25.07.2018

Mehr als Muntermacher: Kaffee-Startups aus Österreich

Zumindest diejenigen, die schon am Vormittag bei der dritten Tasse angelangt sind, wissen aus eigener Erfahrung: Der Kaffee-Markt ist groß. Auch österreichische Startups versuchen, sich darin zu behaupten - und gehen dabei neue Wege.
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Kaffe-Startups aus Österreich
(c) fotolia.com - Pixeltheater

Es ist 11:00 Uhr Vormittag. Zeit für den dritten Kaffee – oder den vierten oder fünften? Wenn Du glaubst, es mit dem Kaffeekonsum ein wenig zu übertreiben, sei an dieser Stelle informiert: Du bist nicht alleine. Einen durchschnittlichen jährlichen Pro-Kopf-Konsum von 7,8 Kilogramm Kaffee wies das Portal Statista für Österreich für das Jahr 2015 aus. 0,41 Liter werden laut dem Portal täglich pro Kopf im Nachbarland Deutschland getrunken. Rund 3,9 Milliarden Euro Umsatz machte der dortige Lebensmittelhandel im Jahr 2017 mit Kaffee.

Kaffee-Startups aus Österreich: Suche nach der Nische

Zugegeben, die deutsche Autoindustrie machte zuletzt rund 100 Mal so viel Umsatz. Aber dennoch ist klar: Kaffee ist kein Nischen-Produkt. Und der Kaffee-Markt ist kein Nischen-Markt. Bis Startups das Feld betreten. Auch in Österreich gibt es einige, die sich des alltäglichen Luxus-Produkts angenommen haben. Und sie haben – zumindest teilweise, gezielt nach Nischen im großen Feld gesucht. Wir haben einige Kaffee-Startups für euch unter die Lupe genommen.

+++ Flüssiges Gold? Der Weg zum erfolgreichen Getränke-Startup +++


Kaffeetschi

Da wäre etwa Kaffeetschi aus Wien. Vor zwei Jahren startete das Unternehmen von Gründer Amar Cavic mit einem Produkt, dass sich in den USA bereits großer Beliebtheit erfreute, in Österreich aber bis dahin weitgehend unbekannt war: Cold Brew. Wie der Name nahelegt, wird der Kaffee dafür nicht heiß aufgegossen, sondern zieht in kaltem Wasser – im Fall von Kaffeetschi 20 Stunden lang. Durch das Verfahren hat das Getränk weniger Sauer- und Bitterstoffe. Mit Eiskaffee-Getränken mit hohem Milch- und Zuckeranteil will man nicht verglichen werden.

Dennoch brachte das Wiener Startup erst kürzlich zwei weitere Produkte auf den Markt, die an diese erinnern: „Kokos Latte“ und „Mandel Latte“. Der Unterschied ist dann aber doch deutlich: Die zuckerfreien veganen Erfrischungsgetränke halten bei Raumtemperatur 10 Monate lang. Kaffeetschi hat inzwischen Spar, DM und Merkur als Vertriebspartner gewonnen.

Kaffee-Startups aus Österreich
(c) Kaffeetschi

25 Grams

Auch auf den Cold Brew-Zug ist 2017 ein weiteres Startup in Österreich aufgesprungen: 25 Grams. Gründer Lukas Leitsberger suchte sich dafür eine Nische in der Nische. Das Grazer Startup bringt limitierte Auflagen seines Cold Brew mit besonderen Anbaugebieten und Röstereien. Die jüngste Ausgabe, „Batch 5“, wird etwa mit fünf Wochen lang sonnengetrockneten Kaffee-Bohnen aus dem äthiopischen Hochland hergestellt, die in Amsterdam geröstet wurden. 15 Stunden lang lässt 25 Grams das Getränk ziehen. Der Name kommt von der Kaffee-Menge in der 200 ml-Flasche.

Wohl um den Lifestyle-Faktor noch zu verstärken, gibt Leitsberger einen Tipp: „Getrunken wird der Cold Brew am besten im Weinglas, so können sich die Aromen am besten entfalten“ – und zwar bei 10 Grad Celsius. Auf der Homepage ist er jedoch in einem Whiskey-Glas mit Eiswürfeln abgebildet. Über Social Media versucht man es mit Kurzclips zu Kaffee-Cocktails. Der Vertrieb läuft unter anderem über den eigenen Online-Shop.

Kaffee-Startups aus Österreich
(c) therenderers: 25 Grams Gründer Lukas Leitsberger

Fabico

Stärker im Mainstream bewegt sich das Wiener Startup Fabico. Unter anderem durch einen Auftritt bei 2 Minuten 2 Millionen (mit 250.000 Euro Investment) bekannt, will es einen riesigen Markt fairer und ökologischer machen. Bereits 2016 hatten Kaffee-Kapsel und Pad-Systeme laut Statista in Österreich einen Marktanteil (am Umsatz) von 41 Prozent. Besonders die Mutter aller Kaffeekapseln, Nespresso, steht dabei unter konstanter Kritik. Denn die Aluminium-Kapseln sind im Vergleich zu anderen Kaffee-Systemen besonders umweltbelastend. Der verwendete Kaffee ist nicht fair gehandelt und Mutterkonzern Nestlé hat mancherorts ein massives Reputationsproblem.

