21.09.2020

Linde Verlag investiert in LegalTech-Startup LawStar

Als mittelständisches Unternehmen investiert der Linde Verlag in das LegalTech-Startup LawStar. Gemeinsam wird die Plattform weiter entwickelt.
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Linde Verlag / LawStar
Das Team von LawStar mit den Investoren © Linde Verlag / LawStar

Es kommt in der Startup-Szene öfters vor, dass Corporates, VC-Fonds oder Business Angels in junge Unternehmen investieren – weniger oft wird dies bei mittelständischen Unternehmen bekannt. Der 1925 gegründete Linde Verlag geht diesen Schritt und investiert in das LegalTech-Startup LawStar, wie die Unternehmen dem brutkasten exklusiv vorab mitteilen. Details zur Höhe des Investments werden nicht verkündet – jedoch sagt man im Gespräch mit dem brutkasten, dass es sich dabei um einen sechsstellige Summe handelt.

LawStar: Das Netflix der Juristen

LawStar ist eine Lernplattform für Jusstudierende und Juristen in Österreich. Die User können mittels Online-Videokursen teils komplexes juristisches Fachwissen erwerben, festigen und auch überprüfen.

“Bei der Entwicklung der Lernplattform www.lawstar.at haben wir uns an führenden Plattformen aus anderen Industrien wie beispielsweise Netflix orientiert und sind weder technologisch noch hinsichtlich der Usability Kompromisse eingegangen”, so die Gründer von LawStar, Georg Steiner (COO) und Christoph Angel (CTO), in einem schriftlichen Statement: “Da unser multidisziplinäres Team für technologische Trends und maximale Nutzerfreundlichkeit brennt, war es für uns selbstverständlich beispielsweise Apple Pay als Bezahlmethode in die Lernplattform zu integrieren.”

Exklusiv: Video-Interview zum Investment

Linde Verlag als Partner aus dem Mittelstand

Gegenüber dem brutkasten betonen die Unternehmen nun, dass es sich nicht nur um ein monetäres Investment handelt, sondern dass auch das Business weiter entwickelt wird – dabei schätzen die Partner an einander die Professionalität und das Arbeiten auf Augenhöhe. “Der Linde Verlag hat sich insbesondere in den letzten beiden Jahren der Förderung und Etablierung von Innovationen und neuen Technologien verschrieben. Wir treiben Innovation und sind davon überzeugt mit LawStar in eine gemeinsame starke Zukunft zu gehen sowie einen Meilenstein in der digitalen Aus- und Weiterbildung zu setzen”, sagt dazu auch Klaus Kornherr, Geschäftsführer des Linde Verlages.

“Mit LawStar wollen wir die innovativste und größte digitale Lernplattform für den rechtswissenschaftlichen Lehrbereich in Österreich werden”, so Gordan Gajski, Geschäftsführer der LawStar GmbH und Leiter digitale Medien im Linde Verlag: “Wir verstehen unsere Mission darin, eine multimediale Plattform für Studierende und Juristen zu erschaffen, auf der man jederzeit und von überall maßgeschneidert und qualitativ hochwertig den passenden Lerninhalt abrufen kann. Unser Ziel ist es, unseren Kunden die besten Inhalte, Kurse, Services und Features zu einem fairen Preis anzubieten.”

LawStar-Angebot wird ausgebaut

Das vierköpfige Management-Team hinter LawStar – Gordan Gajski, Georg Steiner, Christoph Angel und Patrick Stummer – will zukünftig neben Vorbereitungskursen für die Jus-Prüfungen auch Vorbereitungskurse für die Rechtsanwalts- und Steuerberaterprüfung sowie Expertenkurse  zu juristischen Spezialthemen anbieten. Neben den bereits bekannten “Law Talks” mit namhaften Persönlichkeiten aus der Rechtsbranche, werden auf www.lawstar.at auch Videokurse, Webinare, Kontrollfragen und Quizzes zur Prüfungsvorbereitung sowie zahlreiche weitere Lernunterlagen zur Verfügung gestellt. Kooperationspartner sind neben dem Linde Verlag auch der Juristenverband, die AGjus, ELSA Austria sowie viele namhafte Kanzleien und Startups.

“Mit der Plattform reagieren wir auf die modernen Anforderungen der Weiterbildung und passen uns den Bedürfnissen der jüngeren Generation an. Die Zuseher entscheiden selbst wann, wo, wie lange und wie oft der Inhalt konsumiert wird. Wir möchten unseren Kunden vor allem vertiefende Kurse an die Hand geben, die das Verständnis fördern und moderne Wissensvermittlung anbieten, die Spaß macht. Bis Jahresende wollen wir in einem ersten Schritt ein breites Kursangebot aufbauen”, sagt dazu auch Patrick Stummer (CSO) von LawStar.

