24.06.2024
DIGITALE BIBLIOTHEK

„Juristischer Co-Founder“: Linde Verlag startet „portal“ unter anderem für Startups

LegalTech im Fokus - und das jetzt auch über ein eigenes "portal". Der in Wien sitzende Linde Verlag stellt eine Neuerung vor, die als "juristischer Co-Founder" von heimischen Startups fungieren soll.
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v.l.n.r.: Martin Schmuck, Patrick Stummer, Klaus Kornherr, Benjamin Jentzsch, Gerit Kandutsch, Stefan Menhofer (Geschäftsführung Linde Verlag) (c) Linde Verlag/Caro Strasnik

Es soll als Single-Sign-On-Plattform Services, Terminkalender und Bibliotheken bündeln, einfach zugänglich sein und eine gesonderte Bibliothek für Startups und KMU rund um juristische Informationen zu den Themen Gründung, Finanzierung, Steuern und Arbeitsrecht bereitstellen.

Die Rede ist vom neuen „portal“ des in Wien sitzenden Linde Verlags, der unter anderem für seine Investment-Tätigkeit im LegalTech-Bereich bekannt ist. So übernahm Linde im März dieses Jahres den mehrheitlichen Anteil am Grazer LegalTech-Startup Iurio, das juristische Handlungen über eine Online-Plattform abwickelt.

Vor gut zwei Jahren stieg der in Wien sitzende Verlag zudem beim Salzburger Startup sproof ein – unter anderem, um E-Signatur-Lösungen in seine eigene Servicepalette zu integrieren. Und: Schon 2020 versuchte Linde, sich als LegalTech-Investor und -Partner zu positionieren. Damals investierte man in die Jus-Lernplattform LawStar.

Verlags-Modernisierung im Fokus

Über einige Wirkungsjahre hinweg zeichnete sich ein LegalTech-Fokus ab: Linde positioniert sich als vernetzter Fachverlag für Recht, Wirtschaft und Steuern mit Innovation und digitalem Fokus. Dies tut er auch mit seinem jetzigen Schritt: Und zwar mit der Einführung seiner Single-Sign-On-Plattform „portal“.

Dabei handelt es sich um eine „komfortable Lösung“, wie Linde selbst schreibt, die es Nutzenden ermöglichen soll, mit „einem Login auf alle ihre digitalen Services, Produkte und Fachinformationen des Verlags zuzugreifen.“ Mit dem Service setze man ein Zeichen zur Digitalisierung im Verlagswesen.

„Meilenstein“ im Hause Linde

Erreichbar ist der Online-Zugang in seiner aktuellen Beta-Version unter portal.lindeverlag.at. „Unser Ziel war es, den Zugang zu unseren vielfältigen Angeboten zu vereinfachen und zu verbessern“, sagt Geschäftsführer und Inhaber des Linde Verlags Benjamin Jentzsch. „Das ‚portal‘ ist ein Meilenstein in der digitalen Transformation unseres Hauses und bietet eine Vielzahl von Funktionen, die den beruflichen Alltag unserer Kund:innen erleichtern.“

Nutzende sollen über ein persönliches Dashboard die Möglichkeit haben, auf Nachrichten, Podcasts, Bücher, Zeitschriften und Seminare des Verlags zugreifen zu können. Integriert sei außerdem ein Kalender, um Termine im Überblick zu behalten, so der Verlag. Dieser ließe sich überdies personalisieren, um Branchenevents oder Weiterbildungsmöglichkeiten einzuplanen.

Online-Zugang zu Wirtschaft, Steuern und Recht

Inhaltlicher Fokus sind nach wie vor Wirtschaft, Steuern und Recht. So sei Nutzenden ein Zugang zu allen 20 themenspezifischen Fachzeitschriften des Verlags gewährleistet. Um wenige zu nennen: Steuerrecht, Arbeits-, Gesellschafts- und Baurecht oder Personalverrechnung.

Das „portal“ eigne sich überdies für Autor:innen, um Ressourcen und Werkzeuge für Recherchearbeiten zu finden. Auch Formatvorlagen und Nachschlagewerke stünden „Verfasser:innen von Fachinhalten“ zur Verfügung, heißt es.

Portal sei „juristischer Co-Founder“

Für Jungunternehmen gestalte sich das „portal“ insofern als interessant, als dass ab sofort eine eigens für Startups und KMU entwickelte „digitale Bibliothek“ verfügbar sei. Kernthemen seien juristische Informationen rund um Gründung, Finanzierung, Gesellschaftsformen sowie Steuern und Arbeitsrecht.

Klaus Kornherr, Geschäftsführer des Linde Verlags, sieht die neue digitale Bibliothek als „juristischen Co-Founder für Startups und KMUs“, der Gründer:innen „von der Idee bis zum Erfolg“ begleite. Die Bibltiothek sei sowohl über das „portal“ als auch auf der Website des Linde Verlags erreichbar.

„Wir zeigen, wer wir sind“

Auch website-technisch hat sich das Verlagshaus neu aufgestellt: Mit dem „portal“-Launch wurde die Website von Linde „komplett neu gestaltet“, heißt es. Im Zentrum stand Benutzerfreundlichkeit und Strukturierung der angebotenen Services. „Wir haben uns darauf fokussiert, zu zeigen, wer wir sind, was wir leisten und wie wir uns in den letzten Jahren weiterentwickelt haben“, meint Jentzsch zum neuen Online-Auftritt.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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