24.06.2024
DIGITALE BIBLIOTHEK

„Juristischer Co-Founder“: Linde Verlag startet „portal“ unter anderem für Startups

LegalTech im Fokus - und das jetzt auch über ein eigenes "portal". Der in Wien sitzende Linde Verlag stellt eine Neuerung vor, die als "juristischer Co-Founder" von heimischen Startups fungieren soll.
/artikel/juristischer-co-founder-linde-verlag-startet-portal-unter-anderem-fuer-startups
v.l.n.r.: Martin Schmuck, Patrick Stummer, Klaus Kornherr, Benjamin Jentzsch, Gerit Kandutsch, Stefan Menhofer (Geschäftsführung Linde Verlag) (c) Linde Verlag/Caro Strasnik

Es soll als Single-Sign-On-Plattform Services, Terminkalender und Bibliotheken bündeln, einfach zugänglich sein und eine gesonderte Bibliothek für Startups und KMU rund um juristische Informationen zu den Themen Gründung, Finanzierung, Steuern und Arbeitsrecht bereitstellen.

Die Rede ist vom neuen „portal“ des in Wien sitzenden Linde Verlags, der unter anderem für seine Investment-Tätigkeit im LegalTech-Bereich bekannt ist. So übernahm Linde im März dieses Jahres den mehrheitlichen Anteil am Grazer LegalTech-Startup Iurio, das juristische Handlungen über eine Online-Plattform abwickelt.

Vor gut zwei Jahren stieg der in Wien sitzende Verlag zudem beim Salzburger Startup sproof ein – unter anderem, um E-Signatur-Lösungen in seine eigene Servicepalette zu integrieren. Und: Schon 2020 versuchte Linde, sich als LegalTech-Investor und -Partner zu positionieren. Damals investierte man in die Jus-Lernplattform LawStar.

Verlags-Modernisierung im Fokus

Über einige Wirkungsjahre hinweg zeichnete sich ein LegalTech-Fokus ab: Linde positioniert sich als vernetzter Fachverlag für Recht, Wirtschaft und Steuern mit Innovation und digitalem Fokus. Dies tut er auch mit seinem jetzigen Schritt: Und zwar mit der Einführung seiner Single-Sign-On-Plattform „portal“.

Dabei handelt es sich um eine „komfortable Lösung“, wie Linde selbst schreibt, die es Nutzenden ermöglichen soll, mit „einem Login auf alle ihre digitalen Services, Produkte und Fachinformationen des Verlags zuzugreifen.“ Mit dem Service setze man ein Zeichen zur Digitalisierung im Verlagswesen.

„Meilenstein“ im Hause Linde

Erreichbar ist der Online-Zugang in seiner aktuellen Beta-Version unter portal.lindeverlag.at. „Unser Ziel war es, den Zugang zu unseren vielfältigen Angeboten zu vereinfachen und zu verbessern“, sagt Geschäftsführer und Inhaber des Linde Verlags Benjamin Jentzsch. „Das ‚portal‘ ist ein Meilenstein in der digitalen Transformation unseres Hauses und bietet eine Vielzahl von Funktionen, die den beruflichen Alltag unserer Kund:innen erleichtern.“

Nutzende sollen über ein persönliches Dashboard die Möglichkeit haben, auf Nachrichten, Podcasts, Bücher, Zeitschriften und Seminare des Verlags zugreifen zu können. Integriert sei außerdem ein Kalender, um Termine im Überblick zu behalten, so der Verlag. Dieser ließe sich überdies personalisieren, um Branchenevents oder Weiterbildungsmöglichkeiten einzuplanen.

Online-Zugang zu Wirtschaft, Steuern und Recht

Inhaltlicher Fokus sind nach wie vor Wirtschaft, Steuern und Recht. So sei Nutzenden ein Zugang zu allen 20 themenspezifischen Fachzeitschriften des Verlags gewährleistet. Um wenige zu nennen: Steuerrecht, Arbeits-, Gesellschafts- und Baurecht oder Personalverrechnung.

Das „portal“ eigne sich überdies für Autor:innen, um Ressourcen und Werkzeuge für Recherchearbeiten zu finden. Auch Formatvorlagen und Nachschlagewerke stünden „Verfasser:innen von Fachinhalten“ zur Verfügung, heißt es.

Portal sei „juristischer Co-Founder“

Für Jungunternehmen gestalte sich das „portal“ insofern als interessant, als dass ab sofort eine eigens für Startups und KMU entwickelte „digitale Bibliothek“ verfügbar sei. Kernthemen seien juristische Informationen rund um Gründung, Finanzierung, Gesellschaftsformen sowie Steuern und Arbeitsrecht.

Klaus Kornherr, Geschäftsführer des Linde Verlags, sieht die neue digitale Bibliothek als „juristischen Co-Founder für Startups und KMUs“, der Gründer:innen „von der Idee bis zum Erfolg“ begleite. Die Bibltiothek sei sowohl über das „portal“ als auch auf der Website des Linde Verlags erreichbar.

„Wir zeigen, wer wir sind“

Auch website-technisch hat sich das Verlagshaus neu aufgestellt: Mit dem „portal“-Launch wurde die Website von Linde „komplett neu gestaltet“, heißt es. Im Zentrum stand Benutzerfreundlichkeit und Strukturierung der angebotenen Services. „Wir haben uns darauf fokussiert, zu zeigen, wer wir sind, was wir leisten und wie wir uns in den letzten Jahren weiterentwickelt haben“, meint Jentzsch zum neuen Online-Auftritt.

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

„Juristischer Co-Founder“: Linde Verlag startet „portal“ unter anderem für Startups

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Juristischer Co-Founder“: Linde Verlag startet „portal“ unter anderem für Startups

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Juristischer Co-Founder“: Linde Verlag startet „portal“ unter anderem für Startups

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Juristischer Co-Founder“: Linde Verlag startet „portal“ unter anderem für Startups

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Juristischer Co-Founder“: Linde Verlag startet „portal“ unter anderem für Startups

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Juristischer Co-Founder“: Linde Verlag startet „portal“ unter anderem für Startups

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Juristischer Co-Founder“: Linde Verlag startet „portal“ unter anderem für Startups

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Juristischer Co-Founder“: Linde Verlag startet „portal“ unter anderem für Startups

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Juristischer Co-Founder“: Linde Verlag startet „portal“ unter anderem für Startups