17.11.2023

JW und WKÖ fordern mehr Tempo bei FlexKap

JW-Bundesvorstandsmitglied Claudia Falkinger und WKÖ Head of Startup Services Kambis Kohansal Vajargah richten in einer Aussendung einen klaren Appell an die zuständigen Ministerien.
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FlexKap - JW-Vorständin Claudia Falkinger und WKÖ Head of Startup Services Kambis Kohansal Vajargah | (c) Marek Knopp / brutkasten
JW-Vorständin Claudia Falkinger und WKÖ Head of Startup Services Kambis Kohansal Vajargah | (c) Marek Knopp / brutkasten

Erst gestern meldeten sich Laura Raggl und Werner Wutscher – beide im Startup-Rat des Wirtschaftsministeriums – im brutkasten zu Wort, um einen schnellen Abschluss der FlexKap-Verhandlungen einzumahnen. Diese gerieten zuletzt ins Stocken. Jetzt schlagen JW-Bundesvorstandsmitglied Claudia Falkinger, ihrerseits selbst Startup-Rat-Mitglied, und WKÖ Head of Startup Services Kambis Kohansal Vajargah in einer Aussendung in die selbe Kerbe.

Falkinger zu FlexKap: “Plädieren nachdrücklich für die schnelle Einführung”

“Die derzeitige konjunkturelle Lage erfordert jetzt sofort Maßnahmen, um Startups und kleine sowie mittlere Unternehmen in Österreich zu stärken. Wir plädieren nachdrücklich für die schnelle Einführung mit Wirkung ab 1. Jänner 2024 der ‘FlexKap’ als neue Kapitalgesellschaftsform”, so Falkinger. “In einer Zeit, in der es entscheidend ist, Kapital aufzunehmen und Investor:innen anzulocken, bietet die FlexKap eine einfache und flexible Unternehmensform, die die Hürden für Unternehmer:innen verringert”.

“Verbesserungen ohne weitere Einschränkungen umsetzen”

Zudem geht die JW-Vorständin auch – ohne diese konkret zu nennen – auf die Streitpunkte ein, die dem FlexKap-Verhandlungsabschluss aktuell im Weg stehen. Aktuell gibt es noch Debatten um die Fristen, die im Rahmen der Mitarbeiter:innenbeteiligung gelten, und um den erst nach der Begutachtung entwickelten Vorschlag, dass künftig Richter:innen Urkunden zur Anteilsübertragung, die von Anwält:innen ausgestellt werden, absegnen sollen (in diesem Beitrag im Detail erklärt).

“Es ist jetzt von entscheidender Bedeutung, die erarbeiteten Verbesserungen ohne weitere Einschränkungen umzusetzen. Wir sollten uns umso mehr darauf konzentrieren, die bürokratischen Erleichterungen einzuführen, um einen besseren Standort für alle zu gewährleisten”, meint Falkinger.

Mitarbeiter:innenbeteiligung als “entscheidender Schritt für Wettbewerbsfähigkeit”

Kohansal Vajargah mahnt zudem zu einer raschen Umsetzung der Maßnahmen in der Mitarbeiter:innen-Beteiligung. “Die Einführung der ‘FlexKap’ und die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung sind entscheidende Schritte, um die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs zu stärken und die dynamische Entwicklung von innovativen Unternehmen voranzutreiben”, so Kohansal Vajargah und Falkinger in einem gemeinsamen Statement.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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