26.06.2019

Sandboxes bis RWR-Card: JW mit 9 Forderungen für eine KI-Strategie

Wann es tatsächlich eine nationale KI-Strategie für Österreich geben wird, ist unklar. Die Junge Wirtschaft (JW) platzierte heute jedenfalls einen Forderungskatalog dazu.
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(c) fotolia / sdecoret

Das Thema Künstliche Intelligenz beflügelt momentan wie kaum ein anderes die Fantasie von Entscheidern und solchen, die es gerne wären. Neben großen gesellschaftlichen Fragestellungen steht dabei – etwas nüchterner gesehen – vor allem die wirtschaftliche Entwicklung zur Disposition. Man will nicht sprichwörtlich zwischen China und den USA zerquetscht werden. Auch bei der Jungen Wirtschaft (JW) macht man sich Sorgen, ob Österreich noch rechtzeitig eine KI-Strategie zustande bringt, die das Land vor derzeit gerne lancierten Worst-Case-Szenarien bewahrt.

+++ KI-Roadshow: Junge Wirtschaft präsentiert erfolgreiche KI-Unternehmen +++

KI-Strategie „muss zentraler und vorrangiger Inhalt werden“

Denn nach dem vorzeitigen Ende der türkis-blauen Regierung sind Pläne für eine KI-Strategie on hold. Wann es damit weiter geht, und wie die Strategie am Ende aussehen wird, ist entsprechend unklar. JW-Bundesvorsitzende Christiane Holzinger stellt jedenfalls klar: „Welche Regierung auch immer ab Herbst am Zug ist: das KI-Potenzial für Österreich zu heben, muss zentraler und vorrangiger Inhalt werden. Immerhin wissen wir aus aktuellen Berechnungen, dass durch den Einsatz von KI bis 2035 ein Wachstum von drei Prozent für die österreichische Wirtschaft erreicht werden kann“.

9 Punkte von JW und AI Austria

Dazu entwickelte die JW gemeinsam mit dem Think Tank AI Austria unter Führung von enlite.ai-Gründer Clemens Wasner einen neun Punkte starken Forderungskatalog. Basis dafür seien auch die Ergebnisse der von der JW im ersten Halbjahr 2019 durchgeführten Roadshow zum Thema KI gewesen, an der mehr als 1.300 Unternehmen teilgenommen haben.


1. „Big Data-Infrastruktur bereitstellen“

Der Zugang zu Daten sei essenziell für die Forschung, Anwendung und Weiterentwicklung von KI-Lösungen, heißt es im JW-Paper. Österreich solle als Vorreiter und Vorbild in Europa eine funktionierende Big Data Infrastruktur aufbauen (GDPR konform, State-of-the-Art Datensicherheit), die Forschung und Implementierung von KI Use Cases vereinfache und möglichst vielen Akteuren den Zugriff ermögliche. Denn je mehr Player Zugang zu Daten bekämen, desto mehr Anwendungen könnten getestet, umgesetzt und weiterentwickelt werden.

2. „Regulatory Sandboxes schaffen“

„Unternehmen und insbesondere Startups sollen neue Entwicklungen möglichst einfach und unbürokratisch testen können“, wünscht man sich bei der JW. Ein bewährtes Instrument sei die Einführung gesetzlicher Sandboxes, in denen keine traditionellen regulatorischen Innovationshürden bestehen. Im Bereich FinTech wird diese Modell übrigens bereits angewendet.

3. „Eigentum innovationsfreundlich sichern“

Die einheitliche Regelung von Intellectual Property-Rechten in Bezug auf Daten und Modelle sei ein wichtiger Erfolgsfaktor für Forschung, Entwicklung und Anwendungen im KI-Bereich, heißt es von der JW. „Zudem sollen grundlegende Standardpatente implementiert werden, welche die Interkonnektivität und Interoperabilität zwischen KI-Systemen sichern“. Dazu kommt ein weiterer konkreter Vorschlag: Die Etablierung von öffentlichen Patent-Pools erleichtere den schnellen Austausch von Know-how und fördere die Verbreitung der Technologie sowie die Nutzung von Erkenntnissen für verschiedene Use Cases.

4. „Fachkräfte aus- und weiterbilden“

Österreichs Wirtschaft brauche ausreichend qualifizierte Fachkräfte in den Bereichen Machine Learning (ML) und KI, wünscht sich die JW. Bei der Ausbildung der Fachkräfte in den unterschiedlichen Bildungseinrichtungen und auf unterschiedlichen Niveaus sei eine strukturierte Vorgangsweise notwendig, die sich an der Wertschöpfungskette orientiere. Die JW streicht dabei konkrete Kompetenzprofile heraus: Für Forscher, Ingenieure, Manager und „Helfer“ im KI-Bereich brauche es demnach entsprechend unterschiedliche Ansätze.

