04.11.2025
FINANZBILDUNG

Kambis Kohansal Vajargah launcht Plattform zur Kinder-Finanzbildung

Kambis Kohansal Vajargah und seine Frau Tetyana Kohansal launchen das Teen Finance Lab - eine Online-Plattform zur Finanzbildung von Kindern und Jugendlichen. Außerdem rufen die beiden eine neue Workshop-Reihe ins Leben - mit derselben Intention.
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Kambis Kohansal Vajargah und Tetyana Kohansal mit ihrem Kinderbuch "Sammy und das Geheimnis der Goldmünzen" | Foto: Philipp Tikowsky.

Er hat schon einige Schriftwerke auf den Markt gebracht. So unter anderem das „erste Fachbuch für Startup-Gründungen“ im Jänner dieses Jahres – brutkasten berichtete. Unter dem Titel „How to Start-up“ hat er nach eineinhalb Jahren intensiver Arbeit verschiedene Bereiche der Startup-Gründung in einem Werk zusammengefasst. Von der Wahl der passenden Gesellschaftsform über Tax-Compliance und Businessplan bis hin zu Förderungen, Investor:innen, Skalierung und Verkauf.

Sein Talent als Autor hat er auch mit seinem zweiten Buch, dem Kinderbuch „Sammy und das Geheimnis der Goldmünzen“ bewiesen: Wie auch sein Startup-Fachbuch hat er das Kinderbuch mit seiner Frau Tetyana Kohansal verschriftlicht. Zweiteres ist im März dieses Jahres erschienen und widmet sich der spielerischen Vermittlung von Finanzwissen.

Nicht nur für Erwachsene

Nun präsentiert Kambis Kohansal Vajargah mit seiner Frau Tetyana ein neues Projekt mit ähnlicher Intention: der Finanzbildung für „Kids & Teens“. Mit der neuen Eventreihe „Young Money Makers“ laden die beiden am 8. November Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 15 Jahren in Wien ein, die Finanzwelt aktiv zu entdecken. Auf Kinder warten spielerische Übungen und Challenges, die Finanzwissen „greifbar“ machen und zeigen sollen, „dass Business nicht nur etwas für Erwachsene ist“.

Online-Plattform für Finanzbildung

Gleichzeitig launchen die beiden die Online-Plattform Teen Finance Lab mit Workshops, interaktiven Investment- und Unternehmertum-Challenges. Das Ziel der neuen Plattform ist es, Kindern und Teenagern Finanzbildung spielerisch beizubringen, „nicht nur, damit sie verstehen, wie man spart und kluge Entscheidungen trifft, sondern auch, wie man eigene Projekte und Ideen erfolgreich umsetzt.“

Tetyana Kohansal hat fundiertes Hintergrundwissen in der Finanz- und Versicherungsmathematik. Aktuell ist die Finanzmathematikerin und Managing Partnerin bei KS Actuaries in Österreich. Kambis Kohansal Vajargah ist Head of Startup-Services der WKÖ. Beide „verfolgen das Ziel, finanzielle Bildung nicht erst im Erwachsenenalter, sondern schon frühzeitig zugänglich zu machen“. Das soll „kindgerecht, verständlich, motivierend und nachhaltig“ passieren.

Wir möchten Jugendlichen zeigen, dass sie schon heute die Grundlagen für ihre finanzielle Zukunft legen können,“ werden Tetyana und Kambis in einer Pressemeldung zitiert. Mit dem Teen Finance Lab launchten die beiden nun eine Lernplattform in englischer Sprache, die finanzielle Bildung mit interaktiven Inhalten, Investment Challenges, Worksheets und Videotutorien aufbereiten soll. Das Themenspektrum deckt dabei Inhalte rund um die Grundlagen der Budgetplanung bis hin zur Entwicklung eigener Geschäftsideen ab.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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