27.06.2018

Junior Company Programm: Pocketwingcard siegt im Österreichwettbewerb 2018

Auch dieses Jahr fand wieder der Österreichwettbewerb im Rahmen des Junior Company Programms der Junior Achievement Austria statt. Die LandessiegerInnen aus sieben Bundesländern präsentierten ihre gegründeten Unternehmen im Foyer der Wirtschaftskammer Österreich, um den Titel als beste Junior Company Österreich 2018 zu erringen.
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Junior Company Programm
(c) Michael Appelt. Das Gewinnerteam von Pocketwingcard.

Über 3500 SchülerInnen nahmen am diesjährigen Wettbewerb im Rahmen des Junior Company Programm  der Junior Achievement Austria teil. Im Zuge dessen gründeten sie innerhalb des Schuljahres rund 300 Junior-Unternehmen. Dabei arbeiteten die ProjektteilnehmerInnen selbstständig in Teams und nahmen Ideenfindung, Planung, Produktion, Marketing sowie Verkauf in die Hand. Während des Projektes kümmerten sich Junior-LehrerInnen und Wirtschaftstreibende um die SchülerInnen, sodass Relevanz und Realitätsbezug sichergestellt blieben. „Unternehmer-Sein ist für die Jugendlichen von heute ein spannendes Feld, in dem sie sich gerne erproben wollen und damit legen sie mit ihrem Engagement und ihren Ideen einen wichtigen Grundstein für den weiteren Erfolg des heimischen Wirtschaftsstandortes“, erklärt Jürgen Roth, Vizepräsident der WKO.

+++ JA Marketplace Vienna: Sechs siegreiche Schülerunternehmen +++

„Gold“ für Pocketwingcard aus Graz

Der erste Platz beim Österreichwettbewerb 2018 geht an Pocketwingcard der HTL Bulme Graz-Gösting. Pocketwingcard entwarf Werkzeugkarten mit bis zu 17 verschiedenen Funktionen, die in jede Geldbörse passen. Als Preise gab es hierfür ein Preisgeld in Höhe von 300 Euro, einen Design Thinking Workshop im Wert von 3000 Euro (gesponsert von Accenture) sowie ein Media Package vom Brutkasten im Wert von 5000 Euro.

Junior Company Programm
(c) Michael Appelt. Die FinalistInnen des diesjährigen Junior Österreichwettbewerbs nach der Preisverleihung.

Time2Design holt zweiten Platz, Broken Sticks wird dritter Sieger

Die Junior Company Time2Design (Modeschule Hallein) gewann mit selbstdesignten Glasflaschen den zweiten Platz. Das Team kann sich ebenfalls über ein Preisgeld in Höhe von 300 Euro (gestiftet von i2b Businessplan-Initiative) freuen. Ferner erhält es einen Sommervorrat an Getränken von Coca-Cola. Die GründerInnen von Broken Sticks der HAK Feldkirch holten sich den dritten Platz mit ihrer Idee, aus gebrauchten Eishockeyschlägern und Sporttrikots Fanartikel herzustellen. Experis (ManpwerGroup) honorierte dies mit 200 Euro Preisgeld und Coca-Cola ebenfalls mit einem Sommervorrat an Getränken.

Junior Company Programm integriert Entrepreneurship Education in Schulalltag

Erstmals wurde heuer auch die beste Betreuungslehrkraft von den SchülerInnen nominiert. Die Ehrung erhielt schließlich Katharina Zelenka (HTL Mödling), die unter anderem den Landessieger aus Niederösterreich – Woodart – begleitete. Mit über 150 teilnehmenden Schulen in ganz Österreich ist das Junior Company Programm ein wertvoller Beitrag zur Integrierung von Entrepreneurship Education in den Schulalltag.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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