Lernen in der Jogginghose

Auch in Zeiten von Corona ist das Angebot von LawStar eine gute Alternative zum Hörsaal, in normalen Zeiten ist es eine sinnvolle Ergänzung. “Dank der bereits etablierten Reichweite von LawStar in der Juristenszene können wir Vortragenden und Kooperationspartnern eine starke und streuverlustfreie Platzierung von Inhalten garantieren. Unser Ziel ist es, den Zugang zu juristischem Fachwissen so attraktiv und einfach wie möglich zu gestalten. Home-Learning statt voller Hörsaal, Zeitersparnis statt Reisestress, Jogginghose statt Anzug oder Kleid”, so Steiner und Angel.

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Nach 36 Stunden intensiver Verhandlungen erzielten EU-Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten eine Einigung beim AI Act. Die technischen Details der ersten umfassenden Regulierung von künstlicher Intelligenz in der EU müssen aber noch geklärt werden.
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Fahnen der Europäischen Union
Fahnen der Europäischen Union | Foto: Adobe Stock

Sie haben sich ordentlich dahingezogen, die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten. Der vermeintlich letzte Verhandlungstag begann am Mittwoch um 16 Uhr. Nach einer durchverhandelten Nacht wurden die Gespäche aber am frühen Donnerstagnachmittag unterbrochen. Am Freitag in der Früh ging es weiter – und nach einem weiteren Tag mit intensiven Verhandlungen kam man gegen Mitternach schließlich zu einer vorläufigen Einigung.

“Deal”, schrieb Digitalkommissar Thierry Breton um 23.37 Uhr auf der Plattform X (vormals Twitter) und postete dabei eine Grafik, die die EU als einzigen Kontinent mit KI-Regulierung auswies. Die Einigung sei “historisch”, schreib er in einer weiteren Nachricht. Der AI Act sei “viel mehr als ein Regelwerk – er ist eine Startrampe für EU-Startups und Forscher, um das globale KI-Rennen anzuführen.”

Die Verhandler:innen standen schon unter Zeitdruck: Denn im kommenden Jahr stehen Wahlen zum EU-Parlament an. Und ohne Einigung hätte sich ein Beschluss bis in die nächste Legislaturperiode des Parlaments verzögern.

Nun gibt es eine vorläufige politische Einigung, die die Eckpunkte absteckt. Viele technische Details müssen erst noch ausgearbeitet werden. “Es könnte Wochen dauern, um den Text zu konsolidieren”, erwartet der Journalist Luca Bertuzzi, der die Verhandlungen für das Portal Euractiv intensiv verfolgte. Wirksam werden soll der AI Act in rund zwei Jahren, bestimmte Teile der Regulierung sollen bereits früher schlagend werden.

“Foundation Models” wie GPT-4 nicht vom AI Act ausgenommen

Die konktete Ausgestaltung des AI Acts ist schon länger äußerst umstritten. Kontroverse Punkte gab es dabei einige. In den vergangenen Wochen war etwa der Umgang mit “Foundation Models” ein Streitpunkt. Dabei handelt es sich um KI-Modelle, die die Grundlage für andere Anwendungen liefern, wie etwa die GPT-Modelle von OpenAI. Die Sprachmodelle GPT-3.5 und GPT-4 sind die “Foundation Models” hinter ChatGPT.

Deutschland, Frankreich und Italien hatten hier vorgeschlagen, solche Basismodelle aus dem AI Act auszunehmen. Stattdessen sollte eine Selbstverpflichtung der Anbeiter umgesetzt werden. Das EU-Parlament war strikt dagegen – und setzte sich weitgehend durch. Bestimmte Transparenzvorschriften werden für alle KI-Modelle gelten. Große KI-Modelle, die als “systemische Risiken” aufweisen, bekommen zusätzliche Verpflichtungen.

Neue KI-Behörde in Kommission geplant

Für Open-Source-Modelle wiederum sind Ausnahmen vorgesehen: Werden sie nicht als Modelle mit systemtischen Risiko eingestuft, beschränken sich die verpflichtenden Angaben auf Informationen zu Trainingsdaten und Testverfahren.

Zur Regulierung dieser Basismodelle wird innerhalb der Europäischen Kommission eine KI-Behörde etabliert. Grundsätzlich werden KI-Modelle von den zuständigen Behörden auf Ebene der Mitgliedsstaaten überwacht. Diese stimmen sich dazu im Europäischen Ausschuss für künstliche Intelligenz ab.

