenbankzugriffe würden die Netze nicht überlasten, wird seitens der RTR noch einmal hervorgehoben.
  • Netflix, die ORF-TVthek und andere Anbieter passen die Qualität der Videostreams nämlich an die Bandbreite an.

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