5. „RWR-Card für KI-Fachkräfte weiterentwickeln“

Zusätzlich zur ambitionierten Aus- und Weiterbildung von Fachkräften im Inland in den Bereichen KI und ML müsse Österreich verstärkt Fachkräfte aus dem Ausland anwerben, heißt es von der JW. Die geplanten Verbesserungen bei der RWR-Card (Rot-Weiß-Rot-Karte) seien auch unter diesem Aspekt konsequent umzusetzen und weiterzuentwickeln. Das gelte besonders für die Punkte leichtere Anerkennung der Qualifikation, (insbesondere für nicht-formale Bildung und Praxis), Absenkung des Mindestgehalts, Streichung des Erfordernisses „ortsübliche Unterkunft“, Einführung einer digitalen Antragseinbringung und Schaffung einer maximalen Verfahrensdauer von acht Wochen auch bei der Erteilung von job seeker-Visa

6. „Wahlweise Bilanzierung eigenerstellter immaterieller Vermögensgegenstände“

Heute werde zunehmend in Software, Forschung und Entwicklung, Konzessionen, Patente, Lizenzen, Marken-, Urheber- und Verlagsrechte, Zuteilungsquoten, Kontingente, Syndikatsrechte, ungeschützte Erfindungen, Geheimverfahren, Belieferungsrechte, und bestimmte Optionsrechte investiert, ist im Paper zur KI-Strategie zu lesen. „Immaterielle Vermögensgegenstände sollen daher auch als solche in der Bilanz dargestellt werden können“, wünscht sich die JW. Die geforderte wahlweise Aktivierungsmöglichkeit ermögliche es der Standortpolitik, gezielt ausländische Firmen mit hohen Anteilen an immateriellen Investitionsgütern anzusiedeln. Andere Länder hätten bereits entsprechende Möglichkeiten geschaffen.

7. „Gemeinsame KI-Strategie für Europa“

„Während insbesondere asiatische Regierungen ihre KI-Bemühungen intensivieren und strategisch entwickeln, hat Europa noch keinen umfassenden Plan für die notwendige Aufholjagd“, bekrittelt die JW. Aktuelle Schritte der EU-Kommission seien zu begrüßen, aber zu wenig weitreichend. „Eine gemeinsame KI-Dachstrategie für Europa muss u.a. auf mehr Wagniskapital, steuerliche Anreize in der Grundlagenforschung, verstärkte Ambitionen in Aus- und Weiterbildung und vor allem auf eine bessere Koordination der nationalen Initiativen ausgerichtet sein. Die bestehende KI-Expertengruppe auf EU-Ebene ist um Praktiker aus Unternehmen zu erweitern. In den EU-Programmen sind entsprechende Rahmenbedingungen für KI zu gewährleisten, wie u.a. die Förderung von Infrastruktur sowie die Umsetzung von Open Data-Konzepten für europäische Forscher und Unternehmen“, fordert die JW. Konkret wünscht man sich dazu, dass Horizon Europe mit mindestens 120 Milliarden Euro dotiert wird, davon 60 Prozent „zur Stärkung der Wertschöpfungsketten der europäischen Wirtschaft durch innovative Impulse aus Schlüsseltechnologien wie KI“.

8. „Awareness schaffen“

Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und zur Förderung des Austauschs mit KI-Experten seien als Begleitmaßnahme von zentraler Bedeutung, heißt es von der JW. Die Information und Diskussion müsse dabei „faktenbasiert und in verständlicher Sprache“ stattfinden. „Die Potenziale von KI für Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung sind in Informationskampagnen zu kommunizieren“.

9. „KI-Entwicklung gesellschaftlich begleiten“

Die Entwicklung und Anwendung von KI sei nicht losgelöst von gesellschaftlichen Normen und ethischen Wertvorstellungen zu sehen, räumt die JW abschließend ein. „Vor diesem Hintergrund ist eine qualifizierte ethische Begleitung der KI-Einführung in den unterschiedlichsten Lebens- und Gesellschaftsbereichen notwendig. Dies kann durch die Etablierung u.a. einer globalen KI- oder Datenethikkommission (auf Ebene der UN) gewährleistet werden, die sich mit ethischen Grundprinzipien bei der Entwicklung, Programmierung und Nutzung von KI, mit ethischen Grenzen für den Einsatz von KI und Robotern, mit der Kontrolle von Maschinen, die auf KI-Basis arbeiten, sowie mit den Grundwerten der Freiheit und Verantwortung unter den Bedingungen Künstlicher Intelligenz auseinandersetzt“, heißt es im KI-Strategie-Paper. Dabei ginge es auch darum, „unbegründete Ängste vor KI-Anwendungen zu nehmen“.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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