Der AI Act ermöglicht Strafen von bis 6,5 Prozent des globalen Umsatzes eines Unternehmen oder bis zu 35 Mio. Euro – dies gilt für die schwersten Vorgehen bei verbotenen Anwendungsfällen. System- und Modellanbietern können Strafen von 3 Prozent des Umsatzes oder 15 Mio. Euro drohen, wenn sie ihren Verpflichungen nicht nachkommen. Strafen von 1,5 Prozent des Umsatzes oder 500.000 Euro können fällig werden, wenn falsche Informationen angegeben werden.

Biometrische Identifizierung von Personen nicht vollständig verboten

Intensiv diskutiert wurden auch bestimmte Anwendungsfälle von KI – etwa im Bereich biometrischer Anwendungen. Das EU-Parlament wollte biometrische Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum völlig verbieten. Damit konnte es sich nicht durchsetzen. Die biometrische Identifizierung von Personen ist nach dem AI unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – und zwar bei der gezielten Suche nach konkreten Personen, wenn es um die Gefahr eines Terroranschlags oder um andere schwere Straftaten geht.

Lange kontroverse Diskussionen über AI Act

Über die konkrete Ausgestaltung des AI Acts war inbesondere in den vegangenen Monaten kontrovers diskutiert worden – auch Startups befürchteten Nachteile. Im Oktober hatte beispielsweise das französische KI-Jungunternehmen Mistral AI gewarnt, dass der AI Act, so wie er geplant sei, den weiteren Betrieb des Startups verunmöglichen könnte (brutkasten berichtete). Der AI Act klassifiziert KI-Anwendungen in unterschiedliche Risikokategorieren – mit denen dann verschiedene Pflichten und Haftungen einhergehen.

Auch ein im Sommer an der Hochschule St. Gallen durchgeführter “Praxis-Stresstest” zum AI lieferte mehrere kritische Punkte (brutkasten berichtete). Bei der von Europarechts-Professor Thomas Burri durchgeführten Challenge wurden reale KI-Anwendungen von Unternehmen wie der Deutschen Telekom oder Mercedes Benz auf ihre Kompatibilität mit dem AI Act abgeklopft. “Mit dem AI Act sähen wir Unsicherheit bei genau den Leuten, auf die wir unsere Zukunft bauen wollen”, schlussfolgerte Burri damals.

Die EU beschäftigt sich seit über zwei Jahren mit einem Rahmenwerk für künstliche Intelligenz. Seither hat sich in dem Bereich allerdings auch einiges verändert – man denke nur an das Erscheinen von ChatGTP Ende November 2022, das die Fortschritte bei künstlicher Intelligenz ins Bewusstsein der Öffentlichkeit holte. “Die schnellen Entwicklungen im AI-Bereich haben die Aufgabe nicht leichter gemacht”, sagte der italienische EU-Parlamentarier Brando Benifel bei einem Pressebriefing zum AI Act im Juni, an dem brutkasten teilgenommen hatte.

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AI Summaries

Linde Verlag investiert in LegalTech-Startup LawStar

  • Der 1925 gegründete Linde Verlag investiert in das LegalTech-Startup LawStar, wie die Unternehmen dem brutkasten exklusiv vorab mitteilen.
  • Details zur Höhe des Investments werden nicht verkündet – jedoch sagt man im Gespräch mit dem brutkasten, dass es sich dabei um einen sechsstellige Summe handelt.
  • LawStar ist eine Lernplattform für Jusstudierende und Juristen in Österreich.
  • Gegenüber dem brutkasten betonen die Unternehmen nun, dass es sich nicht nur um ein monetäres Investment handelt, sondern dass auch das Business weiter entwickelt wird – dabei schätzen die Partner an einander die Professionalität und das Arbeiten auf Augenhöhe.
  • Das vierköpfige Management-Team hinter LawStar – Gordan Gajski, Georg Steiner, Christoph Angel und Patrick Stummer – will zukünftig neben Vorbereitungskursen für die Jus-Prüfungen auch Vorbereitungskurse für die Rechtsanwalts- und Steuerberaterprüfung sowie Expertenkurse  zu juristischen Spezialthemen anbieten.
  • Kooperationspartner sind neben dem Linde Verlag auch der Juristenverband, die AGjus, ELSA Austria sowie viele namhafte Kanzleien und Startups.

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  • Details zur Höhe des Investments werden nicht verkündet – jedoch sagt man im Gespräch mit dem brutkasten, dass es sich dabei um einen sechsstellige Summe handelt.
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