Genau da setzt Fabico an. Die Kapseln des Wiener Startups funktionieren zwar in Nespresso-Maschinen. Sie sind aber vollständig kompostierbar (nach entsprechender Industrie-Norm) und enthalten Bio-Fairtrade-Kaffee. Zusätzlich verkauft das Startup übrigens auch Kaffee in der ganzen Bohne.

Kaffee-Startups aus Österreich
(c) Gerry Frank: Fabico-Co-Founder Alexander Benedicic bei 2 Minuten 2 Millionen

Bieder & Maier

Apropos ganze Bohne. Kaum zu glauben, aber ein Wiener Kaffee-Startup versucht es tatsächlich ganz einfach mit Kaffee – im Premium-Segment. Bieder & Maier fällt dabei vor allem durch geschicktes Branding und Marketing mit hervorgehobenem Wien-Bezug auf. Hinter dem Startup, dessen Gesicht Barista Valentin Siglreithmaier ist (auf der Page des Markennamens wegen als Valentin Maier bezeichnet), steht eine Reihe von Unternehmern.

Bekannt sind etwa Rudi Kobza, Gründer der Kobza Media Group und Niko Pelinka, Geschäftsführer der Kobza Media Group, der 2011 im Zentrum einer Kontroverse im ORF stand. Das Quintett komplett machen Alexander Hamersky und Niclas Schmiedmaier. Gemeinsam will man die Marke zu einer „internationalen Visitenkarte des modernen Österreichs“ machen.

Kaffee-Startups aus Österreich
(c) Bieder & Maier: Das Gründer-Team (vlnr.) Rudi Kobza, Niclas Schmiedmaier, Alexander Hamersky, Valentin Siglreithmaier und Niko Pelinka

Vienna School of Coffee

Allen zuvor genannten ist gemeinsam, dass sie stets betonen, dass die Kaffee-Herstellung eine hohe Kunst ist. Das gilt für das Rösten natürlich ebenso wie für das Sieden. Klar also, dass man auch das „Kaffee Kochen“ professionell lernen kann. Genau das bietet Gründerin Johanna Wechselberger in ihrer Vienna School of Coffee. Vom zweistündigen Kurs für 90 Euro, in dem man lernt, wie man „richtig“ Filterkaffee macht, bis zum viertägigen Profi-Barista-Kurs für rund 1500 Euro reicht dabei die Angebotspalette. Auch Rösten kann man bei der Autorin und mehrfache Titelträgerin bei diversen Barista-Wettbewerben lernen.

Kaffee-Startups aus Österreich - Vienna School of Coffee
(c) Vienna School of Coffee: „Die Rösterin“ Johanna Wechselberger

Bärnstein

Kaffee einmal ganz anders bringt das St. Pöltner Startup Bärnstein. Sein koffeinhaltiger Softdrink in den Geschmacksrichtungen Dirndl und Quitte enthält ein Extrakt von grünem Rohkaffee – natürlich Bio und Fairtrade. Abgesehen davon setzt man ausschließlich auf natürliche Zutaten aus Österreich. Kennengelernt habe Co-Founder Lukas Renz den grünen Kaffee bei einem Arbeitsaufenthalt in Bahrain, erfährt man auf der Page des Startups. Nun wolle man das exotische mit dem heimischen kombinieren.

Und das gelingt seit der Gründung 2015 durchaus erfolgreich – zumindest wenn man nach Preisen und Auszeichnungen geht. Beim bundesweiten i2b Businessplanwettbewerb holte man sich 2016 den dritten Platz, ebenso wie beim österreichischen Staatspreis „Marke des Jahres“. Noch wichtiger sind vielleicht die Auszeichnungen für den Geschmack: Bei falstaff erreichte man in der Blindverkostung 93 von 100 Punkten und beim Monin Cup 2016 in Paris war das Getränk Bestandteil des zweitbesten Cocktails der Welt.

Kaffee-Startups aus Österreich - Bärnstein
(c) Bärnstein: Die Gründer Martin Paul und Lukas Renz

Hut & Stiel

Ja, es ist uns bewusst, dass Hut & Stiel Pilze züchtet. Warum das Wiener Startup dennoch in dieser Liste ist? Kaffee ist für Hut & Stiel derart essenziell, dass die Bohne es sogar ins Logo schaffte. Es ist damit vielleicht das außergewöhnlichste der Kaffee-Startups aus Österreich. „In einer Kaffeebohne stecken jede Menge Nährstoffe. Beim Brühen des Kaffees wird jedoch nur etwa ein Prozent des Gewichts gelöst – die restlichen 99 Prozent bleiben als Kaffeesatz zurück“, klärt Hut & Stiel auf seiner Homepage auf.

Und diese Verschwendung nimmt man nicht hin – zumindest teilweise. 44 Tonnen Kaffeesud würden alleine in Wien täglich entsorgt. Mit dem Lastenfahrrad hole man sich einen Teil davon von Cafés, Hotels und Restaurants. Er bietet, zusammen mit ein paar weiteren „Zutaten“, den optimalen Nährboden für die Austernpilzzucht des Startups.

Kaffee-Startups aus Österreich - Hut & Stiel
(c) Hut & Stiel: Das Gründer-Team Manuel Bornbaum und Florian Hofer

Links:

⇒ Kaffeetschi

⇒ 25 Grams

⇒ Fabico

⇒ Bieder & Maier

⇒ Vienna School of Coffee

⇒ Bärnstein

⇒ Hut & Stiel

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X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann

Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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